§ 92 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenPflege-Weiterentwicklungsgesetz
G. v. 28.05.2008 BGBl. I S. 874
Artikel 1 PfWG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch ... für Betreuungsleistungen nach § 36 Abs. 1 zu vereinbaren." 54a. § 92 wird wie folgt gefasst: § 92 Landespflegeausschüsse ... 1 zu vereinbaren." 54a. § 92 wird wie folgt gefasst: § 92 Landespflegeausschüsse Für jedes Land oder für Teile des Landes wird ...
Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II)
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2424; zuletzt geändert durch Artikel 2b G. v. 11.10.2016 BGBl. I S. 2233
Artikel 1 PSG II Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch ... Abschnitt Kostenerstattung, Pflegeheimvergleich". f) Die Angabe zu § 92 wird wie folgt gefasst: „§ 92 (weggefallen)". g) Die ... f) Die Angabe zu § 92 wird wie folgt gefasst: „§ 92 (weggefallen)". g) Die Angabe zur Überschrift des Fünften Abschnitts ... „Vierter Abschnitt Kostenerstattung, Pflegeheimvergleich". 25. § 92 wird aufgehoben. 26. Die Überschrift des Fünften Abschnitts des Achten ...
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