1Die Mitglieder der Vollversammlung sind Vertreter des gesamten Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes und als solche an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. 2§ 66 Abs. 4, § 69 Abs. 4 und § 73 Abs. 1 gelten entsprechend.
... Nr. 8), 13. die Festsetzung der den Mitgliedern zu gewährenden Entschädigung ( § 94 ), 14. die Änderung der Satzung. (2) Die nach Absatz 1 Nr. 3 ...