Artikel 99 - Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)

Artikel 99 Änderung des Gesetzes über Rabatte für Arzneimittel


Artikel 99 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 26. November 2019 AMRabattG § 3

In § 3 Satz 4 des Gesetzes über Rabatte für Arzneimittel vom 22. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2262, 2275), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1050) geändert worden ist, werden die Wörter „und nutzen" gestrichen.

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Zitierungen von Artikel 99 2. DSAnpUG-EU

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 99 2. DSAnpUG-EU verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. DSAnpUG-EU selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken
G. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2870
Artikel 7 ApoStG Änderung des Gesetzes über Rabatte für Arzneimittel
... Rabatte für Arzneimittel vom 22. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2262, 2275), das zuletzt durch Artikel 99 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626 ) geändert worden ist, wird folgender Satz eingefügt: „Die ...


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