Das Umweltbundesamt veröffentlicht jährlich einen Bericht über die Anrechnung erneuerbarer Kraftstoffe nicht-biogenen Ursprungs auf die Verpflichtung zur Minderung von Treibhausgasemissionen nach
§ 37a Absatz 1 Satz 1 und 2 in Verbindung mit Absatz 4 des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes im vorangegangen Verpflichtungsjahr.