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Artikel 9 - Arbeitsschutzkontrollgesetz (ArbSchKonG k.a.Abk.)

Artikel 9 Weitere Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes


Artikel 9 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. April 2021 SchwarzArbG § 1, § 2

Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, das zuletzt durch Artikel 8 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 Absatz 3 Nummer 3 wird wie folgt geändert:

a)
In Buchstabe a wird das Wort „oder" durch ein Komma ersetzt.

b)
Dem Buchstaben b wird das Wort „oder" angefügt.

c)
Folgender Buchstabe c wird eingefügt:

„c)
entgegen § 6a Absatz 2 in Verbindung mit § 6a Absatz 3 des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft".

2.
§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 wird wie folgt geändert:

a)
In Buchstabe a wird das Wort „und" durch ein Komma ersetzt.

b)
In Buchstabe b wird das Komma am Ende durch das Wort „oder" ersetzt.

c)
Folgender Buchstabe c wird angefügt:

„c)
entgegen § 6a Absatz 2 in Verbindung mit § 6a Absatz 3 des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft ver- oder entliehen werden oder wurden,".

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Zitierungen von Artikel 9 Arbeitsschutzkontrollgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 ArbSchKonG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ArbSchKonG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 11 ArbSchKonG Inkrafttreten
... Gesetz tritt vorbehaltlich der Sätze 2 bis 5 am 1. Januar 2021 in Kraft. Die Artikel 3 und 9 treten am 1. April 2021 in Kraft. Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c und Artikel 9a treten am 1. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020
G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 448, 1380
Artikel 10 BestDaAAG Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
... des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 22. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3334 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Der Wortlaut wird Absatz ...