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§ 9 - Zweites Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz (SokaSiG2)

§ 9 Sozialkassenverfahren im Dachdeckerhandwerk



(1) Für den Zeitraum vom 1. September 2012 bis zum 31. Dezember 2014 gelten die Rechtsnormen des Tarifvertrags über die Sozialkassenverfahren im Dachdeckerhandwerk vom 6. Dezember 1995 in der aus der Anlage 31 ersichtlichen Fassung in seinem Geltungsbereich für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

(2) Für den Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis zum 31. August 2012 gelten die Rechtsnormen des Tarifvertrags über die Sozialkassenverfahren im Dachdeckerhandwerk vom 6. Dezember 1995 in der aus der Anlage 32 ersichtlichen Fassung in seinem Geltungsbereich für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

(3) Für den Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2011 gelten die Rechtsnormen des Tarifvertrags über die Sozialkassenverfahren im Dachdeckerhandwerk vom 6. Dezember 1995 in der aus der Anlage 33 ersichtlichen Fassung in seinem Geltungsbereich für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

(4) Für den Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 gelten die Rechtsnormen des Tarifvertrags über die Sozialkassenverfahren im Dachdeckerhandwerk vom 6. Dezember 1995 in der aus der Anlage 34 ersichtlichen Fassung in seinem Geltungsbereich für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

(5) Für den Zeitraum vom 1. August 2006 bis zum 31. Dezember 2008 gelten die Rechtsnormen des Tarifvertrags über die Sozialkassenverfahren im Dachdeckerhandwerk vom 6. Dezember 1995 in der aus der Anlage 35 ersichtlichen Fassung in seinem Geltungsbereich für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

(6) Für den Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Juli 2006 gelten die Rechtsnormen des Tarifvertrags über die Sozialkassenverfahren im Dachdeckerhandwerk vom 6. Dezember 1995 in der aus der Anlage 36 ersichtlichen Fassung in seinem Geltungsbereich für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer.



 

Zitierungen von § 9 SokaSiG2

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 SokaSiG2 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SokaSiG2 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 40 SokaSiG2 Persönlicher Anwendungsbereich
... im Sinne der §§ 1 bis 38 sind die unter den persönlichen Geltungsbereich des jeweiligen Tarifvertrags fallenden ...
§ 41 SokaSiG2 Geltung der tarifvertraglichen Rechtsnormen
... Die tarifvertraglichen Rechtsnormen, auf die in den §§ 1 bis 38 verwiesen wird, gelten unabhängig davon, ob die Tarifverträge wirksam ...
Anlagen SokaSiG2
... im Dachdeckerhandwerk 172 Anlage 31 (zu § 9 Absatz 1 ) 172 Anlage 32 (zu § 9 Absatz 2) 178 ... 31 (zu § 9 Absatz 1) 172 Anlage 32 (zu § 9 Absatz 2 ) 178 Anlage 33 (zu § 9 Absatz 3) 184 ... 32 (zu § 9 Absatz 2) 178 Anlage 33 (zu § 9 Absatz 3 ) 184 Anlage 34 (zu § 9 Absatz 4) 190 ... 33 (zu § 9 Absatz 3) 184 Anlage 34 (zu § 9 Absatz 4 ) 190 Anlage 35 (zu § 9 Absatz 5) 195 ... 34 (zu § 9 Absatz 4) 190 Anlage 35 (zu § 9 Absatz 5 ) 195 Anlage 36 (zu § 9 Absatz 6) 200 ... 35 (zu § 9 Absatz 5) 195 Anlage 36 (zu § 9 Absatz 6 ) 200 Bemessungsgrundlagen für die Sozialkassenverfahren im ...