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Anlage 1 - Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Artikel 1 G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1728 (Nr. 37); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 16.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 280
Geltung ab 01.11.2020; FNA: 754-30 Energieversorgung
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Anlage 1 (zu § 15 Absatz 1) Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Wohngebäude)



Nummer Bauteile/Systeme Referenzausführung/Wert (Maßeinheit)
Eigenschaft
(zu den Nummern 1.1 bis 4)
 
1.1Außenwand (einschließlich Einbauten,
wie Rollladenkästen), Geschossdecke
gegen Außenluft
WärmedurchgangskoeffizientU = 0,28 W/(m²·K)
1.2Außenwand gegen Erdreich, Boden-
platte, Wände und Decken zu unbe-
heizten Räumen
WärmedurchgangskoeffizientU = 0,35 W/(m²·K)
1.3Dach, oberste Geschossdecke,
Wände zu Abseiten
WärmedurchgangskoeffizientU = 0,20 W/(m²·K)
1.4 Fenster, Fenstertüren WärmedurchgangskoeffizientUW = 1,3 W/(m²·K)
Gesamtenergiedurchlassgrad
der Verglasung
Bei Berechnung nach
• DIN V 4108-6: 2003-06:
g⊥ = 0,60
• DIN V 18599-2: 2018-09:
g = 0,60
1.5 Dachflächenfenster, Glasdächer und
Lichtbänder
WärmedurchgangskoeffizientUW = 1,4 W/(m²·K)
Gesamtenergiedurchlassgrad
der Verglasung
Bei Berechnung nach
• DIN V 4108-6: 2003-06:
g⊥ = 0,60
• DIN V 18599-2: 2018-09:
g = 0,60
1.6 Lichtkuppeln WärmedurchgangskoeffizientUW = 2,7 W/(m²·K)
Gesamtenergiedurchlassgrad
der Verglasung
Bei Berechnung nach
• DIN V 4108-6: 2003-06:
g⊥ = 0,64
• DIN V 18599-2: 2018-09:
g = 0,64
1.7 Außentüren; Türen gegen unbeheizte
Räume
WärmedurchgangskoeffizientU = 1,8 W/(m²·K)
2Bauteile nach den Nummern 1.1
bis 1.7
WärmebrückenzuschlagΔUWB = 0,05 W/(m²·K)
3Solare Wärmegewinne über opake
Bauteile
wie das zu errichtende Gebäude
4Luftdichtheit der Gebäudehülle Bemessungswert n50 Bei Berechnung nach
• DIN V 4108-6: 2003-06:
mit Dichtheitsprüfung
• DIN V 18599-2: 2018-09:
nach Kategorie I
5 Sonnenschutzvorrichtungkeine Sonnenschutzvorrichtung
6 Heizungsanlage• Wärmeerzeugung durch Brennwertkessel (verbessert, bei der
Berechnung nach § 20 Absatz 1 nach 1994), Erdgas, Aufstel-
lung:
- für Gebäude bis zu 500 m² Gebäudenutzfläche innerhalb
der thermischen Hülle
- für Gebäude mit mehr als 500 m² Gebäudenutzfläche
außerhalb der thermischen Hülle
• Auslegungstemperatur 55/45 °C, zentrales Verteilsystem in-
nerhalb der wärmeübertragenden Umfassungsfläche, innen
liegende Stränge und Anbindeleitungen, Standard-Leitungs-
längen nach DIN V 4701-10: 2003-08 Tabelle 5.3-2, Pumpe
auf Bedarf ausgelegt (geregelt, Δp const), Rohrnetz aus-
schließlich statisch hydraulisch abgeglichen
• Wärmeübergabe mit freien statischen Heizflächen, Anord-
nung an normaler Außenwand, Thermostatventile mit Propor-
tionalbereich 1 K nach DIN V 4701-10: 2003-08 bzw. P-Regler
(nicht zertifiziert) nach DIN V 18599-5: 2018-09
7 Anlage zur Warmwasserbereitung • zentrale Warmwasserbereitung
• gemeinsame Wärmebereitung mit Heizungsanlage nach
Nummer 6
• bei Berechnung nach § 20 Absatz 1:
allgemeine Randbedingungen gemäß DIN V 18599-8: 2018-
09 Tabelle 6, Solaranlage mit Flachkollektor nach 1998 sowie
Speicher ausgelegt gemäß DIN V 18599-8: 2018-09 Ab-
schnitt 6.4.3
• bei Berechnung nach § 20 Absatz 2:
Solaranlage mit Flachkollektor zur ausschließlichen Trink-
wassererwärmung entsprechend den Vorgaben nach DIN V
4701-10: 2003-08 Tabelle 5.1-10 mit Speicher, indirekt be-
heizt (stehend), gleiche Aufstellung wie Wärmeerzeuger,
- kleine Solaranlage bei AN ≤ 500 m² (bivalenter Solarspei-
cher
- große Solaranlage bei AN > 500 m²
• Verteilsystem mit Zirkulation, innerhalb der wärmeübertra-
genden Umfassungsfläche, innen liegende Stränge, gemein-
same Installationswand, Standard-Leitungslängen nach DIN
V 4701-10: 2003-08 Tabelle 5.1-2
8 Kühlungkeine Kühlung
9Lüftungzentrale Abluftanlage mit Außenwandluftdurchlässen (ALD), nicht bedarfsgeführt mit geregeltem DC
Ventilator,
• DIN V 4701: 2003-08: Anlagen-Luftwechsel nA = 0,4 h-1
• DIN-V 18599-10: 2018-09: nutzungsbedingter Mindestaußen-
luftwechsel nNutz: 0,5 h-1
10 GebäudeautomationKlasse C nach DIN V 18599-11: 2018-09






 

Frühere Fassungen von Anlage 1 GEG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2023Artikel 18a Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
vom 20.07.2022 BGBl. I S. 1237

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 1 GEG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 GEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 15 GEG Gesamtenergiebedarf (vom 01.01.2023)
... wie das zu errichtende Gebäude aufweist und der technischen Referenzausführung der Anlage 1 entspricht, nicht überschreitet. (2) Der Höchstwert des ...
§ 50 GEG Energetische Bewertung eines bestehenden Gebäudes (vom 01.01.2024)
... wie das geänderte Gebäude aufweist und der technischen Referenzausführung der Anlage 1 entspricht, um nicht mehr als 40 Prozent überschreitet und b) den Höchstwert ...
§ 51 GEG Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Erweiterung und Ausbau (vom 01.01.2024)
... Räume das 1,2fache des entsprechenden Wertes des Referenzgebäudes gemäß der Anlage 1 nicht überschreiten oder 2. bei Nichtwohngebäuden die mittleren ...
§ 103 GEG Innovationsklausel (vom 01.01.2024)
... wie das zu errichtende Gebäude aufweist und der technischen Referenzausführung der Anlage 1 entspricht, nicht überschreitet oder b) ein Nichtwohngebäude so errichtet ... wie das geänderte Gebäude aufweist und der technischen Referenzausführung der Anlage 1 entspricht, nicht überschreitet oder b) ein Nichtwohngebäude so ... Wohngebäudes das 1,2fache des entsprechenden Wertes eines Referenzgebäudes nach der Anlage 1 und ein zu errichtendes Nichtwohngebäude das 1,25fache der Höchstwerte der mittleren ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 18a EEGAusbGuEnFG Änderung des Gebäudeenergiegesetzes
... Angabe „0,75fache" durch die Angabe „0,55fache" ersetzt. 10. In Anlage 1 Nummer 9 werden in der Spalte „Referenzausführung/Wert (Maßeinheit)" nach den ...