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Anlage 1 - Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)

Anlage 1 (aufgehoben)






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Frühere Fassungen von Anlage 1 GGVSEB

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2017 (30.03.2017)Artikel 1 Neunte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
vom 17.03.2017 BGBl. I S. 568
aktuell vorher 01.01.2015 (13.03.2015)Artikel 1 Siebente Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
vom 26.02.2015 BGBl. I S. 265
aktuell vorher 03.12.2011Artikel 2 Sechste Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
vom 29.11.2011 BGBl. I S. 2349
aktuell vorher 01.01.2011 (11.03.2011)Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
vom 04.03.2011 BGBl. I S. 347
aktuell vorher 14.08.2010Artikel 1 Fünfte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
vom 03.08.2010 BGBl. I S. 1139
aktuellvor 14.08.2010Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 1 GGVSEB

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 GGVSEB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GGVSEB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
V. v. 04.03.2011 BGBl. I S. 347
Artikel 1 1. GGVSEBÄndV
...  35. Die §§ 39 und 40 werden aufgehoben. 36. In der Anlage 1 Tabelle 4 werden die Einträge für die UN-Nummer 1308 wie folgt gefasst:  ...

Fünfte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 03.08.2010 BGBl. I S. 1139
Artikel 1 5. GGRVÄndV Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
... worden ist," eingefügt und bbb) die Wörter „Anlagen 1 , 2 Nummer 1 bis 3 und der Anlage 3" durch die Wörter „Anlagen 1 und 2 Nummer 1 bis ... „Anlagen 1, 2 Nummer 1 bis 3 und der Anlage 3" durch die Wörter „Anlagen 1 und 2 Nummer 1 bis 3" ersetzt. bb) In Buchstabe b werden die Wörter ... 1 bis 3" ersetzt. bb) In Buchstabe b werden die Wörter „Anlagen 1 und 3" durch die Angabe „Anlage 1" ersetzt. b) In Nummer 2 Buchstabe a ... In Buchstabe b werden die Wörter „Anlagen 1 und 3" durch die Angabe „Anlage 1 " ersetzt. b) In Nummer 2 Buchstabe a werden die Wörter „14. ... 1 den Anweisungen des Schiffsführers nicht Folge leistet,". 14. In Anlage 1 Tabelle 2.1 wird die Bemerkung 3.4 aufgehoben. 15. Die Anlage 2 wird wie folgt ...

Neunte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.03.2017 BGBl. I S. 568
Artikel 1 9. GGRVÄndV Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
... gefährlicher Güter als behördliche Asservate". f) Die Angabe zur Anlage 1 wird gestrichen. 2. § 1 Absatz 3 wird wie folgt geändert: a) ... vom 6. Oktober 2014 (BGBl. 2014 II S. 722) geändert worden sind, sowie die Vorschriften der Anlagen 1 und 2" durch die Wörter „vom 17. April 2015 (BGBl. 2015 II S. 504), die zuletzt ... ersetzt. bb) In Buchstabe b werden die Wörter „und die Vorschriften der Anlage 1 " gestrichen. b) In Nummer 2 Buchstabe a werden die Wörter „19. ... folgt gefasst: „(2) Bis zum 31. Dezember 2017 darf § 35 in Verbindung mit Anlage 1 dieser Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. März 2015 sowie die Ausnahmen 13 ... in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Februar 2016 angewendet werden." 36. Die Anlage 1 wird gestrichen. 37. Nummer 6.2 der Anlage 2 wird wie folgt gefasst:  ...

Sechste Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 29.11.2011 BGBl. I S. 2349
Artikel 2 6. GGRVÄndV Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
... Druckgeräte nach ODV mit der Pi-Kennzeichnung versehen sind." 16. Die Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) In Tabelle 3 Klasse 6.1 werden die beiden ...

Siebente Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 26.02.2015 BGBl. I S. 265
Artikel 1 7. GGRVÄndV Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
... Norm DIN EN ISO/IEC 17020:2012 bis zum 31. Dezember 2016 nachweisen." 32. Anlage 1 Tabelle 3 wird wie folgt geändert: a) In der Zelle für die Klasse 3 wird in ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung
V. v. 16.12.2011 BGBl. I S. 2803
Artikel 1 2. GGAV2002ÄndV
... der GGVSEB 1 Abweichend von § 35 Absatz 1 Satz 2 der GGVSEB dürfen die in der Anlage 1 Nummer 4 der GGVSEB genannten entzündbaren flüssigen Stoffe der Klasse 3 ohne Anwendung der Vorschriften des ...