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Anlage 1 - Upstream-Emissionsminderungs-Verordnung (UERV)

V. v. 22.01.2018 BGBl. I S. 169 (Nr. 5); zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 12.11.2021 BGBl. I S. 4932
Geltung ab 30.01.2018; FNA: 2129-8-0-7 Umweltschutz
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Anlage 1 (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von Anlage 1 UERV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.10.2021Artikel 2 Verordnung zur Neuordnung des Gebührenrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
vom 30.06.2021 BGBl. I S. 2334

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 1 UERV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 UERV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UERV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Neuordnung des Gebührenrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
V. v. 30.06.2021 BGBl. I S. 2334
Artikel 2 BMUBGebVEV Änderung der Upstream-Emissionsminderungs-Verordnung
... wie folgt gefasst: „§ 48 (weggefallen)". b) Die Angabe zu Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 48) (weggefallen)".  ... b) Die Angabe zu Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „ Anlage 1 (zu § 48) (weggefallen)". 2. § 48 wird aufgehoben. 3. Anlage ... 1 (zu § 48) (weggefallen)". 2. § 48 wird aufgehoben. 3. Anlage 1 (zu § 48) wird ...