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Anlage 1 - Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

Artikel 1 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434 (Nr. 14); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
Geltung ab 01.01.2016, abweichend siehe Artikel 3; FNA: 7631-11 Versicherungsaufsichtsrecht
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Anlage 1 Einteilung der Risiken nach Sparten


Anlage 1 wird in 28 Vorschriften zitiert

1.
Unfall

a)
Summenversicherung

b)
Kostenversicherung

c)
kombinierte Leistungen

d)
Personenbeförderung

2.
Krankheit

a)
Tagegeld

b)
Kostenversicherung

c)
kombinierte Leistungen

3.
Landfahrzeug-Kasko (ohne Schienenfahrzeuge)

Sämtliche Schäden an:

a)
Kraftfahrzeugen

b)
Landfahrzeugen ohne eigenen Antrieb

4.
Schienenfahrzeug-Kasko

Sämtliche Schäden an Schienenfahrzeugen

5.
Luftfahrzeug-Kasko

Sämtliche Schäden an Luftfahrzeugen

6.
See-, Binnensee- und Flussschifffahrts-Kasko

Sämtliche Schäden an:

a)
Flussschiffen

b)
Binnenseeschiffen

c)
Seeschiffen

7.
Transportgüter

Sämtliche Schäden an transportierten Gütern, unabhängig von dem jeweils verwendeten Transportmittel

8.
Feuer- und Elementarschäden

Sämtliche Sachschäden (soweit sie nicht unter die Nummern 3 bis 7 fallen), die verursacht werden durch:

a)
Feuer

b)
Explosion

c)
Sturm

d)
andere Elementarschäden außer Sturm

e)
Kernenergie

f)
Bodensenkungen und Erdrutsch

9.
Hagel-, Frost- und sonstige Sachschäden

Sämtliche Sachschäden (soweit sie nicht unter die Nummern 3 bis 7 fallen), die außer durch Hagel oder Frost durch Ursachen aller Art (wie beispielsweise Diebstahl) hervorgerufen werden, soweit diese Ursachen nicht von Nummer 8 erfasst sind

10.
Haftpflicht für Landfahrzeuge mit eigenem Antrieb

a)
Kraftfahrzeughaftpflicht

b)
Haftpflicht aus Landtransporten

c)
sonstige

11.
Luftfahrzeughaftpflicht

Haftpflicht aller Art (einschließlich derjenigen des Frachtführers), die sich aus der Verwendung von Luftfahrzeugen ergibt

12.
See-, Binnensee- und Flussschifffahrtshaftpflicht

Haftpflicht aller Art (einschließlich derjenigen des Frachtführers), die sich aus der Verwendung von Flussschiffen, Binnenseeschiffen und Seeschiffen ergibt

13.
Allgemeine Haftpflicht

Alle sonstigen Haftpflichtfälle, die nicht unter die Nummern 10 bis 12 fallen

14.
Kredit

a)
allgemeine Zahlungsunfähigkeit

b)
Ausfuhrkredit

c)
Abzahlungsgeschäfte

d)
Hypothekendarlehen

e)
landwirtschaftliche Darlehen

15.
Kaution

16.
Verschiedene finanzielle Verluste

a)
Berufsrisiken

b)
ungenügende Einkommen (allgemein)

c)
Schlechtwetter

d)
Gewinnausfall

e)
laufende Unkosten allgemeiner Art

f)
unvorhergesehene Geschäftsunkosten

g)
Wertverluste

h)
Miet- oder Einkommensausfall

i)
indirekte kommerzielle Verluste außer den bereits erwähnten

j)
nichtkommerzielle Geldverluste

k)
sonstige finanzielle Verluste

17.
Rechtsschutz

18.
Beistandsleistungen zugunsten von Personen, die sich in Schwierigkeiten befinden

a)
auf Reisen oder während der Abwesenheit von ihrem Wohnsitz oder ständigem Aufenthaltsort

b)
unter anderen Bedingungen, sofern die Risiken nicht unter andere Versicherungssparten fallen

19.
Leben

(soweit nicht unter den Nummern 20 bis 24 aufgeführt)

20.
Heirats- und Geburtenversicherung

21.
Fondsgebundene Lebensversicherung

22.
Tontinengeschäfte

23.
Kapitalisierungsgeschäfte

24.
Geschäfte der Verwaltung von Versorgungseinrichtungen

25.
Pensionsfondsgeschäfte



 

Zitierungen von Anlage 1 VAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 VAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 VAG Geltungsbereich
... 5. Pensionsfonds im Sinne des § 236 Absatz 1. (2) Die in der Anlage 1 Nummer 22 bis 24 genannten Geschäfte fallen nur dann in den Anwendungsbereich dieses ... von Versicherungsunternehmen betrieben werden, denen die Erlaubnis für eine der in der Anlage 1 Nummer 19 bis 21 genannten Versicherungssparten erteilt wurde; in diesem Fall werden diese ... gleichgestellt. Als Kapitalisierungsgeschäfte (Anlage 1 Nummer 23) gelten Geschäfte, bei denen unter Anwendung eines mathematischen Verfahrens die im ... Verpflichtungen nach Dauer und Höhe festgelegt sind. Geschäfte nach der Anlage 1 Nummer 24 bestehen in der Verwaltung von Versorgungseinrichtungen, die Leistungen im Todes- oder ...
§ 8 VAG Erlaubnis; Spartentrennung (vom 01.03.2023)
... schließen die Erlaubnis zum Betrieb der Lebensversicherung im Sinne der Anlage 1 Nummer 19 bis 24 und die Erlaubnis zum Betrieb anderer Versicherungssparten einander aus; das Gleiche gilt für ...
§ 9 VAG Antrag (vom 30.06.2021)
... zur Verfügung stehen; wenn die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb der in der Anlage 1 Nummer 18 genannten Versicherungssparte beantragt wird, Angaben über die Mittel, über die das ... b) die allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie 6. bei Deckung der in der Anlage 1 Nummer 10 Buchstabe a genannten Risiken die Angabe von Namen und Anschriften der gemäß § 163 zu ...
§ 10 VAG Umfang der Erlaubnis
... und Rückversicherung betreiben wollen, wird die Erlaubnis für jede der in der Anlage 1 genannten Versicherungssparten gesondert erteilt. Sie bezieht sich jeweils auf die ganze ... und durch denselben Vertrag gedeckt werden. Risiken, die unter die in der Anlage 1 Nummer 14, 15 und 17 genannten Versicherungssparten fallen, werden nicht als zusätzliche ... der Erlaubnis zum Betrieb anderer Sparten umfasst. Risiken, die unter die in der Anlage 1 Nummer 17 genannte Versicherungssparte fallen, werden jedoch unter den Voraussetzungen des Satzes ... oder mit deren Einsatz verbunden sind, oder wenn die Erlaubnis zum Betrieb der in der Anlage 1 Nummer 18 Buchstabe a genannten Sparte erteilt ...
§ 58 VAG Errichtung einer Niederlassung
... des Hauptbevollmächtigten sein muss, und 5. bei Deckung der in der Anlage 1 Nummer 10 Buchstabe a genannten Risiken über die Niederlassung eine Erklärung, wonach ...
§ 59 VAG Aufnahme des Dienstleistungsverkehrs
... 9 Absatz 4 Nummer 5 entsprechenden Angaben zu machen. Bei Deckung der in der Anlage 1 Nummer 10 Buchstabe a genannten Risiken hat die Anzeige außerdem Folgendes zu enthalten: ...
§ 60 VAG Statistische Angaben über grenzüberschreitende Tätigkeiten (vom 06.11.2015)
... nach Mitgliedstaaten aufgeschlüsselt mitteilen. In Bezug auf die in der Anlage 1 Nummer 10 genannte Sparte - ausgenommen der Haftung des Frachtführers - teilt das Unternehmen ...
§ 66 VAG Dienstleistungsverkehr; Mitversicherung
... Erstversicherungsunternehmen, die im Dienstleistungsverkehr ausschließlich die in der Anlage 1 Nummer 4 bis 7 und 12 genannten Versicherungssparten sowie die dort in Nummer 10 Buchstabe b ...
§ 93 VAG Einstufung bestimmter Eigenmittelbestandteile
... auf Gegenseitigkeit mit variablen Beitragseinnahmen, die nur die in der Anlage 1 Nummer 6, 12 und 17 genannten Risiken versichern, gegenüber ihren Mitgliedern mittels der ...
§ 163 VAG Schadenregulierungsbeauftragte in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (vom 17.04.2024)
... Für die Erlaubnis zur Deckung der in der Anlage 1 Nummer 10 Buchstabe a genannten Risiken hat das Versicherungsunternehmen in allen anderen Mitglied- oder Vertragsstaaten ...
§ 221 VAG Pflichtmitgliedschaft (vom 29.12.2020)
... gemäß § 8 Absatz 1 oder § 67 Absatz 1 zum Geschäftsbetrieb in den in der Anlage 1 genannten Versicherungssparten Nummer 19 bis 23 oder zum Betrieb der substitutiven ...
§ 232 VAG Pensionskassen (vom 13.01.2019)
... betreiben. Ihnen kann die Erlaubnis ausschließlich in den Versicherungssparten nach Anlage 1 Nummer 19, 21 und 24 erteilt ...
§ 244b VAG Verpflichtungen (vom 01.01.2018)
... andere Lebensversicherungsunternehmen bedürfen der Erlaubnis für die in Nummer 21 der Anlage 1 genannte ...
§ 339 VAG Teilbestandsvorschriften in der Unfallversicherung
... die im Rahmen eines einheitlichen Vertrags Risiken decken, die den in der Anlage 1 Nummer 1 und 19 genannten Versicherungssparten zuzuordnen sind, dürfen den ...
 
Zitat in folgenden Normen

Aktiengesetz (AktG)
G. v. 06.09.1965 BGBl. I S. 1089; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 134a AktG Begriffsbestimmungen; Anwendungsbereich (vom 26.06.2021)
... mit Erlaubnis zum Betrieb der Lebensversicherung im Sinne des § 8 Absatz 1 in Verbindung mit Anlage 1 Nummer 19 bis 24 des Versicherungsaufsichtsgesetzes , b) ein Unternehmen mit Erlaubnis zum Betrieb der Rückversicherung im Sinne des ...

Finanzdienstleistungsaufsichtsgebührenverordnung (FinDAGebV)
V. v. 02.09.2021 BGBl. I S. 4077; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Anlage FinDAGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 30.12.2023)
... zum Geschäftsbetrieb einer weiteren Sparte (entsprechend den Nummern 1 bis 25 der Anlage 1 zum VAG , wenn keine Untergliederung nach Risikoarten enthalten ist), nach § 12 Absatz 1 Satz 1 ... zum Geschäftsbetrieb einer weiteren Risikoart einer Sparte, soweit die Sparte der Anlage 1 zum VAG Untergliederungen nach Buchstaben enthält (§ 12 Absatz 1 Satz 1 sowie Absatz ...

Gesetz zur Neuordnung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen
G. v. 05.03.1956 BGBl. I S. 101; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 46 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434
§ 1 EBPensNOG Umwandlung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen (vom 01.01.2016)
...  (6) Die Kasse gilt als zum Geschäftsbetrieb in der Versicherungssparte 19 der Anlage 1 zum Versicherungsaufsichtsgesetz zugelassen. Die Kasse hat die Anforderungen des § 53c Abs. 1 ...

Kapitalausstattungs-Verordnung (KapAusstV)
V. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 795; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 250
§ 1 KapAusstV Mindestkapitalanforderung (vom 25.07.2024)
... die keine Risiken der Versicherungssparten nach den Nummern 10 bis 15 der Anlage 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes decken, 2. 4 Millionen Euro bei Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen, ... die Risiken mindestens einer der Versicherungssparten nach den Nummern 10 bis 15 der Anlage 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes decken, 3. 4 Millionen Euro bei Lebensversicherungsunternehmen, einschließlich ...
§ 4 KapAusstV Schadenindex
... des Durchschnitts gilt Absatz 1 entsprechend. (3) Bei der in Nummer 18 der Anlage 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes genannten Versicherungssparte entspricht die Summe der ...

Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung (PFAV)
V. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 842; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 250
Anlage 3 PFAV (zu § 20) Kongruenzregeln
... dagegen sprechen, bei Risiken aus Pensionsfondsgeschäften gemäß Anlage 1 Nummer 25 zum Versicherungsaufsichtsgesetz zugrunde gelegt werden, wenn entsprechend der Art des ...

Verordnung zur Durchführung der Richtlinie des Rates vom 20. Juni 1991 über die Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft betreffend die Direktversicherung mit Ausnahme der Lebensversicherung (91/371/EWG)
V. v. 26.10.1994 BGBl. I S. 3202; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 45 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434
§ 1 DirektVAbkV (vom 01.01.2016)
... haben und die im Inland die Direktversicherung mit Ausnahme der Lebensversicherung (Anlage 1 Nummer 19 bis 24 zum Versicherungsaufsichtsgesetz) durch eine Niederlassung betreiben wollen, ...

Versicherungsberichterstattungs-Verordnung (BerVersV)
V. v. 19.07.2017 BGBl. I S. 2858; zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 2 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
Anlage 1 BerVersV (zu § 23) Kennzahlen und Versicherungszweige (vom 17.04.2024)
...  Vz-Kz Bezeichnung der Versicherung Sparten-Nummer nach Anlage 1 zum VAG 01 Vz: Lebensversicherung 19; 20; 21; 22; 23; ...

Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Artikel 1 G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2631; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
§ 210 VVG Großrisiken, laufende Versicherung (vom 17.04.2024)
...  1. Risiken der unter den Nummern 4 bis 7, 10 Buchstabe b sowie den Nummern 11 und 12 der Anlage 1 zum Versicherungsaufsichtsgesetz erfassten Transport- und Haftpflichtversicherungen, 2. Risiken der unter den Nummern 14 ... und Haftpflichtversicherungen, 2. Risiken der unter den Nummern 14 und 15 der Anlage 1 zum Versicherungsaufsichtsgesetz erfassten Kredit- und Kautionsversicherungen bei Versicherungsnehmern, die eine gewerbliche, ... Zusammenhang stehen, oder 3. Risiken der unter den Nummern 3, 8, 9, 10, 13 und 16 der Anlage 1 zum Versicherungsaufsichtsgesetz erfassten Sach-, Haftpflicht- und sonstigen Schadensversicherungen bei Versicherungsnehmern, die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Betriebsrentenstärkungsgesetz
G. v. 17.08.2017 BGBl. I S. 3214
Artikel 6 BetrRSG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... andere Lebensversicherungsunternehmen bedürfen der Erlaubnis für die in Nummer 21 der Anlage 1 genannte Sparte. § 244c Sicherungsvermögen Unter ...

Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen
G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2553
Artikel 2 VAMoG Folgeänderungen (vom 31.12.2015)
... Teil A Nr. 19 bis 24 zum Versicherungsaufsichtsgesetz" durch die Wörter „Anlage 1 Nummer 19 bis 24 zum Versicherungsaufsichtsgesetz" und die Wörter „§ 110d ... „Anlage Teil A des Versicherungsaufsichtsgesetzes" durch die Wörter „Anlage 1 zum Versicherungsaufsichtsgesetz" ersetzt. (47) In § 1 der Verordnung ... „Anlage Teil A zum Versicherungsaufsichtsgesetz" durch die Wörter „Anlage 1 zum Versicherungsaufsichtsgesetz" ersetzt. 8. In § 211 Absatz 1 Nummer 1 ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) (Neufassung)
G. v. 19.12.2018 BGBl. I S. 2672
Artikel 1 EbAVUG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... betreiben. Ihnen kann die Erlaubnis ausschließlich in den Versicherungssparten nach Anlage 1 Nummer 19, 21 und 24 erteilt werden." 23. § 233 wird wie folgt gefasst: „§ ...

Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2637
Artikel 1 ARUG II Änderung des Aktiengesetzes
... mit Erlaubnis zum Betrieb der Lebensversicherung im Sinne des § 8 Absatz 1 in Verbindung mit Anlage 1 Nummer 19 bis 24 des Versicherungsaufsichtsgesetzes , b) ein Unternehmen mit Erlaubnis zum Betrieb der Rückversicherung im Sinne des ...

Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 09.12.2015 BGBl. I S. 2331
Artikel 1 17. FinDAGKostVÄndV
... Geschäftsbetrieb einer weiteren Sparte (entsprechend den Nummern 1 bis 25 der Anlage 1 zum VAG, wenn keine Untergliederung nach Risikoarten enthalten ist) (§ 12 Absatz ... Geschäftsbetrieb einer weiteren Risikoart einer Sparte, soweit die Sparte der Anlage 1 zum VAG Untergliederungen nach Buchstaben enthält (§ 12 Absatz 1 Satz 1 ...