Anlage 2 - Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Artikel 1 G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1728 (Nr. 37); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 16.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 280
Geltung ab 01.11.2020; FNA: 754-30 Energieversorgung
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Anlage 2 (zu § 18 Absatz 1) Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Nichtwohngebäude)


Anlage 2 wird in 4 Vorschriften zitiert

Nummer Bauteile/SystemeEigenschaft
(zu den Nummern 1.1 bis 1.13)
Referenzausführung/Wert
(Maßeinheit)
 Raum-
Solltemperaturen
im Heizfall
≥ 19 °C
Raum-
Solltemperaturen
im Heizfall
von 12 bis < 19 °C
1.1Außenwand (einschließlich
Einbauten, wie Rollladen-
kästen), Geschossdecke
gegen Außenluft
WärmedurchgangskoeffizientU = 0,28 W/(m²·K) U = 0,35 W/(m²·K)
1.2 Vorhangfassade
(siehe auch Nummer 1.14)
WärmedurchgangskoeffizientU = 1,4 W/(m²·K) U = 1,9 W/(m²·K)
Gesamtenergiedurchlassgrad
der Verglasung
g = 0,48 g = 0,60
Lichttransmissionsgrad der
Verglasung
τv,D65,SNA = 0,72 τv,D65,SNA = 0,78
1.3Wand gegen Erdreich,
Bodenplatte, Wände und
Decken zu unbeheizten
Räumen (außer Abseiten-
wände nach Nummer 1.4)
WärmedurchgangskoeffizientU = 0,35 W/(m²·K) U = 0,35 W/(m²·K)
1.4Dach (soweit nicht unter
Nummer 1.5), oberste Ge-
schossdecke, Wände zu
Abseiten
WärmedurchgangskoeffizientU = 0,20 W/(m²·K) U = 0,35 W/(m²·K)
1.5 Glasdächer WärmedurchgangskoeffizientUW = 2,7 W/(m²·K) UW = 2,7 W/(m²·K)
Gesamtenergiedurchlassgrad
der Verglasung
g = 0,63 g = 0,63
Lichttransmissionsgrad der
Verglasung
τv,D65,SNA = 0,76 τv,D65,SNA = 0,76
1.6 Lichtbänder WärmedurchgangskoeffizientUW = 2,4 W/(m²·K) UW = 2,4 W/(m²·K)
Gesamtenergiedurchlassgrad
der Verglasung
g = 0,55 g = 0,55
Lichttransmissionsgrad der
Verglasung
τv,D65,SNA = 0,48 τv,D65,SNA = 0,48
1.7 Lichtkuppeln WärmedurchgangskoeffizientUW = 2,7 W/(m²·K) UW = 2,7 W/(m²·K)
Gesamtenergiedurchlassgrad
der Verglasung
g = 0,64 g = 0,64
Lichttransmissionsgrad der
Verglasung
τv,D65,SNA = 0,59 τv,D65,SNA = 0,59
1.8 Fenster, Fenstertüren
(siehe auch Nummer 1.14)
WärmedurchgangskoeffizientUW = 1,3 W/(m²·K) UW = 1,9 W/(m²·K)
Gesamtenergiedurchlassgrad
der Verglasung
g = 0,60 g = 0,60
Lichttransmissionsgrad der
Verglasung
τv,D65,SNA = 0,78 τv,D65,SNA = 0,78
1.9 Dachflächenfenster
(siehe auch Nummer 1.14)
WärmedurchgangskoeffizientUW = 1,4 W/(m²·K) UW = 1,9 W/(m²·K)
Gesamtenergiedurchlassgrad
der Verglasung
g = 0,60 g = 0,60
Lichttransmissionsgrad der
Verglasung
τv,D65,SNA = 0,78 τv,D65,SNA = 0,78
1.10 Außentüren; Türen gegen
unbeheizte Räume; Tore
WärmedurchgangskoeffizientU = 1,8 W/(m²·K) U = 2,9 W/(m²·K)
1.11Bauteile in den Nummern 1.1
und 1.3 bis 1.10
WärmebrückenzuschlagΔUWB =
0,05 W/(m²·K)
ΔUWB =
0,1 W/(m²·K)
1.12GebäudedichtheitKategorie nach DIN V 18599-2:
2018-09 Tabelle 7
Kategorie I
1.13Tageslichtversorgung bei
Sonnen- oder Blendschutz
oder bei Sonnen- und
Blendschutz
Tageslichtversorgungsfaktor
CTL,Vers,SA nach DIN V 18599-4:
2018-09
• kein Sonnen- oder Blendschutz
vorhanden: 0,70
• Blendschutz vorhanden: 0,15
1.14 Sonnenschutzvorrichtung Für das Referenzgebäude ist die tatsächliche Sonnenschutzvorrichtung
des zu errichtenden Gebäudes anzunehmen; sie ergibt sich gegebenen-
falls aus den Anforderungen zum sommerlichen Wärmeschutz nach § 14
oder aus Erfordernissen des Blendschutzes.
Soweit hierfür Sonnenschutzverglasung zum Einsatz kommt, sind für
diese Verglasung folgende Kennwerte anzusetzen:
• anstelle der Werte der Nummer 1.2
- Gesamtenergiedurchlassgrad der
Verglasung g
g = 0,35
- Lichttransmissionsgrad der
Verglasung τv,D65,SNA
τv,D65,SNA = 0,58
• anstelle der Werte der Nummern 1.8 und 1.9:  
- Gesamtenergiedurchlassgrad der
Verglasung g
g = 0,35
- Lichttransmissionsgrad der
Verglasung τv,D65,SNA
τv,D65,SNA = 0,62
2Solare Wärmegewinne über
opake Bauteile
Wie beim zu errichtenden Gebäude
3.1Beleuchtungsartdirekt/indirekt mit elektronischem Vorschaltgerät und stabförmiger
Leuchtstofflampe
3.2 Regelung der Beleuchtung Präsenzkontrolle:
- in Zonen der Nutzungen 4, 15 bis 19, 21
und 31*:
mit Präsenzmelder
- im Übrigen: manuell
Konstantlichtkontrolle/tageslichtabhängige Kontrolle:
- in Zonen der Nutzungen 5, 9, 10, 14, 22.1 bis 22.3, 29, 37 bis 40*:
Konstantlichtkontrolle gemäß DIN V 18599-4: 2018-09 Abschnitt 5.4.6
- in Zonen der Nutzungen 1 bis 4, 8, 12, 28, 31 und 36*:
tageslichtabhängige Kontrolle, Kontrollart „gedimmt, nicht ausschal-
tend" gemäß DIN V 18599-4: 2018-09 Abschnitt 5.5.4 (einschließlich
Konstantlichtkontrolle)
- im Übrigen: manuell
4.1Heizung (Raumhöhen ≤ 4 m)
- Wärmeerzeuger
Brennwertkessel (verbessert, nach 1994) nach DIN V 18599-5: 2018-09,
Erdgas, Aufstellung außerhalb der thermischen Hülle, Wasserinhalt
> 0,15 l/kW
4.2 Heizung (Raumhöhen ≤ 4 m)
- Wärmeverteilung
- bei statischer Heizung und Umluftheizung (dezentrale Nachheizung in RLT-Anlage):
Zweirohrnetz, außen liegende Verteilleitungen im unbeheizten Bereich,
innen liegende Steigstränge, innen liegende Anbindeleitungen, Sys-
temtemperatur 55/45 °C, ausschließlich statisch hydraulisch abge-
glichen, Δp const, Pumpe auf Bedarf ausgelegt, Pumpe mit intermit-
tierendem Betrieb, keine Überströmventile, für den Referenzfall sind
die Rohrleitungslängen und die Umgebungstemperaturen gemäß den
Standardwerten nach DIN V 18599-5: 2018-09 zu ermitteln.
- bei zentralem RLT-Gerät:
Zweirohrnetz, Systemtemperatur 70/55 °C, ausschließlich statisch
hydraulisch abgeglichen, Δp const, Pumpe auf Bedarf ausgelegt, für
den Referenzfall sind die Rohrleitungslängen und die Lage der Rohr-
leitungen wie beim zu errichtenden Gebäude anzunehmen.
4.3Heizung (Raumhöhen ≤ 4 m)
- Wärmeübergabe
- bei statischer Heizung:
freie Heizflächen an der Außenwand (bei Anordnung vor Glasflächen
mit Strahlungsschutz), ausschließlich statisch hydraulisch abgegli-
chen, P-Regler (nicht zertifiziert), keine Hilfsenergie
- bei Umluftheizung (dezentrale Nachheizung in RLT-Anlage):
Regelgröße Raumtemperatur, hohe Regelgüte.
4.4Heizung (Raumhöhen > 4 m) Dezentrales Heizsystem:
Wärmeerzeuger gemäß DIN V 18599-5: 2018-09 Tabelle 52:
- Dezentraler Warmlufterzeuger
- nicht kondensierend
- Leistung 25 bis 50 kW je Gerät
- Energieträger Erdgas
- Leistungsregelung 1 (einstufig oder mehrstufig/modulierend ohne An-
passung der Verbrennungsluftmenge)
Wärmeübergabe gemäß DIN V 18599-5: 2018-09 Tabelle 16 und Ta-
belle 22:
- Radialventilator, Auslass horizontal, ohne Warmluftrückführung,
Raumtemperaturregelung P-Regler (nicht zertifiziert)
5.1Warmwasser
- zentrales System
Wärmeerzeuger:
allgemeine Randbedingungen gemäß DIN V 18599-8: 2018-09 Tabelle 6,
Solaranlage mit Flachkollektor (nach 1998) zur ausschließlichen Trinkwas-
sererwärmung nach DIN V 18599-8: 2018-09 mit Standardwerten gemäß
Tabelle 19 bzw. Abschnitt 6.4.3, jedoch abweichend auch für zentral
warmwasserversorgte Nettogrundflächen über 3.000 m²
Restbedarf über Wärmeerzeuger der Heizung
Wärmespeicherung:
bivalenter, außerhalb der thermischen Hülle aufgestellter Speicher nach
DIN V 18599-8: 2018-09 Abschnitt 6.4.3
Wärmeverteilung:
mit Zirkulation, für den Referenzfall sind die Rohrleitungslänge und die
Lage der Rohrleitungen wie beim zu errichtenden Gebäude anzunehmen.
5.2 Warmwasser
- dezentrales System
hydraulisch geregelter Elektro-Durchlauferhitzer, eine Zapfstelle und
6 Meter Leitungslänge
pro Gerät bei Gebäudezonen, die einen Warmwasserbedarf von höchs-
tens 200 Wh / (m² · d) aufweisen
6.1Raumlufttechnik
- Abluftanlage
spezifische Leistungsaufnahme Ventilator PSFP = 1,0 kW/(m³/s)
6.2 Raumlufttechnik
- Zu- und Abluftanlage
- Luftvolumenstromregelung:
Soweit für Zonen der Nutzungen 4, 8, 9, 12, 13, 23, 24, 35, 37 und 40*
eine Zu- und Abluftanlage vorgesehen wird, ist diese mit bedarfsab-
hängiger Luftvolumenstromregelung Kategorie IDA-C4 gemäß DIN V
18599-7: 2018-09 Abschnitt 5.8.1 auszulegen.
- Spezifische Leistungsaufnahme:
- Zuluftventilator PSFP = 1,5 kW/(m³/s)
- Abluftventilator PSFP = 1,0 kW/(m³/s)
Erweiterte PSFP-Zuschläge nach DIN EN 16798-3: 2017-11 Ab-
schnitt 9.5.2.2 können für HEPA-Filter, Gasfilter sowie Wärmerückfüh-
rungsbauteile der Klassen H2 oder H1 nach DIN EN 13053:2007-11
angerechnet werden.
- Wärmerückgewinnung über Plattenwärmeübertrager:
Temperaturänderungsgradηt,comp = 0,6
Zulufttemperatur18 °C
DruckverhältniszahlfP = 0,4
- Luftkanalführung: innerhalb des Gebäudes
- bei Kühlfunktion: Auslegung für 6/12 °C,
keine indirekte Verdunstungskühlung
6.3Raumlufttechnik
- Luftbefeuchtung
für den Referenzfall ist die Einrichtung zur Luftbefeuchtung wie beim zu
errichtenden Gebäude anzunehmen
6.4 Raumlufttechnik
- Nur-Luft-Klimaanlagen
als kühllastgeregeltes Variabel-Volumenstrom-System ausgeführt:
Druckverhältniszahl:fP = 0,4
konstanter Vordruck
Luftkanalführung: innerhalb des Gebäudes
7 Raumkühlung - Kältesystem:
Kaltwasser-Ventilatorkonvektor, Brüstungsgerät
Kaltwassertemperatur14/18 °C
- Kaltwasserkreis Raumkühlung:
Überströmung10 %
spezifische elektrische Leistung der Verteilung Pd,spez = 30 Wel/kWKälte
hydraulisch abgeglichen,
geregelte Pumpe, Pumpe hydraulisch entkoppelt,
saisonale sowie Nacht- und Wochenendabschaltung nach
DIN V 18599-7: 2018-09, Anhang D
8 Kälteerzeugung Erzeuger:
Kolben/Scrollverdichter mehrstufig schaltbar, R134a, außenluftgekühlt,
kein Speicher, Baualterfaktor fc,B = 1,0, Freikühlfaktor fFC = 1,0
Kaltwassertemperatur:
- bei mehr als 5.000 m² mittels Raumkühlung
konditionierter Nettogrundfläche, für diesen
Konditionierungsanteil
14/18 °C
- im Übrigen: 6/12 °C
Kaltwasserkreis Erzeuger inklusive RLT-Kühlung:
Überströmung 30 %
spezifische elektrische Leistung der Verteilung Pd,spez = 20 Wel/kWKälte
hydraulisch abgeglichen,
ungeregelte Pumpe, Pumpe hydraulisch entkoppelt,
saisonale sowie Nacht- und Wochenendabschaltung nach DIN V 18599-
7: 2018-09, Anhang D,
Verteilung außerhalb der konditionierten Zone.
Der Primärenergiebedarf für das Kühlsystem und die Kühlfunktion der
raumlufttechnischen Anlage darf für Zonen der Nutzungen 1 bis 3, 8,
10, 16, 18 bis 20 und 31* nur zu 50 % angerechnet werden.
9GebäudeautomationKlasse C nach DIN V 18599-11: 2018-09
* Nutzungen nach Tabelle 5 der DIN V 18599-10: 2018-09.


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Zitierungen von Anlage 2 GEG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 GEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 18 GEG Gesamtenergiebedarf (vom 01.01.2023)
... wie das zu errichtende Gebäude aufweist und der technischen Referenzausführung der Anlage 2 entspricht, nicht überschreitet. Die technische Referenzausführung in der ... 2 entspricht, nicht überschreitet. Die technische Referenzausführung in der Anlage 2 Nummer 1.13 bis 9 ist nur insoweit zu berücksichtigen, wie eines der dort genannten Systeme in dem zu ...
§ 32 GEG Vereinfachtes Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude
... Werte für die spezifische Leistungsaufnahme der Ventilatoren die entsprechenden Werte der Anlage 2 Nummer 6.1 und 6.2 überschreiten. (2) Das vereinfachte Berechnungsverfahren kann angewandt werden ... des Referenzgebäudes nach § 18 Absatz 1 in Verbindung mit der Anlage 2 ist um 10 Prozent zu reduzieren. Der reduzierte Wert ist der Höchstwert des ...
§ 50 GEG Energetische Bewertung eines bestehenden Gebäudes (vom 01.01.2024)
... wie das geänderte Gebäude aufweist und der technischen Referenzausführung der Anlage 2 entspricht, um nicht mehr als 40 Prozent überschreitet und b) das auf eine ...
§ 103 GEG Innovationsklausel (vom 01.01.2024)
... wie das zu errichtende Gebäude aufweist und der technischen Referenzausführung der Anlage 2 entspricht, nicht überschreitet oder 2. von den Anforderungen des § 50 Absatz ... wie das geänderte Gebäude aufweist und der technischen Referenzausführung der Anlage 2 entspricht, nicht überschreitet. Die technische Referenzausführung ... Die technische Referenzausführung in den Nummern 1.13 bis 9 der Anlage 2 ist nur insoweit zu berücksichtigen, wie eines der dort genannten Systeme in dem zu ...


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