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Anlage 2 - Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Fehmarnbelt" (NSGFmbV)

V. v. 22.09.2017 BGBl. I S. 3405 (Nr. 63)
Geltung ab 28.09.2017; FNA: 791-9-3 Naturschutz

Anlage 2 (zu § 2 Absatz 5) Übersichtskarte des Naturschutzgebietes 2)


Anlage 2 wird in 2 Vorschriften zitiert

Karte veröffentlicht als Anlageband zu BGBl. I 2017 Nr. 63


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2)
Die Anlage 2 wird als Anlageband zu dieser Ausgabe des Bundesgesetzblatts ausgegeben. Innerhalb des Abonnements werden Anlagebände auf Anforderung gemäß den Bezugsbedingungen des Verlags übersandt. Außerhalb des Abonnements erfolgt die Lieferung gegen Kostenerstattung.


(nichtamtliche Darstellung der Koordinaten aus Anlage 1)





 

Zitierungen von Anlage 2 NSGFmbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 NSGFmbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in NSGFmbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 NSGFmbV Schutzgegenstand
... nach Absatz 2 und 3 begrenzt. (5) Die Grenze des Naturschutzgebietes ist in Anlage 2 in einer Übersichtskarte im Maßstab 1 : 150.000 blau gekennzeichnet. Die Zone ... im Maßstab 1 : 150.000 blau gekennzeichnet. Die Zone nach § 2 Absatz 4 ist in Anlage 2 ebenfalls grafisch dargestellt. (6) Die Bestimmungen nach den Absätzen 2 bis 4 ... 2 bis 4 haben Vorrang gegenüber der Darstellung in der Übersichtskarte nach Anlage 2 ...
Anlage 2 NSGFmbV (zu § 2 Absatz 5) Übersichtskarte des Naturschutzgebietes 2)
... veröffentlicht als Anlageband zu BGBl. I 2017 Nr. 63 --- 2) Die Anlage 2 wird als Anlageband zu dieser Ausgabe des Bundesgesetzblatts ausgegeben. Innerhalb des Abonnements ...