Anlage 32 (zu § 76 Absatz 6) Niederschrift über die Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis der Wahl zum Deutschen Bundestag
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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interne Verweise
Zitat in folgenden NormenDreizehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDreizehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283
Artikel 1 13. BWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung ... durch die Angabe „§ 75 Absatz 5" ersetzt. ff) In der Angabe zu Anlage 32 (zu § 76 Abs. 6) wird die Angabe „§ 76 Abs. 6" durch die Angabe „§ ... Vordrucke und Formblätter nach den Anlagen 1, 2, noch Anlage 2, 2a, noch Anlage 2a, 29, 31, 32 und 33 zur Verfügung." b) Absatz 5 wird wie folgt gefasst: ... 5) erhält die aus Anhang 12 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. 69. Die Anlage 32 (zu § 76 Abs. 6) erhält die aus Anhang 13 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. ...
Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
V. v. 27.03.2008 BGBl. I S. 476
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