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Anlage 5 - Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

Anlage 5 (zu § 24 Absatz 1 und 3) Betriebsparameter Trübung


Anlage 5 wird in 1 Vorschrift zitiert

Teil I Referenzwerte für den Betriebsparameter Trübung


Betriebsparameter Referenzwert
Trübungim Filtrat:
a) 0,3 Nephelometrische Trübungseinheiten (NTU) bei 95 Prozent
der Proben und
b) in keiner Probe darf der Messwert von 1,0 Nephelometrische
Trübungseinheiten (NTU) überschritten werden


Teil II Untersuchungshäufigkeit für den Betriebsparameter Trübung


Menge des in einem Wasserversorgungsgebiet pro Tag abgegebenen oder
produzierten Wassers in Kubikmeter pro Tag
Anzahl der Untersuchungen
< 1.000 wöchentlich
≥ 1.000 bis ≤ 10.000 täglich
> 10.000 fortlaufend


 
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Zitierungen von Anlage 5 TrinkwV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 5 TrinkwV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TrinkwV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 24 TrinkwV Untersuchung auf den Betriebsparameter Trübung bei Filtration
... in der partikelabscheidenden Filterstufe der Aufbereitung das Filtrat in der sich aus Anlage 5 Teil II ergebenden Häufigkeit auf den Betriebsparameter Trübung zu untersuchen. Satz 1 ... anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. (3) Bei einer Überschreitung der in Anlage 5 Teil I festgelegten Referenzwerte für den Betriebsparameter Trübung hat der Betreiber geeignete ...