Anlage 6 - Düngeverordnung (DüV)

Artikel 1 V. v. 26.05.2017 BGBl. I S. 1305 (Nr. 32); zuletzt geändert durch Artikel 97 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
Geltung ab 02.06.2017; FNA: 7820-15-3 Ackerbau und Pflanzenbau
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Anlage 6 (aufgehoben)


Anlage 6 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert



Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften V. v. 28. April 2020 BGBl. I S. 846 m.W.v. 1. Mai 2020

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Frühere Fassungen von Anlage 6 DüV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.05.2020Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften
vom 28.04.2020 BGBl. I S. 846

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Anlage 6 DüV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 6 DüV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DüV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften
V. v. 28.04.2020 BGBl. I S. 846
Artikel 1 DüVÄndV 2020 Änderung der Düngeverordnung 1)
... durch das Wort „Nährstoffeinsatz" ersetzt. e) Die Angabe zu Anlage 6 wird wie folgt gefasst: „Anlage 6 (aufgehoben)". f) In der ... ersetzt. e) Die Angabe zu Anlage 6 wird wie folgt gefasst: „ Anlage 6 (aufgehoben) ". f) In der Angabe zu Anlage 7 wird das Wort „Stickstoffgehalt" durch ... Stickstoff     ". 19. Anlage 6 wird wie folgt gefasst: „Anlage 6 (aufgehoben)". 20. Anlage 7 ... 19. Anlage 6 wird wie folgt gefasst: „ Anlage 6 (aufgehoben) ". 20. Anlage 7 wird wie folgt gefasst: „Anlage 7 (zu § 3 ...


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