Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Artikel 1 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2097 (Nr. 44); zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Geltung ab 25.05.2018; FNA: 204-4 Datenschutz
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Teil 1 Gemeinsame Bestimmungen
Kapitel 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich des Gesetzes
§ 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel 2 Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 3 Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen
§ 4 Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume
Kapitel 3 Datenschutzbeauftragte öffentlicher Stellen
§ 5 Benennung
§ 6 Stellung
§ 7 Aufgaben
Kapitel 4 Die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
§ 8 Errichtung
§ 9 Zuständigkeit
§ 10 Unabhängigkeit
§ 11 Ernennung und Amtszeit
§ 12 Amtsverhältnis
§ 13 Rechte und Pflichten
§ 14 Aufgaben
§ 15 Tätigkeitsbericht
§ 16 Befugnisse
Kapitel 5 Vertretung im Europäischen Datenschutzausschuss, zentrale Anlaufstelle, Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder in Angelegenheiten der Europäischen Union
§ 17 Vertretung im Europäischen Datenschutzausschuss, zentrale Anlaufstelle
§ 18 Verfahren der Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder
§ 19 Zuständigkeiten
Kapitel 6 Rechtsbehelfe
§ 20 Gerichtlicher Rechtsschutz
§ 21 Antrag der Aufsichtsbehörde auf gerichtliche Entscheidung bei angenommener Rechtswidrigkeit eines Beschlusses der Europäischen Kommission
Teil 2 Durchführungsbestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) 2016/679
Kapitel 1 Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
Abschnitt 1 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten und Verarbeitung zu anderen Zwecken
§ 22 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
§ 23 Verarbeitung zu anderen Zwecken durch öffentliche Stellen
§ 24 Verarbeitung zu anderen Zwecken durch nichtöffentliche Stellen
§ 25 Datenübermittlungen durch öffentliche Stellen
Abschnitt 2 Besondere Verarbeitungssituationen
§ 26 Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses
§ 27 Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken
§ 28 Datenverarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken
§ 29 Rechte der betroffenen Person und aufsichtsbehördliche Befugnisse im Fall von Geheimhaltungspflichten
§ 30 Verbraucherkredite
§ 31 Schutz des Wirtschaftsverkehrs bei Scoring und Bonitätsauskünften
Kapitel 2 Rechte der betroffenen Person
§ 32 Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
§ 33 Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden
§ 34 Auskunftsrecht der betroffenen Person
§ 35 Recht auf Löschung
§ 36 Widerspruchsrecht
§ 37 Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
Kapitel 3 Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter
§ 38 Datenschutzbeauftragte nichtöffentlicher Stellen
§ 39 Akkreditierung
Kapitel 4 Aufsichtsbehörde für die Datenverarbeitung durch nichtöffentliche Stellen
§ 40 Aufsichtsbehörden der Länder
Kapitel 5 Sanktionen
§ 41 Anwendung der Vorschriften über das Bußgeld- und Strafverfahren
§ 42 Strafvorschriften
§ 43 Bußgeldvorschriften
Kapitel 6 Rechtsbehelfe
§ 44 Klagen gegen den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter
Teil 3 Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/680
Kapitel 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 45 Anwendungsbereich
§ 46 Begriffsbestimmungen
§ 47 Allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Kapitel 2 Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 48 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
§ 49 Verarbeitung zu anderen Zwecken
§ 50 Verarbeitung zu archivarischen, wissenschaftlichen und statistischen Zwecken
§ 51 Einwilligung
§ 52 Verarbeitung auf Weisung des Verantwortlichen
§ 53 Datengeheimnis
§ 54 Automatisierte Einzelentscheidung
Kapitel 3 Rechte der betroffenen Person
§ 55 Allgemeine Informationen zu Datenverarbeitungen
§ 56 Benachrichtigung betroffener Personen
§ 57 Auskunftsrecht
§ 58 Rechte auf Berichtigung und Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung
§ 59 Verfahren für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
§ 60 Anrufung der oder des Bundesbeauftragten
§ 61 Rechtsschutz gegen Entscheidungen der oder des Bundesbeauftragten oder bei deren oder dessen Untätigkeit
Kapitel 4 Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter
§ 62 Auftragsverarbeitung
§ 63 Gemeinsam Verantwortliche
§ 64 Anforderungen an die Sicherheit der Datenverarbeitung
§ 65 Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die oder den Bundesbeauftragten
§ 66 Benachrichtigung betroffener Personen bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
§ 67 Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung
§ 68 Zusammenarbeit mit der oder dem Bundesbeauftragten
§ 69 Anhörung der oder des Bundesbeauftragten
§ 70 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
§ 71 Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen
§ 72 Unterscheidung zwischen verschiedenen Kategorien betroffener Personen
§ 73 Unterscheidung zwischen Tatsachen und persönlichen Einschätzungen
§ 74 Verfahren bei Übermittlungen
§ 75 Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten sowie Einschränkung der Verarbeitung
§ 76 Protokollierung
§ 77 Vertrauliche Meldung von Verstößen
Kapitel 5 Datenübermittlungen an Drittstaaten und an internationale Organisationen
§ 78 Allgemeine Voraussetzungen
§ 79 Datenübermittlung bei geeigneten Garantien
§ 80 Datenübermittlung ohne geeignete Garantien
§ 81 Sonstige Datenübermittlung an Empfänger in Drittstaaten
Kapitel 6 Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden
§ 82 Gegenseitige Amtshilfe
Kapitel 7 Haftung und Sanktionen
§ 83 Schadensersatz und Entschädigung
§ 84 Strafvorschriften
Teil 4 Besondere Bestimmungen für Verarbeitungen im Rahmen von nicht in die Anwendungsbereiche der Verordnung (EU) 2016/679 und der Richtlinie (EU) 2016/680 fallenden Tätigkeiten
§ 85 Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von nicht in die Anwendungsbereiche der Verordnung (EU) 2016/679 und der Richtlinie (EU) 2016/680 fallenden Tätigkeiten
§ 86 Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke staatlicher Auszeichnungen und Ehrungen


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