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Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung (FahrlAusbVO k.a.Abk.)

Artikel 2 V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 2, 15 (Nr. 1); zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 498
Geltung ab 04.01.2018; FNA: 9231-14-2 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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§ 1 Ort und Ablauf der Ausbildung



(1) 1Die Ausbildung zum Fahrlehrer erfolgt in einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte und in einer Ausbildungsfahrschule. 2Sie erfolgt in Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. 3Die Ausbildung in der Fahrlehrerausbildungsstätte erfolgt für die Fahrlehrerlaubnisklassen BE und A in geschlossenen Kursen und darf vorbehaltlich arbeitsschutzrechtlicher, mutterschutzrechtlicher und urlaubsrechtlicher Bestimmungen nicht unterbrochen werden. 4Die Regelung des § 44 Absatz 2 des Fahrlehrergesetzes bleibt unberührt.

(2) 1Der Fahrlehreranwärter auf eine Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE hat zu Beginn der Ausbildung eine einmonatige Einführungsphase mit mindestens 104 Unterrichtseinheiten zu absolvieren. 2Sie setzt sich aus einer einwöchigen Einführung mit mindestens 32 Unterrichtseinheiten in einer Fahrlehrerausbildungsstätte und einer anschließenden zweiwöchigen Hospitationsphase mit mindestens 20 Unterrichtseinheiten je Ausbildungswoche in einer Ausbildungsfahrschule zusammen. 3Sie endet mit einer einwöchigen Auswertungsphase von mindestens 32 Unterrichtseinheiten in der Fahrlehrerausbildungsstätte.

(3) 1Im Anschluss an die Ausbildung nach Absatz 2 hat der Fahrlehreranwärter an einem mindestens siebenmonatigen Lehrgang im Umfang von mindestens 1.100 Unterrichtseinheiten in einer Fahrlehrerausbildungsstätte teilzunehmen. 2Während des 1.080 Unterrichtseinheiten umfassenden Lehrgangs nach Anlage 1 in der Fahrlehrerausbildungsstätte erfolgt im vierten Monat eine einwöchige Hospitation in einer Ausbildungsfahrschule. 3Der Umfang der Hospitation beträgt mindestens 20 Unterrichtseinheiten.

(4) 1Im Anschluss an den Lehrgang nach Absatz 3 hat der Fahrlehreranwärter eine mindestens viermonatige Ausbildung im Umfang von mindestens 330 Unterrichtseinheiten in Form eines Lehrpraktikums in einer Ausbildungsfahrschule zu absolvieren. 2Während des Lehrpraktikums finden

1.
möglichst am Ende des zweiten Monats zwei Reflexionstage im Umfang von jeweils acht Unterrichtseinheiten und

2.
am Ende des vierten Monats eine Reflexionswoche mit mindestens 32 Unterrichtseinheiten in der Fahrlehrerausbildungsstätte

statt. 3Die Unterrichtseinheiten nach Satz 1 Nummer 1 und 2 sind nicht auf die in Satz 1 vorgegebenen Unterrichtseinheiten anzurechnen.

(5) 1Der Lehrgang in der Fahrlehrerausbildungsstätte setzt die Präsenz der Fahrlehreranwärter voraus. 2Ist Präsenzunterricht in begründeten Ausnahmefällen nicht oder nur eingeschränkt möglich, kann der Lehrgang mit Genehmigung der nach Landesrecht zuständigen Behörden auch in digitaler Form stattfinden. 3In den Fällen des Satzes 2 sind die Anforderungen nach Anlage 2a zu § 4 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz entsprechend zu erfüllen. 4Der digitale Lehrgang ist synchron durchzuführen, alle Teilnehmer sind zeitgleich am Lehrgang zu beteiligen. 5Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann die Genehmigung nach Satz 2 von weiteren Anforderungen abhängig machen, soweit dies erforderlich ist, einen ordnungsgemäßen Lehrgang zu gewährleisten.

(6) 1Der Bewerber um eine Fahrlehrerlaubnis der Klasse A hat sich zusätzlich einer einmonatigen Ausbildung, der Bewerber um eine Fahrlehrerlaubnis der Klassen CE oder DE einer zweimonatigen Ausbildung in einer Fahrlehrerausbildungsstätte zu unterziehen. 2§ 7 Absatz 3 Satz 2 des Fahrlehrergesetzes bleibt unberührt.




§ 2 Fahrlehrerausbildungsstätte



(1) Die Ausbildung ist nach einem von der nach Landesrecht zuständigen Behörde zu genehmigenden Ausbildungsplan durchzuführen, der für die mindestens siebenmonatige Ausbildung mindestens die Kompetenzen und Stundenangaben des Kompetenzrahmens nach Anlage 1 enthalten muss.

(2) 1Die wöchentliche Dauer der Ausbildung der Fahrlehreranwärter auf eine Fahrlehrerlaubnis der Klassen BE oder A darf 32 Unterrichtseinheiten nicht unterschreiten. 2Die tägliche Dauer der Ausbildung darf acht Unterrichtseinheiten nicht überschreiten.

(3) 1Die Teilnehmerzahl der Lehrgänge soll 32 nicht überschreiten. 2Der Beginn des Lehrgangs und die Namen der Teilnehmer sind der nach Landesrecht zuständigen Behörde nach § 50 Absatz 2 Nummer 4 des Fahrlehrergesetzes innerhalb von zwei Wochen ab Beginn mitzuteilen.

(4) Der Unterricht ist von den im Rahmenplan aufgeführten Lehrkräften nach § 9 Absatz 1 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz durchzuführen.




§ 3 Ausbildungsfahrschule



(1) Das Lehrpraktikum der Fahrlehreranwärter ist nach einem von der nach Landesrecht zuständigen Behörde zu genehmigenden Praktikumsplan durchzuführen, der für die mindestens viermonatige Ausbildung mindestens die Inhalte und Stundenangaben nach dem Musterplan und der Unterrichtsverteilung nach Anlage 3 enthalten muss.

(2) 1Die wöchentliche Dauer des Praktikums darf 20 Unterrichtseinheiten nicht unterschreiten und 32 Unterrichtseinheiten nicht überschreiten. 2Als Unterricht nach Satz 1 gelten die Teilnahme an und die Durchführung von Unterricht in und ohne Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers, die Vor- und Nachbesprechung des Unterrichts sowie die Vorstellung zur praktischen Prüfung.

(3) Der Ausbildungsfahrlehrer soll insbesondere zu Beginn der Ausbildung jeweils nur einen Fahrlehreranwärter ausbilden; im Übrigen darf er nicht mehr als zwei Fahrlehreranwärter gleichzeitig ausbilden.




§ 4 Einweisungsseminar



Das Einweisungsseminar für Ausbildungsfahrlehrer nach § 16 Absatz 1 Nummer 2 des Fahrlehrergesetzes ist nach einem von der nach Landesrecht zuständigen Behörde zu genehmigenden Ausbildungsplan durchzuführen, der mindestens die Kompetenzen und Stundenangaben des Rahmenplans nach Anlage 4 erfüllen muss.




§ 5 Übergangsbestimmungen



Bei Bewerbern, die ihre Ausbildung in der amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte, in einer Ausbildungsfahrschule oder in einer Stelle nach § 44 Absatz 2 des Fahrlehrergesetzes vor dem 1. Januar 2023 begonnen haben, kann sich die Ausbildung noch nach den bis zum 31. Dezember 2022 geltenden Vorschriften richten.




Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1) Kompetenzrahmen für die Fahrlehrerausbildung an Fahrlehrerausbildungsstätten



Mit den aufgeführten Kompetenzen wird festgelegt, was angehende Fahrlehrer am Ende der Ausbildung in der Fahrlehrerausbildungsstätte wissen und können sollen. Ferner geben die Kompetenzen auch die erforderliche Aneignungstiefe vor. Dazu basieren die Kompetenzen auf vier Niveaustufen. Mit jeder Niveaustufe nimmt die Schwierigkeit und Komplexität der notwendigen kognitiven/psychomotorischen Leistung zu, um berufliche Anforderungen bewältigen zu können. Die vorgegebenen Niveaustufen sind an den jeweils verwendeten Verben erkennbar:

1.
Niveaustufe „Wissen" (Verben: beschreiben, kennen)

2.
Niveaustufe „Verstehen" (Verb: erläutern)

3.
Niveaustufe „Anwenden" (Verben: analysieren, anwenden, ausrichten, berücksichtigen, Perspektive einnehmen, einschätzen, handeln, nutzen, vermitteln)

4.
Niveaustufe „Transfer und Beurteilen" (Verben: begründen, beurteilen)

Im Rahmen der Ausbildung zum Erwerb der Fahrlehrerlaubnisklasse BE werden grundlegende fachliche sowie pädagogisch-psychologische und verkehrspädagogische Kompetenzen erworben, die auch für Fahrlehrer der Klassen A, CE und DE relevant sind. Bei der Erweiterung auf die Fahrlehrerlaubnisklassen A, CE und DE findet vorrangig ein klassenspezifischer Ausbau dieser grundlegenden Kompetenzen anhand der Vermittlung klassenspezifischer Erweiterungsinhalte statt.

I. Fahrlehrerlaubnisklasse BE


AbschnittUnter-
einheiten
 Zulässige Lehrkräfte
gemäß § 9 DV-FahrlG
11.080
Ausbildung Fahrlehrerlaubnisklasse BE
 
1.1525
Fachliches Professionswissen
 
1.1.1300
Kompetenzbereich „Verkehrsverhalten"
 
1.1.1.1 
Kompetenz BE-1 - Fahreignung, Fahrtüchtigkeit und Fahrverhalten
Fahrlehrer der Klasse BE können die psychischen und physi-
schen Einflussfaktoren auf die Fahreignung, die Fahrtüchtigkeit
und das Fahrverhalten sowie Verhaltensstrategien zum Umgang
mit diesen Einflussfaktoren erläutern. Sie können ihr Wissen
anwenden, um die Fahreignung und Fahrtüchtigkeit von Fahr-
schülern einzuschätzen.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
• Begriffsklärung Fahreignung, Fahrtüchtigkeit, Befähigung
• Alkohol und andere Drogen (v. a. Auswirkungen auf das
Fahrverhalten, die Fahrtüchtigkeit und die Fahreignung;
Abbau und Nachweisbarkeit; Rechtsvorschriften; Strategien
zur Vermeidung von Fahrten unter Alkohol- und/oder
Drogeneinfluss)
• Krankheiten und Medikamente (v. a. Auswirkungen auf das
Fahrverhalten, die Fahrtüchtigkeit und die Fahreignung;
Rechtsvorschriften; Strategien zur Fahrvermeidung bzw. zur
Anpassung des Fahrverhaltens)
• Ablenkung und Müdigkeit (v. a. häufige Ablenkungen und
Auswirkungen auf das Fahrverhalten; Auswirkungen von
Müdigkeit auf das Fahrverhalten und die Fahrtüchtigkeit;
Rechtsvorschriften; Strategien zur Vermeidung des Fahrens
unter Ablenkung und bei Müdigkeit)
• Soziale Einflüsse von Mitfahrern (v. a. verkehrssicherheits-
dienliche und sicherheitsabträgliche Einflüsse; Strategien
zum Umgang mit Mitfahrern)
Bildungswissen-
schaftler, Fahrlehrer
  • Emotionen, Aggression und Selbstdurchsetzung (v. a. Aus-
wirkungen auf das Fahrverhalten; Strategien zur Emotions-
kontrolle)
• Stress (v. a. Auslöser von Stress im Straßenverkehr; Aus-
wirkungen auf das Fahrverhalten; Strategien zum Stress-
abbau)
• Fahrerselbstbild und Fahrertypen (v. a. Lebensstilgruppen;
Risikoprofile)
 
1.1.1.2 
Kompetenz BE-2 - Vielfalt im Straßenverkehr
Fahrlehrer der Klasse BE können die verkehrssicherheitsrelevan-
ten Besonderheiten anderer Verkehrsteilnehmer erläutern und
deren visuelle, intentionale und emotionale Perspektive ein-
nehmen. Sie können die erforderliche Anpassung des eigenen
Fahrverhaltens bei Begegnungen mit anderen Verkehrsteil-
nehmern erläutern und begründen.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
• Verkehrssicherheitsrelevante Besonderheiten anderer Ver-
kehrsteilnehmer (v. a. Kinder; Ältere; Menschen mit Be-
hinderung; Fußgänger; Radfahrer; Fahrer von Elektrofahr-
zeugen inklusive Elektrokleinstfahrzeugen; Kraftradfahrer;
Pkw-Fahrer; Fahrer von Quads, Trikes und sonstigen Leicht-
kraftfahrzeugen; Lkw- und KOM-Fahrer; Fahrer von land-
und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen; Reiter sowie Führer
von Tieren und bespannten Fuhrwerken), mögliche Gefah-
rensituationen mit ihnen sowie erforderliche Anpassungen
des eigenen Fahrverhaltens
• Perspektivenübernahme (v. a. Arten der Perspektiven-
übernahme und ihre Bedeutung für sicheres Fahren;
kritische Verkehrssituationen aus Sicht verschiedener Be-
teiligter)
Bildungswissen-
schaftler; Fahrlehrer
1.1.1.3 
Kompetenz BE-3 - Fahraufgaben und Grundfahraufgaben
Fahrlehrer der Klasse BE können die verschiedenen Fahraufga-
ben und Grundfahraufgaben für Fahrzeuge und Fahrzeugkombi-
nationen der Klassen B/BE sowie die fünf Fahrkompetenz-
bereiche gemäß den Fahraufgabenkatalogen erläutern. Sie
können die Anforderungs- und Bewertungsstandards zur siche-
ren Durchführung der Fahraufgaben und Grundfahraufgaben er-
läutern. Sie können die Kompetenz von Fahrschülern zur Durch-
führung von Fahraufgaben und Grundfahraufgaben hinsichtlich
der fünf Fahrkompetenzbereiche beurteilen.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
• Fahraufgaben und Grundfahraufgaben gemäß den Fahr-
aufgabenkatalogen für die Fahrerlaubnisklassen B/BE sowie
dem Fahraufgabenkatalog für die Grundfahraufgaben die-
ser Klassen (v. a. Entstehung der Fahraufgabenkataloge;
Ein- und Ausfädelungsstreifen, Fahrstreifenwechsel; Kurve;
Vorbeifahren, Überholen; Kreuzung, Einmündung, Einfahren;
Kreisverkehr; Schienenverkehr; Haltestelle, Fußgängerüber-
weg; Geradeausfahren; Fahren nach rechts rückwärts unter
Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt;
Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung);
Einfahren in eine Parklücke (Quer- oder Schrägaufstellung);
Umkehren; Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung;
Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links)
• Fahrkompetenzbereiche gemäß den Fahraufgabenkatalo-
gen (v. a. Verkehrsbeobachtung; Fahrzeugpositionierung;
Geschwindigkeitsanpassung; Kommunikation mit anderen
Verkehrsteilnehmern; Fahrzeugbedienung/umweltbewusste
Fahrweise)
Fahrlehrer
  • Anforderungs- und Bewertungsstandards zur sicheren
Durchführung der Fahraufgaben und Grundfahraufgaben
(v. a. Anforderungs- und Bewertungsstandards gemäß den
Fahraufgabenkatalogen für die Fahrerlaubnisklassen B/BE
sowie die Grundfahraufgaben dieser Klassen; fahraufgaben-
relevante Vorschriften der StVO mit Fokus auf Straßen-
benutzung durch Fahrzeuge, Geschwindigkeit, Abstand,
Überholen, Vorbeifahren, Benutzung von Fahrstreifen
durch Kraftfahrzeuge, abgehende Fahrstreifen, Einfäde-
lungs- und Ausfädelungsstreifen, Vorfahrt, Abbiegen,
Wenden und Rückwärtsfahren, Einfahren und Anfahren,
besondere Verkehrslagen, Halten und Parken, Beleuchtung,
Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Bahnübergänge, öffent-
liche Verkehrsmittel und Schulbusse, Fußgänger, Fuß-
gängerüberwege, Verbände, Tiere, Zeichen und Weisun-
gen der Polizeibeamten, Wechsellichtzeichen, Dauerlicht-
zeichen und Grünpfeil, Allgemeine und Besondere Gefahr-
zeichen, Vorschriftzeichen, Richtzeichen, Verkehrseinrich-
tungen)
 
1.1.1.4 
Kompetenz BE-4 - Verantwortungsvolles Verhalten im Straßenverkehr
Fahrlehrer der Klasse BE können die Sicherheitsbedeutung eines
durch Vorsicht und gegenseitige Rücksicht geprägten Fahr-
und Verkehrsverhaltens erläutern und begründen.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
• Kommunikation im Straßenverkehr und ihre Besonderheiten
• Verantwortungsvolles, rücksichtsvolles und regelbewusstes
Fahr- und Verkehrsverhalten (v. a. Sicherheitsbedeu-
tung; Grundregeln der Verkehrsteilnahme nach § 1 StVO;
Vertrauensgrundsatz; Grundsatz der doppelten Sicherung)
• Bedeutung und Grenzen des Regelvertrauens bei der Ver-
kehrsteilnahme (v. a. beabsichtigte und unbeabsichtigte
Regelverstöße; mögliche Konflikte zwischen verantwor-
tungsvollem, rücksichtsvollem und regelkonformem Fahr-
und Verkehrsverhalten; Konfliktbewältigung im Straßen-
verkehr)
• Deviantes Fahrverhalten (v. a. Ursachen; Strategien zur
Veränderung devianten Fahrverhaltens)
Bildungswissen-
schaftler; Fahrlehrer
1.1.1.5 
Kompetenz BE-5 - Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung
Fahrlehrer der Klasse BE können die Komponenten der
Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung erläutern. Sie
können Verkehrssituationen mit Fahrzeugen und Fahrzeug-
kombinationen der Klassen B/BE in Bezug auf Gefahren und
Verhaltensmöglichkeiten beurteilen. Sie können die Verkehrs-
wahrnehmung und Gefahrenvermeidung von Fahrschülern
beurteilen und im Theorieunterricht und in der Fahrpraktischen
Ausbildung durch geeignete Maßnahmen verbessern.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
• Komponenten der Verkehrswahrnehmung und Gefahren-
vermeidung (v. a. Beobachten; Lokalisieren; Identifizieren;
Bewerten der Gefahr; Bewerten der Handlungsfähigkeit;
Abwägen des Risikos; Entscheiden; Handeln)
• Notwendigkeit zur Nutzung verschiedener Sinne bei der
Wahrnehmung der Verkehrsumwelt mit Fokus auf der Ver-
kehrsbeobachtung
Bildungswissen-
schaftler, Fahrlehrer
  • Typische Verkehrsbeobachtung von Fahranfängern und
Fahrexperten sowie Strategien guter Verkehrsbeobachtung
(v. a. gezieltes, frühzeitiges und mehrmaliges Beobachten
mit angemessener Dauer; Spiegelnutzung; Kontrolle toter
Winkel; Anpassung der Verkehrsbeobachtung an die Ver-
kehrsumgebung; verdeckte Gefahren und mögliche „Blick-
schatten")
• Erschwerende Rahmenbedingungen bei der Verkehrsbeob-
achtung (v. a. Dämmerung oder Dunkelheit; schlechte Sicht
durch Witterungseinflüsse; bauliche Gestaltung des Fahr-
zeugs)
• Mögliche Gefahren im Straßenverkehr (v. a. in Bezug auf die
Straßen-, Witterungs- und Sichtverhältnisse, den Fahrer und
andere Verkehrsteilnehmer; Gefahren bei der Durchführung
der Fahraufgaben und Grundfahraufgaben)
• Antizipation gefährlicher Entwicklungsmöglichkeiten von
Verkehrssituationen (v. a. Gefahrenhinweise; mögliche ge-
fährliche Situationsverläufe)
• Fehleinschätzungen von Fahrzeugführern
• Verhalten in potenziell gefährlichen Situationen (v. a. Gefah-
renvermeidung als präventive Fahrstrategie, Gefahrenab-
wehr in Notsituationen; Warnzeichen)
• Trainingsmöglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrswahr-
nehmung und Gefahrenvermeidung (v. a. computer- bzw.
simulatorgestützte Trainingsprogramme, kommentierendes
Fahren) und Verkehrswahrnehmungstests
 
1.1.1.6 
Kompetenz BE-6 - Fahrkompetenzdefizite und Unfälle
Fahrlehrer der Klasse BE kennen die Unfallbeteiligung sowie die
typischen Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonder-
heiten von Fahranfängern, jungen Fahrern und älteren Fahrern.
Sie können typische Unfälle dieser Gruppen analysieren. Sie
können Fahrschülern am Beispiel regionaler Gefahrenstrecken
übergreifende Strategien zum Erkennen und Vermeiden von
Gefahren vermitteln.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
• Erhöhtes Unfallrisiko und typische Unfallszenarien von Fahr-
anfängern, jungen Fahrern und älteren Fahrern
• Unfallfolgen auf körperlicher, geistiger, sozialer und recht-
licher Ebene
• Typische Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbeson-
derheiten von Fahranfängern sowie deren psychologische
Grundlagen (v. a. unzureichende Verkehrswahrnehmung
und Gefahrenvermeidung; Defizite und geringe Routine bei
der Fahrzeugbedienung)
• Regionale Gefahrenstrecken, auf denen Fahranfänger ver-
unglückt sind (v. a. Erkennen von kritischen Strecken-
merkmalen und Unfallursachen; Erarbeitung von Strate-
gien zum Vermeiden von Gefahren; Transfer auf andere
Strecken)
• Typische Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbeson-
derheiten von jungen Fahrern sowie deren psychologische
Grundlagen (v. a. im Vergleich zu älteren Fahrern häufigeres
Vorkommen von mangelnder Emotions- und Handlungs-
kontrolle, von Fehleinschätzungen der eigenen Fahrkompe-
tenz und von erhöhter Risikobereitschaft; Fahren in jugend-
typischen Freizeitsituationen)
• Typische Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbeson-
derheiten von älteren Fahrern
Bildungswissen-
schaftler, Fahrlehrer
1.1.1.7 
Kompetenz BE-7 - Umweltschonendes Fahr- und Verkehrsverhalten
Fahrlehrer der Klasse BE kennen die verschiedenen Arten der
Verkehrsteilnahme in Deutschland. Sie können die Möglichkeiten
zur umweltschonenden Gestaltung des Fahr- und Verkehrs-
verhaltens erläutern.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
• Arten der Verkehrsteilnahme (v. a. Arten sowie multimodale
und intermodale Kombinationsmöglichkeiten der Verkehrs-
teilnahme; Bewertung der Arten und Kombinationsmöglich-
keiten mit Bezug auf die Verkehrssicherheit und die Umwelt-
schonung)
• Einflussfaktoren auf den Kraftstoffverbrauch bzw. Energiebe-
darf (v. a. Fahrwiderstände) sowie Strategien für ein umwelt-
schonendes bzw. energiesparendes Führen von Fahrzeugen
der Klassen B/BE (v. a. Routenplanung; Wartung; Beladung;
vorausschauende Fahrweise; Beschleunigen; Motordrehzahl)
Fahrlehrer, Ingenieur
1.1.2100
Kompetenzbereich „Recht"
 
1.1.2.1 
Kompetenz BE-1 - Rechtssystematik
Fahrlehrer der Klasse BE können die Struktur des Rechtssystems
in Bezug auf die Teilnahme am Straßenverkehr beschreiben.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
• Grundlagen des Rechtssystems (v. a. Gewaltenteilung; Öffent-
liches Recht; Privatrecht; Gerichtsbarkeit; Föderalismus)
• System der Rechtsquellen (v. a. Unionsrecht; Gesetze;
Verordnungen; Verwaltungsvorschriften; Richtlinien)
• Rechtsbehelfe (v. a. Einspruch; Widerspruch; Berufung;
Revision)
Jurist
1.1.2.2 
Kompetenz BE-2 - Verkehrsrechtliche Vorschriften und angrenzende Rechtsgebiete
Fahrlehrer der Klasse BE können die für das Führen von Fahr-
zeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE relevan-
ten Vorschriften des Straßenverkehrsrechts erläutern und diese
anwenden, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten.
Sie können die für das Führen von Fahrzeugen und Fahrzeug-
kombinationen der Klassen B/BE relevanten Grundlagen des
Sozialrechts und des Steuerrechts beschreiben.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
• Rechtsvorschriften aus dem Bereich „Verhalten im Straßenver-
kehr" gemäß StVO (v. a. Einrichtungen zur Überwachung der
Parkzeit; Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen; sons-
tige Pflichten von Fahrzeugführenden; besondere Fortbewe-
gungsmittel; übermäßige Straßenbenutzung; Umweltschutz,
Sonn- und Feiertagsverbot; Verkehrshindernisse; Unfall;
Sonderrechte; blaues und gelbes Blinklicht; Verkehrszeichen)
• Fahrerlaubnisrecht gemäß FeV, Richtlinie 2006/126/EG
und StVG (v. a. Fahrerlaubnis und Führerschein; Einteilung
der Fahrerlaubnisklassen und Verwendung von Schlüssel-
zahlen; Voraussetzungen für die und Verfahren bei der Er-
teilung einer Fahrerlaubnis; Sonderbestimmungen für Inha-
ber ausländischer Fahrerlaubnisse; Fahrzeugführereigen-
schaft des Fahrlehrers bei Ausbildungs-, Prüfungs- und Be-
gutachtungsfahrten; Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung;
Entziehung oder Beschränkung der Fahrerlaubnis sowie
Anordnung von Auflagen; Umstellung von Fahrerlaubnissen
alten Rechts)
Fahrlehrer, Jurist
  • Zulassungsrecht gemäß FZV und StVZO (v. a. Notwendigkeit
einer Zulassung und zulassungsfreie Fahrzeuge; Arten
und Zuteilung sowie Ausgestaltung und Anbringung von
Kennzeichen; Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II;
Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung)
• Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht des Straßenverkehrs
gemäß BKatV, OWiG, StGB, StPO und StVG (v. a. Ge-
schwindigkeitsverstöße; Missachtung der Vorfahrt-/Vorrang-
regelung; Fahren ohne Fahrerlaubnis; Gefährdung des
Straßenverkehrs; verbotene Kraftfahrzeugrennen; unerlaub-
tes Entfernen vom Unfallort; fahrlässige Körperverletzung
und fahrlässige Tötung; Zweck und Aufbau des Fahr-
eignungs-Bewertungssystems; Ablauf des Verfahrens und
Sanktionsmöglichkeiten beim Begehen von Ordnungswidrig-
keiten bzw. Straftaten)
• Haftungs- und Versicherungsrecht im Straßenverkehr gemäß
BGB, PflVG und StVG (v. a. Gefährdungs- und Verschul-
denshaftung; vorgeschriebene und freiwillige Versicherun-
gen für die Teilnahme am Straßenverkehr)
• Fahrschulwesen gemäß DV-FahrlG, FahrlAusbV, FahrlG,
FahrlPrüfV und StVG (v. a. Ablauf und Inhalt der Ausbildung
und Prüfung von Fahrlehrern; Erfordernis, Inhalt, Voraus-
setzungen und Erteilung der Fahrlehrerlaubnis und Anwärter-
befugnis; Eignung des Fahrlehrers und Prüfung der Zu-
verlässigkeit; Ruhen und Erlöschen sowie Rücknahme und
Widerruf der Fahrlehrerlaubnis; Pflichten des Fahrlehrers
und Fahrlehreranwärters; Aufzeichnungen; Überwachung;
Anwärterschein und Fahrlehrerschein)
• Sozialvorschriften gemäß AETR, ArbZG, VO (EG) Nr. 561/2006
und VO (EU) Nr. 165/2014 (v. a. Fahrtenschreiber; Lenk- und
Ruhezeiten sowie Fahrtunterbrechungen; Arbeits- und Ruhe-
zeiten)
• Steuerrechtliche Vorschriften gemäß KraftStDV und KraftStG
(v. a. Steuergegenstand; Ausnahmen von der Besteuerung;
Dauer der Steuerpflicht)
 
1.1.3125
Kompetenzbereich „Technik"
 
1.1.3.1 
Kompetenz BE-1 - Technische Grundlagen
Fahrlehrer der Klasse BE kennen die Aufgaben, den grundlegen-
den Aufbau und die grundlegende Funktionsweise der wesent-
lichen technischen Bestandteile von Fahrzeugen und Fahrzeug-
kombinationen der Klassen B/BE sowie die entsprechenden
rechtlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere für sicherheits-
bedeutsame und umweltschutzrelevante Bestandteile. Sie kön-
nen erläutern, wie Personen und Ladung in Fahrzeugen und
Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE gesichert werden
und dieses Wissen anwenden. Sie können erläutern, wie die
Betriebs- und Verkehrssicherheit bei Fahrzeugen und Fahrzeug-
kombinationen der Klassen B/BE kontrolliert wird und dieses
Wissen anwenden.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
• Konventionelle und alternative Antriebstechnologien (v. a.
Aufgaben, Aufbau und Funktionsweise von Viertaktmotor,
Ottomotor, Dieselmotor, Hybridantrieb und Elektroantrieb;
sicherheits- und umweltrelevante Vor- und Nachteile der
Antriebstechnologien; Einsatzmöglichkeiten alternativer An-
triebstechnologien in der Fahrausbildung und Fahrerweiter-
bildung)
Ingenieur
  • Antriebsstrang (v. a. Aufgaben und Aufbau)
• Fahrwerk (v. a. Aufgaben, Aufbau und Funktionsweise von
Bremssystem, Rädern und Reifen, Radaufhängung und
Lenkung; Rechtsvorschriften)
• Lärm- und Schadstoffminderung (v. a. Arten von Schadstof-
fen; Aufgaben, Aufbau und Funktionsweise der Abgasanla-
ge; Rechtsvorschriften)
• Aktive und passive Fahrzeugsicherheit (v. a. Maßnahmen zur
Unfallvorbeugung und Unfallfolgenminderung; Funktions-
weise von Maßnahmen zum Insassenschutz)
• Personenbeförderung, Beladung und Ladungssicherung
(v. a. Rechtsvorschriften; sichere Beförderung von Perso-
nen; Ladungssicherungshilfsmittel; Folgen unzureichender
Sicherung von Personen und Ladung; praktische Übungen
zur Sicherung von Personen und Ladung)
• Kontrolle der Betriebs- und Verkehrssicherheit (v. a. Rechts-
vorschriften; praktische Übungen zur Kontrolle der Betriebs-
und Verkehrssicherheit)
• Liegenbleiben (v. a. Rechtsvorschriften; Maßnahmen bei
Liegenbleiben)
• Anhänger und Verbindungseinrichtungen (v. a. Arten von
Anhängern; Aufgaben, Arten und Funktionsweise von Ver-
bindungseinrichtungen; Rechtsvorschriften; Zusammen-
stellen von Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE;
Verbinden und Trennen von Fahrzeugkombinationen der
Klassen B/BE inklusive praktischer Übungen; Beleuchtungs-
einrichtungen von Anhängern; Aufgaben, Aufbau und Funk-
tionsweise der Auflaufbremse)
 
1.1.3.2 
Kompetenz BE-2 - Fahrphysik
Fahrlehrer der Klasse BE können fahrphysikalische Grundlagen
des Fahrens mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der
Klassen B/BE erläutern.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
• Kräfte und Momente am Fahrzeug
• Haftungsgrenze der Reifen bei kritischen Streckenverhältnis-
sen (v. a. enge Kurven; unebene Fahrbahn; starkes Gefälle),
Witterungsverhältnissen (v. a. Fahren bei Nässe, Schnee
und Eis; Aquaplaning; Seitenwind) und Fahrmanövern
(v. a. Gefahrbremsung; Ausweichmanöver) unter Berück-
sichtigung des Kamm'schen Kreises sowie der Achs- und
Radlastverschiebung
• Kippgrenze bei kritischen Fahrzeugeigenschaften (v. a. hohe
Schwerpunktlage; geringe Spurweite), Streckenverhältnissen
(v. a. enge Kurven; geneigte oder unebene Fahrbahn) und
Fahrmanövern (v. a. Ausweichmanöver) sowie beweglicher
Ladung
• Pendeln oder Einknicken des Anhängers bei kritischen Fahr-
zeugeigenschaften (v. a. Höhe und Länge des Aufbaus;
Gewichtsverteilung), Streckenverhältnissen (v. a. enge Kurven;
unebene Fahrbahn), Witterungsverhältnissen (v. a. Fahren
bei Nässe, Schnee und Eis; Seitenwind) und Fahrmanövern
(v. a. hohe Fahrgeschwindigkeit; Überholmanöver; Ausweich-
manöver; Gefahrbremsung)
• Anhalteweg (v. a. Abhängigkeit von der Fahrgeschwindig-
keit, der Fahrbahnoberfläche, der Bereifung, der Brems-
anlage sowie dem Bremsverhalten und der Reaktionszeit
des Fahrers)
Fahrlehrer, Ingenieur
1.1.3.3 
Kompetenz BE-3 - Fahrerassistenzsysteme und automatisiertes Fahren
Fahrlehrer der Klasse BE können die grundlegenden Funktionen
von Fahrerassistenzsystemen für Fahrzeuge und Fahrzeug-
kombinationen der Klassen B/BE beschreiben sowie deren
Einsatzmöglichkeiten, (Sicherheits-)Potenziale und Grenzen
erläutern. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame
Fahrerassistenzsysteme. Weiterhin können sie die Grundlagen
des automatisierten Fahrens und die Auswirkungen auf den
Fahrlehrerberuf beschreiben.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
• Niveaustufen des automatisierten Fahrens
• Assistiertes Fahren (Stufe 1): Arten, grundlegende Funktio-
nen, (Sicherheits-)Potenziale und Grenzen inklusive Störun-
gen/Ausfälle von Fahrerassistenzsystemen (v. a. Adaptive
Geschwindigkeitsregelanlage; Anhänger-Stabilisierungssys-
tem; Antriebsschlupfregelung; Automatischer Blockierver-
hinderer; Elektronische Stabilitätskontrolle; Notbrems-
assistent; Spurhalte- und Spurwechselassistent)
• Assistiertes Fahren (Stufe 1): Mögliche verkehrssicherheits-
kritische Auswirkungen der Systemnutzung auf den Fahrer
(v. a. Fehlvorstellungen zur Wirksamkeit von Fahrerassis-
tenzsystemen und überhöhte Erwartungen; Fehlgebrauch
der und negative Verhaltensanpassung an Fahrerassistenz-
systeme; Ablenkung durch Systembedienung; Abbau von
Kompetenzen zur Bewältigung von Verkehrssituationen ohne
Fahrerassistenzsysteme inklusive zur Verkehrswahrnehmung
und Gefahrenvermeidung) sowie mögliche Gefahren im Zu-
sammenhang mit der Systemüberwachung und der Über-
nahme von Systemaufgaben
• Assistiertes Fahren (Stufe 1): Einsatzmöglichkeiten von Fahrer-
assistenzsystemen in Fahranfängervorbereitung und Fahrer-
weiterbildung
• Teil- und hochautomatisiertes Fahren (Stufen 2 und 3):
Potenziale (v. a. Verkehrssicherheit; Umweltverträglichkeit;
Verkehrseffizienz) und Risiken (v. a. Ertragen von Monotonie;
Erhalt eines ausreichenden Situationsbewusstseins)
• Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion (v. a. Technische
Aufsicht; risikominimaler Zustand)
• Grundlegende rechtliche und moralisch-ethische Fragen des
automatisierten Fahrens (v. a. Automatisierungsrisiko und
Haftung; Regelübertretung; Dilemma-Situationen)
• Fahrzeug-zu-X-Kommunikation
• Auswirkungen des automatisierten Fahrens auf den Fahr-
lehrerberuf
Bildungswissen-
schaftler, Fahrlehrer,
Ingenieur, Jurist
1.2525
Pädagogisch-psychologisches und verkehrspädagogisches Professionswissen
 
1.2.1315
Kompetenzbereich „Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden"
 
1.2.1.1 
Kompetenz BE-1 - System der Fahranfängervorbereitung und lebenslanges Lernen:
Fahrlehrer der Klasse BE können die Bestandteile und Erwerbs-
verläufe von Fahr- und Verkehrskompetenz beschreiben. Sie
können die vielfältigen Lehr-Lernformen und Prüfungsformen
im System der Fahranfängervorbereitung in Deutschland sowie
die mit ihnen verbundenen Ziele, Inhalte und rechtlichen Rah-
menbedingungen erläutern. Sie können ihren Theorieunterricht,
Bildungswissen-
schaftler, Fahrlehrer
  ihre Fahrpraktische Ausbildung und das Selbstständige Theorie-
lernen von Fahrschülern an den Zielen, Inhalten und weiteren
rechtlichen Rahmenbedingungen der Fahrausbildung aus-
richten.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Bestandteile (v. a. Wissen und Können zur Bewältigung von
Verkehrssituationen; verkehrssicherheitskonforme Motive
und Einstellungen; realistische Selbsteinschätzung) und
Erwerb (v. a. spiralförmige Lernprozesse; Expertiseerwerb)
von Fahr- und Verkehrskompetenz
• Theorieunterricht, Fahrpraktische Ausbildung, Selbststän-
diges Theorielernen von Fahrschülern der Klassen B/BE (v. a.
Ziele, Umfang und Abschluss der Fahrausbildung; Kompe-
tenzrahmen, Ausbildungsplan sowie weitere curriculare
Grundlagen der Fahrausbildung; rechtliche Anforderungen
an die methodische und mediale Gestaltung der Fahrausbil-
dung; Unterrichtsräume; Lehrmittel; Ausbildungsfahrzeuge;
Ausbildungsnachweis)
• Begleitetes Fahren (v. a. Zweck; Wirksamkeitsbefunde;
Auflagen und Folgen von Auflagenverstößen; Anforderungen
an und Aufgaben der Begleiter; Möglichkeiten zur Gestaltung
der Begleitphase)
• Fahrerlaubnis auf Probe und Alkoholverbot für Fahranfänger
(v. a. Zweck; Dauer; Wirksamkeitsbefunde; Folgen von
Verstößen)
• Theoretische Fahrerlaubnisprüfung (TFEP) für die Klassen B/
BE (v. a. Zweck; Inhalte und Ablauf; Aufgabenarten; Umfang
und Zusammenstellung der Aufgaben; Prüfungssprachen
und Audio-Unterstützung; Bewertung)
• Praktische Fahrerlaubnisprüfung (PFEP) für die Klassen B/BE
(v. a. Zweck; Inhalte und Ablauf; Prüfungsstrecke; Bewer-
tung; Prüfungsfahrzeuge)
• Möglichkeiten zum Ausbau von Fahr- und Verkehrs-
kompetenz (v. a. Fahrsimulationstraining; pädagogisch-
psychologisches Fahrsicherheitstraining; Rückmeldefahrt;
Weiterbildung zum umweltschonenden bzw. energiesparen-
den Fahren)
• Notwendigkeit des Weiterlernens durch Kraftfahrer, ge-
eignete Informationsquellen bei verkehrsrelevanten Rechts-
änderungen, fahrzeugtechnischen Entwicklungen und
Wissensdefiziten
• Erwerb der Schlüsselzahl B96 (v. a. Ziele, Schulungsstoff
und Umfang; Abschluss der Schulung und Teilnahme-
bescheinigung; Schulungsfahrzeuge und Schulungsstrecke)
• Erwerb der Schlüsselzahl B197 (v. a. Ziele, Inhalte und
Umfang; Testfahrt zum Abschluss der Ausbildung inklusive
der erforderlichen Qualifikation des Fahrlehrers und
Nachweis über die praktische Ausbildung; Ausbildungsfahr-
zeuge)
 
1.2.1.2 
Kompetenz BE-2 - Gestaltung des Theorieunterrichts:
Fahrlehrer der Klasse BE können die Lehrfunktionen, die
Qualitätskriterien guten Theorieunterrichts sowie die Möglich-
keiten zur Verzahnung von Theorieunterricht, Selbstständigem
Theorielernen der Fahrschüler und Fahrpraktischer Ausbildung
erläutern. Sie können dieses Wissen bei der Planung und
Durchführung von Theorieunterricht anwenden.
Bildungswissen-
schaftler, Fahrlehrer
  Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Lehrfunktionen (v. a. Motivation; Information; Informations-
verarbeitung; Speichern und Abrufen; Anwendung und
Transfer; Steuerung und Kontrolle)
• Lern- und Leistungsmotivation (v. a. intrinsische und extrin-
sische Motivation; Möglichkeiten zur Motivationsförderung)
• Konstruktive und instruktive Methoden
• Unterrichtsplanung (v. a. Lehr- und Lernvoraussetzungen;
Festlegung von Zielen; Auswahl, Gewichtung und Aufberei-
tung von Inhalten; Auswahl von Methoden und Medien unter
besonderer Beachtung digitaler Medien; räumliche und zeit-
liche Gestaltung; Übungen zum Erstellen von Unterrichts-
planungen der Klasse B)
• Qualitätskriterien guten Theorieunterrichts (v. a. Strukturie-
rung der Unterrichtseinheit; Motivierung der Fahrschüler
und Praxisbezug; fachliche Vermittlung der Inhalte; Binnen-
differenzierung; angemessenes Reagieren auf Beiträge der
Fahrschüler; Tempo der Vermittlung der Inhalte; Festigung;
Visualisierung der Inhalte durch Medien; Qualität der Lehr-
vorträge; Organisation von Erfahrungsberichten; Organisa-
tion von Diskussionen; Durchführung von Lernkontrollen)
• Kognitive Aktivierung von Fahrschülern (v. a. Entwickeln von
herausfordernden Aufgabenstellungen)
• Klassenführung (v. a. Erkennen von und Umgang mit Unter-
richtstörungen)
• Möglichkeiten zur Verzahnung von Theorieunterricht, Selbst-
ständigem Theorielernen der Fahrschüler und Fahrprak-
tischer Ausbildung
• Lehrübungen zu allen Lektionen des Theorieunterrichts der
Klasse B
 
  
Kompetenz BE-3 - Gestaltung des Selbstständigen Theorielernens von Fahrschülern:
Fahrlehrer der Klasse BE können die Möglichkeiten zur lernwirk-
samen Gestaltung des Selbstständigen Theorielernens von
Fahrschülern sowie zur Verzahnung von Selbstständigem
Theorielernen, Theorieunterricht und Fahrpraktischer Ausbildung
erläutern. Sie können dieses Wissen bei der Planung und
Begleitung des Selbstständigen Theorielernens von Fahr-
schülern anwenden.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Lernstrategien
• Möglichkeiten zum Selbstständigen Theorielernen in der
Fahrausbildung
• Blended-Learning (v. a. Begriffsklärung; Möglichkeiten zur
Verzahnung von Selbstständigem Theorielernen der Fahr-
schüler anhand digitaler Medien mit Theorieunterricht und
Fahrpraktischer Ausbildung)
• Ausbildungsbegleitende Kontrolle und Unterstützung des
Selbstständigen Theorielernens von Fahrschülern
Bildungswissen-
schaftler, Fahrlehrer
1.2.1.3 
Kompetenz BE-4 - Gestaltung der Fahrpraktischen Ausbildung:
Fahrlehrer der Klasse BE können die Qualitätskriterien guter
Fahrpraktischer Ausbildung sowie die Möglichkeiten zur Ver-
zahnung von Fahrpraktischer Ausbildung, Theorieunterricht und
Selbstständigem Theorielernen der Fahrschüler erläutern. Sie
können dieses Wissen bei der Planung und Durchführung von
Fahrpraktischer Ausbildung anwenden.
Bildungswissen-
schaftler, Fahrlehrer
  Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Aufbau der Fahrpraktischen Ausbildung der Klassen B/BE
• Unterrichtsplanung (v. a. Lehr- und Lernvoraussetzungen;
Festlegung von Zielen; Auswahl, Gewichtung und Auf-
bereitung von Inhalten; Auswahl von Methoden und Medien;
Ausbildungsstrecke und zeitliche Gestaltung; Übungen zum
Erstellen von Unterrichtsplanungen der Klassen B/BE)
• Methoden der Fahrpraktischen Ausbildung (v. a. Demons-
trieren; Erklären; Anleiten; Kommentieren; Lernhinweise)
• Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung (v. a.
Strukturierung der Übungsstunde; Orientierung am Ausbil-
dungsstand des Fahrschülers; Qualität des Methoden-
einsatzes; Qualität verbaler Anweisungen; fachliche Korrekt-
heit der Inhalte und Orientierung am Ausbildungsplan des
Fahrlehrers; Schaffung einer guten Ausbildungsatmosphäre;
angemessenes Reagieren auf Fahrfehler)
• An das Kompetenzniveau des Fahrschülers angepasste Auf-
gaben sowie zielgerichtetes und intensives Üben im Sinne
von Deliberate Practice
• An das Kompetenzniveau des Fahrschülers angepasstes An-
leiten durch Scaffolding und Fading (v. a. inhaltliche Ausrich-
tung, Detailgrad und Zeitpunkt des Anleitens; Nachlassen
des Anleitens bei steigendem Kompetenzniveau bis hin zur
selbstständigen Aufgabenbewältigung)
• Fehlvorstellungen von Fahrschülern zum Führen von Fahr-
zeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE so-
wie Fahrfehler (v. a. typische Fehlvorstellungen; Arten und
Ursachen von Fahrfehlern; Eingriffsmöglichkeiten und Ein-
griffsnotwendigkeiten des Fahrlehrers)
• Möglichkeiten zur Verzahnung von Fahrpraktischer Ausbil-
dung, Theorieunterricht und Selbstständigem Theorielernen
der Fahrschüler
• Lehrübungen zur Fahrpraktischen Ausbildung der Klas-
sen B/BE inklusive Übungen zum Eingreifen bei Fahrfehlern
 
1.2.1.4 
Kompetenz BE-5 - Grundlagen des Fahrlehrerberufs:
Fahrlehrer der Klasse BE kennen die vielfältigen Tätigkeitsfelder
ihres Berufes sowie die damit verbundenen Anforderungen und
Weiterbildungsmöglichkeiten. Weiterhin kennen sie berufliche
Belastungs- und Stressfaktoren sowie die Möglichkeiten zur
Stressprävention.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Mögliche Tätigkeitsfelder für Fahrlehrer und Weiterqualifizie-
rungen
• Notwendigkeit zur Aktualisierung und Ergänzung des Profes-
sionswissens
• Fortbildungspflicht für Fahrlehrer
• Arbeitsbedingungen
• Belastungen des Fahrlehrerberufs, Stress, Strategien zur
Stressprävention
Fahrlehrer
1.2.2100
Kompetenzbereich „Erziehen"
 
1.2.2.1 
Kompetenz BE-1 - Berücksichtigung der sozialen und kulturellen Lernbedingungen sowie der Lernvoraussetzungen:
Fahrlehrer der Klasse BE kennen typische soziale und kulturelle
Lernbedingungen von Fahrschülern. Sie können Lernvoraus-
setzungen von Fahrschülern einschätzen. Sie können die Lern-
bedingungen und Lernvoraussetzungen bei der Planung und
Bildungswissen-
schaftler
  Durchführung von Theorieunterricht, Selbstständigem Theorie-
lernen der Fahrschüler und Fahrpraktischer Ausbildung berück-
sichtigen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Entwicklung und Sozialisation über die Lebensspanne mit
Schwerpunkt im Jugendalter und jungen Erwachsenenalter
• Theorien des Lernens und Lehrens in der Erwachsenen-
bildung/Weiterbildung
• Lernvoraussetzungen (v. a. Arten von Lernvoraussetzungen;
Möglichkeiten zur Einschätzung von Lernvoraussetzungen;
Umgang mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen)
 
1.2.2.2 
Kompetenz BE-2 - Vermittlung von Verkehrssicherheitseinstellungen:
Fahrlehrer der Klasse BE können Prozesse des Einstellungs-
erwerbs und Methoden der Einstellungsveränderung erläutern
sowie bei der Planung und Durchführung von Theorieunterricht,
Selbstständigem Theorielernen der Fahrschüler und Fahrprak-
tischer Ausbildung berücksichtigen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Fahrmotive
• Einstellungen (v. a. Komponenten von Einstellungen; Erwerb
von Einstellungen; Einstellungen zum Fahrzeug und Fahren)
• Beeinflussung von Einstellungen zur Verantwortungsüber-
nahme und Sicherheit im Straßenverkehr (v. a. Lernen am
Modell und Wirkung von Sanktionen; Theorie des geplanten
Verhaltens; Bedeutung von Informationsdarstellungen für
das Verhalten; persuasive Kommunikation; Wirkung von
Furchtappellen)
Bildungswissen-
schaftler
1.2.3110
Kompetenzbereich „Beurteilen"
 
1.2.3.1 
Kompetenz BE-1 - Förderorientierte Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung:
Fahrlehrer der Klasse BE können Lernprozesse und Lernergeb-
nisse von Fahrschülern beurteilen. Sie können die Ergebnisse
der Beurteilung nutzen, um ihre Fahrschüler bezüglich des
weiteren Lernwegs zu beraten und zu fördern.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung inklusive Leis-
tungsrückmeldung und Beratung bezüglich des Lernwegs
(v. a. Ablauf von Beurteilungen; Zeitpunkte für Kurz-Beurtei-
lungen und ausführliche Beurteilungen im Ausbildungs-
verlauf; Instrumente zur Durchführung von Beurteilungen;
Ebenen und zeitliche Ausrichtung von Feedback; praktische
Übungen zu Lernstandsbeurteilungen inklusive zum Geben
von Leistungsrückmeldungen)
• Bezugsnormen (v. a. kriterial; individuell; sozial)
• Beobachtungs- und Beurteilungsfehler
• Selbsteinschätzungen des Fahrschülers (v. a. Förderung von
realistischen Selbsteinschätzungen bezüglich der fünf Fahr-
kompetenzbereiche)
• Feststellung der Prüfungsreife zur TFEP und PFEP
• Lernschwierigkeiten und Prüfungsangst (v. a. Arten von und
Umgang mit Lernschwierigkeiten; Entstehung und Merkmale
von Prüfungsangst; Möglichkeiten zum Abbau von Prüfungs-
angst)
Bildungswissen-
schaftler, Fahrlehrer
1.330
Fahrerisches Professionswissen
 
1.3.121
Kompetenzbereich „Fahraufgaben"
 
1.3.1.1 
Kompetenz BE-1 - Geradeausfahren
Fahrlehrer der Klasse BE können unter verschiedenen Verkehrs-
bedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der
Klassen B/BE sicher, routiniert und regelkonform geradeaus-
fahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll.
Sie können das kommentierende Fahren beim Geradeausfahren
anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Verkehrsbeobachtung beim Geradeausfahren
• Fahrzeugpositionierung beim Geradeausfahren
• Geschwindigkeitsanpassung beim Geradeausfahren
• Kommunikation beim Geradeausfahren
• Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Gera-
deausfahren
• Kommentierendes Fahren beim Geradeausfahren
Fahrlehrer
1.3.1.2 
Kompetenz BE-2 - Kurve
Fahrlehrer der Klasse BE können Kurven unter verschiedenen
Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombina-
tionen der Klassen B/BE sicher, routiniert und regelkonform be-
fahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll.
Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von
Kurven anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Verkehrsbeobachtung beim Befahren von Kurven
• Fahrzeugpositionierung beim Befahren von Kurven
• Geschwindigkeitsanpassung beim Befahren von Kurven
• Kommunikation beim Befahren von Kurven
• Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Be-
fahren von Kurven
• Kommentierendes Fahren beim Befahren von Kurven
Fahrlehrer
1.3.1.3 
Kompetenz BE-3 - Kreisverkehr
Fahrlehrer der Klasse BE können unter verschiedenen Verkehrs-
bedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der
Klassen B/BE sicher, routiniert und regelkonform Kreisverkehre
befahren und handeln dabei vorausschauend und rück-
sichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Be-
fahren von Kreisverkehren anwenden und ihr Fahrverhalten
begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Verkehrsbeobachtung beim Befahren von Kreisverkehren
• Fahrzeugpositionierung beim Befahren von Kreisverkehren
• Geschwindigkeitsanpassung beim Befahren von Kreisver-
kehren
• Kommunikation beim Befahren von Kreisverkehren
• Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Be-
fahren von Kreisverkehren
• Kommentierendes Fahren beim Befahren von Kreisverkehren
Fahrlehrer
1.3.1.4 
Kompetenz BE-4 - Kreuzung, Einmündung, Einfahren
Fahrlehrer der Klasse BE können unter verschiedenen Verkehrs-
bedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der
Klassen B/BE sicher, routiniert und regelkonform Kreuzungen
und Einmündungen befahren sowie einfahren und handeln
dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das
kommentierende Fahren beim Befahren von Kreuzungen und
Einmündungen sowie beim Einfahren anwenden und ihr Fahr-
verhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Verkehrsbeobachtung beim Befahren von Kreuzungen und
Einmündungen sowie beim Einfahren
• Fahrzeugpositionierung beim Befahren von Kreuzungen und
Einmündungen sowie beim Einfahren
• Geschwindigkeitsanpassung beim Befahren von Kreuzungen
und Einmündungen sowie beim Einfahren
• Kommunikation beim Befahren von Kreuzungen und Ein-
mündungen sowie beim Einfahren
• Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Be-
fahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim
Einfahren
• Kommentierendes Fahren beim Befahren von Kreuzungen
und Einmündungen sowie beim Einfahren
Fahrlehrer
1.3.1.5 
Kompetenz BE-5 - Schienenverkehr
Fahrlehrer der Klasse BE können unter verschiedenen Verkehrs-
bedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der
Klassen B/BE sicher, routiniert und regelkonform mit Schienen-
verkehr umgehen und handeln dabei vorausschauend und
rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim
Umgang mit Schienenverkehr anwenden und ihr Fahrverhalten
begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Verkehrsbeobachtung beim Umgang mit Schienenverkehr
• Fahrzeugpositionierung beim Umgang mit Schienenverkehr
• Geschwindigkeitsanpassung beim Umgang mit Schienen-
verkehr
• Kommunikation beim Umgang mit Schienenverkehr
• Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Um-
gang mit Schienenverkehr
• Kommentierendes Fahren beim Umgang mit Schienen-
verkehr
Fahrlehrer
1.3.1.6 
Kompetenz BE-6 - Haltestelle, Fußgängerüberweg
Fahrlehrer der Klasse BE können unter verschiedenen Verkehrs-
bedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der
Klassen B/BE sicher, routiniert und regelkonform Haltestellen
und Fußgängerüberwege befahren und handeln dabei voraus-
schauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende
Fahren beim Befahren von Haltestellen und Fußgängerüber-
wegen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Verkehrsbeobachtung beim Annähern und Vorbeifahren an
Haltestellen sowie beim Annähern an und Überqueren von
Fußgängerüberwegen
• Fahrzeugpositionierung beim Annähern und Vorbeifahren an
Haltestellen sowie beim Annähern an und Überqueren von
Fußgängerüberwegen
Fahrlehrer
  • Geschwindigkeitsanpassung beim Annähern und Vorbei-
fahren an Haltestellen sowie beim Annähern an und Über-
queren von Fußgängerüberwegen
• Kommunikation beim Annähern und Vorbeifahren an Halte-
stellen sowie beim Annähern an und Überqueren von Fuß-
gängerüberwegen
• Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim An-
nähern und Vorbeifahren an Haltestellen sowie beim
Annähern an und Überqueren von Fußgängerüberwegen
• Kommentierendes Fahren beim Annähern und Vorbeifahren
an Haltestellen sowie beim Annähern an und Überqueren
von Fußgängerüberwegen
 
1.3.1.7 
Kompetenz BE-7 - Ein- und Ausfädelungsstreifen, Fahrstreifenwechsel
Fahrlehrer der Klasse BE können sich unter verschiedenen
Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombina-
tionen der Klassen B/BE sicher, routiniert und regelkonform
einfädeln und ausfädeln sowie Fahrstreifen wechseln und
handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie kön-
nen das kommentierende Fahren beim Ein- und Ausfädeln so-
wie Fahrstreifenwechsel anwenden und ihr Fahrverhalten be-
gründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Verkehrsbeobachtung beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahr-
streifenwechsel
• Fahrzeugpositionierung beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahr-
streifenwechsel
• Geschwindigkeitsanpassung beim Einfädeln, Ausfädeln und
Fahrstreifenwechsel
• Kommunikation beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahrstreifen-
wechsel
• Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Ein-
fädeln, Ausfädeln und Fahrstreifenwechsel
• Kommentierendes Fahren beim Einfädeln, Ausfädeln und
Fahrstreifenwechsel
Fahrlehrer
1.3.1.8 
Kompetenz BE-8 - Vorbeifahren, Überholen
Fahrlehrer der Klasse BE können unter verschiedenen Ver-
kehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen
der Klassen B/BE sicher, routiniert und regelkonform vorbei-
fahren und überholen und handeln dabei vorausschauend und
rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim
Vorbeifahren und Überholen anwenden und ihr Fahrverhalten
begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Verkehrsbeobachtung beim Vorbeifahren und Überholen
• Fahrzeugpositionierung beim Vorbeifahren und Überholen
• Geschwindigkeitsanpassung beim Vorbeifahren und Über-
holen
• Kommunikation beim Vorbeifahren und Überholen
• Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Vor-
beifahren und Überholen
• Kommentierendes Fahren beim Vorbeifahren und Überholen
Fahrlehrer
1.3.29
Kompetenzbereich „Grundfahraufgaben"
 
1.3.2.1 
Kompetenz BE-1 - Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
Fahrlehrer der Klasse BE können unter verschiedenen Verkehrs-
bedingungen mit Fahrzeugen der Klasse B sicher, routiniert und
regelkonform unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung
oder Einfahrt rückwärts nach rechts fahren und handeln dabei
vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommen-
tierende Fahren beim Fahren nach rechts rückwärts unter Aus-
nutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt anwenden
und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Verkehrsbeobachtung beim Fahren nach rechts rückwärts
unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
• Fahrzeugpositionierung beim Fahren nach rechts rückwärts
unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
• Geschwindigkeitsanpassung beim Fahren nach rechts rück-
wärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder
Einfahrt
• Kommunikation beim Fahren nach rechts rückwärts unter
Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
• Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Fah-
ren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Ein-
mündung, Kreuzung oder Einfahrt
• Kommentierendes Fahren beim Fahren nach rechts rück-
wärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder
Einfahrt
Fahrlehrer
1.3.2.2 
Kompetenz BE-2 - Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung)
Fahrlehrer der Klasse BE können unter verschiedenen Verkehrs-
bedingungen mit Fahrzeugen der Klasse B sicher, routiniert und
regelkonform rückwärts in eine Parklücke fahren und handeln
dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das
kommentierende Fahren beim Rückwärtsfahren in eine Park-
lücke anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Verkehrsbeobachtung beim Rückwärtsfahren in eine Park-
lücke
• Fahrzeugpositionierung beim Rückwärtsfahren in eine Park-
lücke
• Geschwindigkeitsanpassung beim Rückwärtsfahren in eine
Parklücke
• Kommunikation beim Rückwärtsfahren in eine Parklücke
• Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Rück-
wärtsfahren in eine Parklücke
• Kommentierendes Fahren beim Rückwärtsfahren in eine
Parklücke
Fahrlehrer
1.3.2.3 
Kompetenz BE-3 - Einfahren in eine Parklücke (Quer- oder Schrägaufstellung)
Fahrlehrer der Klasse BE können unter verschiedenen Verkehrs-
bedingungen mit Fahrzeugen der Klasse B sicher, routiniert und
regelkonform in eine Parklücke einfahren und handeln dabei
vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommen-
tierende Fahren beim Einfahren in eine Parklücke anwenden
und ihr Fahrverhalten begründen.
Fahrlehrer
  Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Verkehrsbeobachtung beim Einfahren in eine Parklücke
• Fahrzeugpositionierung beim Einfahren in eine Parklücke
• Geschwindigkeitsanpassung beim Einfahren in eine Park-
lücke
• Kommunikation beim Einfahren in eine Parklücke
• Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Ein-
fahren in eine Parklücke
• Kommentierendes Fahren beim Einfahren in eine Parklücke
 
1.3.2.4 
Kompetenz BE-4 - Umkehren
Fahrlehrer der Klasse BE können unter verschiedenen Verkehrs-
bedingungen mit Fahrzeugen der Klasse B sicher, routiniert und
regelkonform umkehren und handeln dabei vorausschauend
und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren
beim Umkehren anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Verkehrsbeobachtung beim Umkehren
• Fahrzeugpositionierung beim Umkehren
• Geschwindigkeitsanpassung beim Umkehren
• Kommunikation beim Umkehren
• Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Um-
kehren
• Kommentierendes Fahren beim Umkehren
Fahrlehrer
1.3.2.5 
Kompetenz BE-5 - Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
Fahrlehrer der Klasse BE können unter verschiedenen Verkehrs-
bedingungen mit Fahrzeugen der Klasse B sicher, routiniert
und regelkonform mit höchstmöglicher Verzögerung abbremsen
und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie
können das kommentierende Fahren beim Abbremsen mit
höchstmöglicher Verzögerung anwenden und ihr Fahrverhalten
begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Verkehrsbeobachtung beim Abbremsen mit höchstmöglicher
Verzögerung
• Fahrzeugpositionierung beim Abbremsen mit höchst-
möglicher Verzögerung
• Geschwindigkeitsanpassung beim Abbremsen mit höchst-
möglicher Verzögerung
• Kommunikation beim Abbremsen mit höchstmöglicher Ver-
zögerung
• Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Ab-
bremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
• Kommentierendes Fahren beim Abbremsen mit höchst-
möglicher Verzögerung
Fahrlehrer
1.3.2.6 
Kompetenz BE-6 - Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links
Fahrlehrer der Klasse BE können unter verschiedenen Verkehrs-
bedingungen mit Fahrzeugen der Klasse BE sicher, routiniert
und regelkonform um eine Ecke nach links rückwärtsfahren
und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie
können das kommentierende Fahren beim Rückwärtsfahren
um eine Ecke nach links anwenden und ihr Fahrverhalten
begründen.
Fahrlehrer
  Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Verkehrsbeobachtung beim Rückwärtsfahren um eine Ecke
nach links
• Fahrzeugpositionierung beim Rückwärtsfahren um eine Ecke
nach links
• Geschwindigkeitsanpassung beim Rückwärtsfahren um eine
Ecke nach links
• Kommunikation beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach
links
• Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Rück-
wärtsfahren um eine Ecke nach links
• Kommentierendes Fahren beim Rückwärtsfahren um eine
Ecke nach links
 


II. Fahrlehrerlaubnisklasse A


AbschnittUnter-
einheiten
 Zulässige Lehrkräfte
gemäß § 9 DV-FahrlG
1160
Ausbildung Fahrlehrerlaubnisklasse A
 
1.188
Fachliches Professionswissen
 
1.1.140
Kompetenzbereich „Verkehrsverhalten"
 
1.1.1.18
Kompetenz A-1 - Fahreignung, Fahrtüchtigkeit und Fahrverhalten
Fahrlehrer der Klasse A können die klassenspezifischen
psychischen und physischen Einflussfaktoren auf die Fahr-
eignung, die Fahrtüchtigkeit und das Fahrverhalten sowie
Verhaltensstrategien zum Umgang mit diesen Einflussfaktoren
erläutern. Sie können ihr Wissen anwenden, um die Fahr-
eignung und die Fahrtüchtigkeit von Fahrschülern einzu-
schätzen.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
• Ablenkung und Müdigkeit (v. a. häufige Ablenkungen und
Auswirkungen auf das Fahrverhalten; Auswirkungen von
Müdigkeit auf das Fahrverhalten und die Fahrtüchtigkeit;
Strategien zur Vermeidung des Fahrens unter Ablenkung
und bei Müdigkeit)
• Soziale und mediale Einflüsse (v. a. Auswahl von Kraftrad
und Zubehör sowie damit verbundene Auswirkungen auf
die Verkehrssicherheit und den Umweltschutz; Strategien
zum Umgang mit Medien inklusive Werbung)
• Klassenspezifische physische Belastungen (v. a. Zusam-
menspiel von Körperbau des Fahrers und Bauart des Fahr-
zeugs; Trainingsmöglichkeiten für die beim Kraftradfahren
besonders benötigten Muskelgruppen; Aktivierung der Mus-
kelgruppen vor, während und nach der Fahrt)
• Angemessene Kleidung zum Führen von Krafträdern (v. a.
geeigneter Schutz der Füße, der Beine, des Beckens, des
Rückens, des Nackens, des Kopfes, der Arme und der
Hände mit Fokus auf Schutzkleidung; Folgen des Fahrens
mit unangemessener Kleidung; Rechtsvorschriften und
Rechtsprechung)
• Einschätzung der Fahrtüchtigkeit von Fahrschülern (v. a.
Verantwortlichkeiten des Fahrlehrers, auch unter Beachtung
des Einflusses von Hitze und Kälte)
Bildungswissen-
schaftler, Fahrlehrer
1.1.1.24
Kompetenz A-2 - Vielfalt im Straßenverkehr
Fahrlehrer der Klasse A können die verkehrssicherheitsrelevan-
ten Besonderheiten verschiedener Kraftradfahrer erläutern. Sie
können die erforderliche Anpassung des eigenen Fahrverhaltens
bei Begegnungen mit anderen Kraftradfahrern erläutern und
begründen.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
• Verkehrssicherheitsrelevante Besonderheiten unterschied-
licher Kraftradfahrer (v. a. Mofafahrer; Rollerfahrer; Chopper-
fahrer; Trikefahrer; Fahrer von Krafträdern mit Beiwagen;
Naked Bike-Fahrer; Endurofahrer; Tourenfahrer; Renn-
maschinenfahrer), mögliche Gefahrensituationen mit ihnen
sowie erforderliche Anpassungen des eigenen Fahrver-
haltens
Fahrlehrer
1.1.1.312
Kompetenz A-3 - Fahraufgaben und Grundfahraufgaben
Fahrlehrer der Klasse A können die verschiedenen Fahraufgaben
und Grundfahraufgaben für Krafträder gemäß den Fahraufga-
benkatalogen erläutern. Sie können die Anforderungs- und Be-
wertungsstandards zur sicheren Durchführung der Fahraufgaben
und Grundfahraufgaben erläutern. Sie können die Kompetenz
von Fahrschülern zur Durchführung von Fahraufgaben und
Grundfahraufgaben hinsichtlich der fünf Fahrkompetenzbereiche
beurteilen.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
• Fahraufgaben und Grundfahraufgaben gemäß den Fahrauf-
gabenkatalogen für die Fahrerlaubnisklassen AM/A1/A2/A
sowie dem Fahraufgabenkatalog für die Grundfahraufgaben
dieser Klassen (v. a. Ein- und Ausfädelungsstreifen, Fahr-
streifenwechsel; Kurve; Vorbeifahren, Überholen; Kreuzung,
Einmündung, Einfahren; Kreisverkehr; Schienenverkehr;
Haltestelle, Fußgängerüberweg; Geradeausfahren; Slalom
mit Schrittgeschwindigkeit; Abbremsen mit höchstmöglicher
Verzögerung; Ausweichen ohne Abbremsen; Ausweichen
nach Abbremsen; Slalom; Langer Slalom; Fahren mit Schritt-
geschwindigkeit geradeaus; Stop and Go; Kreisfahrt)
• Anforderungs- und Bewertungsstandards zur sicheren
Durchführung der Fahraufgaben und Grundfahraufgaben
(v. a. Anforderungs- und Bewertungsstandards gemäß
den Fahraufgabenkatalogen für die Fahrerlaubnisklassen
AM/A1/A2/A; klassenspezifische fahraufgabenrelevante Vor-
schriften der StVO mit Fokus auf Straßenbenutzung durch
Fahrzeuge, Überholen, besondere Verkehrslagen, Halten
und Parken, Beleuchtung, Besondere Gefahrzeichen,
Vorschriftzeichen, Richtzeichen, Verkehrseinrichtungen)
Fahrlehrer
1.1.1.412
Kompetenz A-4 - Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung
Fahrlehrer der Klasse A können Verkehrssituationen mit Kraft-
rädern in Bezug auf Gefahren und Verhaltensmöglichkeiten
beurteilen. Sie können die Verkehrswahrnehmung und Ge-
fahrenvermeidung von Fahrschülern beurteilen und im Theorie-
unterricht und in der Fahrpraktischen Ausbildung durch ge-
eignete Maßnahmen verbessern.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
• Klassenspezifische erschwerende Rahmenbedingungen bei
der Wahrnehmung der Verkehrsumwelt (v. a. schlechte Sicht
durch Witterungseinflüsse; schlechte Sicht durch die bau-
liche Gestaltung von Motorradschutzhelmen, Motorrad-
schutzbrillen und Helmvisieren; Beeinträchtigung des Hör-
vermögens durch Motorradschutzhelme)
Bildungswissen-
schaftler, Fahrlehrer
  • Mögliche klassenspezifische Gefahren im Straßenverkehr
(v. a. in Bezug auf die Straßen-, Witterungs- und Sicht-
verhältnisse, den Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer;
Übersehen von Kraftradfahrern aufgrund ihrer schmalen
Silhouette; Fehleinschätzungen der Geschwindigkeit und
des Abstands von Kraftradfahrern; Gefahren bei der Durch-
führung der Fahraufgaben und Grundfahraufgaben)
• Antizipation gefährlicher Entwicklungsmöglichkeiten von
Verkehrssituationen (v. a. Gefahrenhinweise; mögliche ge-
fährliche Situationsverläufe)
• Typische Fehleinschätzungen von Kraftradfahrern (v. a. zum
Überholen; zum Platzbedarf; zum Fahrbahnbelag und zur
Fahrbahnverschmutzung; zu den Witterungsverhältnissen;
zum Anhalteweg; zum Befahren unbekannter Kurven; zum
Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer; zur eigenen Fahr-
kompetenz)
• Verhalten in potenziell gefährlichen Situationen (v. a. Gefah-
renvermeidung als präventive Fahrstrategie, Gefahren-
abwehr in Notsituationen)
• Trainingsmöglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrswahr-
nehmung und Gefahrenvermeidung (v. a. computer- bzw.
simulatorgestützte Trainingsprogramme)
 
1.1.1.54
Kompetenz A-5 - Fahrkompetenzdefizite und Unfälle
Fahrlehrer der Klasse A kennen die Unfallbeteiligung sowie die
typischen Fahrkompetenzdefizite von Kraftradfahrern. Sie kön-
nen typische Unfälle von Kraftradfahrern analysieren.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
• Typische Unfallszenarien von Kraftradfahrern
• Typische Kraftradstrecken, auf denen Kraftradfahrer ver-
unglückt sind (v. a. Erkennen von kritischen Strecken-
merkmalen und Unfallursachen; Erarbeitung von Strate-
gien zum Vermeiden von Gefahren; Transfer auf andere
Strecken)
• Typische Wissensdefizite und Fehleinschätzungen von Kraft-
radfahrern bei der Fahrtvorbereitung (v. a. Streckenwahl;
Fahrtdauer, physische Leistungsfähigkeit; Ausrüstung)
• Herausforderungen beim Erhalt von Fahrkompetenz und
Fahrerfitness (v. a. typisches Nutzungsverhalten während
der Saison und an Wochenenden)
• Umgang mit schnell und häufig wechselnden Strecken-
anforderungen
Bildungswissen-
schaftler, Fahrlehrer
1.1.216
Kompetenzbereich „Recht"
 
1.1.2.116
Kompetenz A-1 - Verkehrsrechtliche Vorschriften und angrenzende Rechtsgebiete
Fahrlehrer der Klasse A können die klassenspezifischen, für das
Führen von Krafträdern relevanten Vorschriften des Straßen-
verkehrsrechts erläutern und diese anwenden, um beispielhafte
Fallkonstellationen zu bearbeiten.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
• Klassenspezifische Rechtsvorschriften aus dem Bereich
„Verhalten im Straßenverkehr" gemäß StVO (v. a. Einrichtun-
gen zur Überwachung der Parkzeit; sonstige Pflichten von
Fahrzeugführenden)
Fahrlehrer, Jurist
  • Klassenspezifische Besonderheiten im Fahrerlaubnisrecht
gemäß FeV, Richtlinie 2006/126/EG und StVG (v. a. Ein-
teilung der Fahrerlaubnisklassen und Verwendung von
Schlüsselzahlen; Fahrzeugführereigenschaft des Fahrlehrers
bei Ausbildungs-, Prüfungs- und Begutachtungsfahrten;
Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts)
• Klassenspezifische Besonderheiten im Zulassungsrecht
gemäß FZV und StVZO (v. a. Arten und Zuteilung sowie Aus-
gestaltung und Anbringung von Kennzeichen; Zulassungs-
bescheinigung Teil I und Teil II; Betriebserlaubnis und Bau-
artgenehmigung)
• Haftungs- und Versicherungsrecht im Straßenverkehr gemäß
BGB, PflVG und StVG (v. a. Gefährdungs- und Verschul-
denshaftung; vorgeschriebene und freiwillige Versicherun-
gen für die Teilnahme am Straßenverkehr)
• Klassenspezifische Besonderheiten im Fahrschulwesen
gemäß DV-FahrlG, FahrlAusbV, FahrlG, FahrlPrüfV und StVG
(v. a. Ablauf und Inhalt der Ausbildung und Prüfung von
Fahrlehrern der Klasse A; Erfordernis, Inhalt und Erteilung
der Fahrlehrerlaubnis der Klasse A; Prüfung der Zuverlässig-
keit von Fahrlehrern der Klasse A; Pflichten des Fahrlehrers;
Aufzeichnungen)
 
1.1.332
Kompetenzbereich „Technik"
 
1.1.3.120
Kompetenz A-1 - Technische Grundlagen
Fahrlehrer der Klasse A kennen die Aufgaben, den grundlegen-
den Aufbau und die grundlegende Funktionsweise der wesent-
lichen technischen Bestandteile von Krafträdern sowie die ent-
sprechenden rechtlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere für
sicherheitsbedeutsame und umweltschutzrelevante Bestand-
teile. Sie können erläutern, wie die Betriebs- und Verkehrs-
sicherheit bei Krafträdern kontrolliert wird und dieses Wissen
anwenden.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
• Konventionelle und alternative Antriebstechnologien (v. a.
Aufgaben, Aufbau, Funktionsweise, Wartung und Pflege
von Zweitaktmotor, Viertaktmotor und Elektromotor)
• Fahrzeugrahmen (v. a. Aufgaben, Arten)
• Antriebsstrang (v. a. Aufgaben, Aufbau, Wartung und Pflege
von Primär- und Sekundärantrieben)
• Vorderradführung, Hinterradführung und Lenksystem (v. a.
Aufgaben, Arten, Aufbau, Wartung und Pflege)
• Lärm- und Schadstoffminderung (v. a. Aufgaben, Aufbau und
Funktionsweise der Abgasanlage; Rechtsvorschriften)
• Bremssysteme (v. a. Aufgaben, Aufbau, Wartung und Pflege;
Rechtsvorschriften)
• Räder und Reifen (v. a. Aufgaben, Aufbau, Wartung und
Pflege; Rechtsvorschriften)
• Federung und Dämpfung (v. a. Aufgaben, Arten und Aufbau)
• Personenbeförderung und Gepäckmitnahme (v. a. Rechts-
vorschriften; sichere Beförderung von Personen und Ge-
päck; Folgen unzureichender Sicherung von Personen und
Gepäck; physische Voraussetzungen von Mitfahrenden;
Verhaltensregeln für Mitfahrende)
• Kontrolle der Betriebs- und Verkehrssicherheit (v. a. Rechts-
vorschriften; praktische Übungen zur Kontrolle der Betriebs-
und Verkehrssicherheit)
Ingenieur
  • Liegenbleiben (v. a. Rechtsvorschriften; Maßnahmen bei
Liegenbleiben)
• Anhänger und Verbindungseinrichtungen (v. a. Arten von
Anhängern; Rechtsvorschriften; Zusammenstellen von Fahr-
zeugkombinationen der Klasse A)
• Krafträder mit Beiwagen (v. a. Arten; Rechtsvorschriften)
 
1.1.3.26
Kompetenz A-2 - Fahrphysik
Fahrlehrer der Klasse A können fahrphysikalische Grundlagen
des Fahrens mit Krafträdern erläutern.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
• Kräfte und Momente am Fahrzeug
• Achsensysteme am Fahrzeug (v. a. Bedeutung für das Fahr-
verhalten)
• Haftungsgrenze der Reifen bei kritischen Streckenverhältnis-
sen (v. a. enge Kurven; unebene Fahrbahn und Fahrbahn-
schäden; wechselnder Fahrbahnbelag; starkes Gefälle),
Witterungsverhältnissen (v. a. Fahren bei Nässe; Aqua-
planing; Seitenwind) und Fahrmanövern (v. a. Gefahrbrem-
sung; Ausweichmanöver) unter Berücksichtigung des
Kamm'schen Kreises sowie der Achs- und Radlastverschie-
bung
• Kippgrenze und Überschlaggrenze von zwei-, drei- und vier-
rädrigen Krafträdern bei kritischen Fahrzeugeigenschaften
(v. a. hohe Schwerpunktlage), Streckenverhältnissen (v. a.
enge Kurven; geneigte oder unebene Fahrbahn) und Fahr-
manövern (v. a. Gefahrbremsung; Ausweichmanöver) sowie
Soziusbetrieb
• Anhalteweg (v. a. Abhängigkeit von der Bereifung und der
Bremsanlage des Kraftrades sowie dem Bremsverhalten
des Fahrers)
Fahrlehrer, Ingenieur
1.1.3.36
Kompetenz A-3 - Fahrerassistenzsysteme und automatisiertes Fahren
Fahrlehrer der Klasse A können die grundlegenden Funktionen
von Fahrerassistenzsystemen für Krafträder beschreiben sowie
deren Einsatzmöglichkeiten, Sicherheitspotenziale und Grenzen
erläutern. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame
Fahrerassistenzsysteme.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
• Assistiertes Fahren (Stufe 1): Arten, grundlegende Funk-
tionen, (Sicherheits-)Potenziale und Grenzen inklusive
Störungen/Ausfälle von Fahrerassistenzsystemen bei Kraft-
rädern (v. a. Adaptive Geschwindigkeitsregelanlage; Antriebs-
schlupfregelung; Automatischer Blockierverhinderer; Elektro-
nische Stabilitätskontrolle; Notbremsassistent; Toter-Winkel-
Assistent; adaptives Fahrwerk)
• Assistiertes Fahren (Stufe 1): Klassenspezifische verkehrs-
sicherheitskritische Auswirkungen der Systemnutzung auf
den Fahrer (v. a. Fehlvorstellungen zur Wirksamkeit von
Fahrerassistenzsystemen und überhöhte Erwartungen; Fehl-
gebrauch der und negative Verhaltensanpassung an
Fahrerassistenzsysteme; Ablenkung durch Systembedie-
nung) sowie mögliche Gefahren im Zusammenhang mit
der Systemüberwachung und der Übernahme von System-
aufgaben
• Assistiertes Fahren (Stufe 1): Klassenspezifische Einsatz-
möglichkeiten von Fahrerassistenzsystemen in Fahranfän-
gervorbereitung und Fahrerweiterbildung
Fahrlehrer, Ingenieur
1.254
Pädagogisch-psychologisches und verkehrspädagogisches Professionswissen
 
1.2.142
Kompetenzbereich „Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden"
 
1.2.1.16
Kompetenz A-1 - System der Fahranfängervorbereitung und lebenslanges Lernen:
Fahrlehrer der Klasse A können ihren Theorieunterricht, ihre
Fahrpraktische Ausbildung und das Selbstständige Theorie-
lernen von Fahrschülern an den Zielen, Inhalten und weiteren
rechtlichen Rahmenbedingungen der Kraftradausbildung aus-
richten.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Theorieunterricht, Fahrpraktische Ausbildung, Selbstständi-
ges Theorielernen von Fahrschülern der Klassen AM/A1/A2/A
(v. a. Ziele, Umfang und Abschluss; Kompetenzrahmen,
Ausbildungsplan sowie weitere curriculare Grundlagen;
Lehrmittel; Ausbildungsfahrzeuge; Ausbildungsnachweis)
• Theoretische Fahrerlaubnisprüfung (TFEP) für die Klassen
AM/A1/A2/A (v. a. Zweck; Inhalte und Ablauf; Aufgaben-
arten; Umfang und Zusammenstellung der Aufgaben; Bewer-
tung)
• Praktische Fahrerlaubnisprüfung (PFEP) für die Klassen
AM/A1/A2/A (v. a. Zweck; Inhalte und Ablauf; Prüfungs-
strecke; Bewertung; Prüfungsfahrzeuge)
• Ausbildung und Prüfung von Bewerbern um eine Prüf-
bescheinigung für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraft-
fahrzeuge bis 25 km/h (v. a. Ziele, Inhalte und Umfang der
Ausbildung; erforderliche Qualifikation des Ausbilders;
Ausbildungsfahrzeuge; Ausbildungsbescheinigung; Zweck,
Inhalte, Ablauf, Aufgabenarten, Umfang, Zusammenstellung
der Aufgaben und Bewertung der theoretischen Prüfung;
Prüfbescheinigung)
Bildungswissen-
schaftler, Fahrlehrer
1.2.1.212
Kompetenz A-2 - Gestaltung des Theorieunterrichts:
Fahrlehrer der Klasse A können Theorieunterricht der Klassen
AM/A1/A2/A planen und unter Beachtung der Qualitätskriterien
guten Theorieunterrichts durchführen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Planung von Zusatzstoff-Lektionen des Theorieunterrichts
der Klassen AM/A1/A2/A (v. a. Lehr- und Lernvoraussetzun-
gen; Vorbereitung des Unterrichtsraumes; Auswahl von
Methoden und Medien unter besonderer Beachtung digita-
ler Medien; Übungen zum Erstellen von Unterrichts-
planungen)
• Lehrübungen zu Zusatzstoff-Lektionen des Theorieunter-
richts der Klasse A unter Beachtung der Qualitätskriterien
guten Theorieunterrichts
Bildungswissen-
schaftler, Fahrlehrer
1.2.1.324
Kompetenz A-3 - Gestaltung der Fahrpraktischen Ausbildung:
Fahrlehrer der Klasse A können Fahrpraktische Ausbildung der
Klassen AM/A1/A2/A planen und unter Beachtung der Qualitäts-
kriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung durchführen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Aufbau der Fahrpraktischen Ausbildung in der Kraftrad-
ausbildung (v. a. systematisches Training zur Fahrzeug-
beherrschung in der Basisausbildung; Fahraufgaben, Grund-
fahraufgaben und Prüfungsvorbereitung TFEP; Besondere
Ausbildungsfahrten; Prüfungsvorbereitung PFEP)
Bildungswissen-
schaftler, Fahrlehrer
  • Unterrichtsplanung (v. a. Lehr- und Lernvoraussetzungen;
Festlegung von Zielen; Auswahl, Gewichtung und Auf-
bereitung von Inhalten; Auswahl von Methoden und Medien;
Ausbildungsstrecke und zeitliche Gestaltung; Übungen
zum Erstellen von Unterrichtsplanungen für die Klassen
AM/A1/A2/A)
• Methoden der Fahrpraktischen Ausbildung (v. a. Demons-
trieren; Erklären; Anleiten; Kommentieren; Lernhinweise;
Videoanalysen; Kraftrad-zu-Kraftrad-Ausbildung; Vorberei-
tungsaufgaben; gedankliches Trainieren der Bewältigung
von Verkehrssituationen)
• Benutzung von Funkanlagen (v. a. Rechtsvorschriften;
Arten sowie damit verbundene Vor- und Nachteile bei der
Nutzung)
• An das Kompetenzniveau des Fahrschülers angepasste
Aufgaben (v. a. Übungen bei abgestelltem Motor; Übungen
mit Schrittgeschwindigkeit; Brems- und Anhalteübungen;
Übungen bei zunehmender Fahrstabilität des Kraftrades)
sowie zielgerichtetes und intensives Üben im Sinne von De-
liberate Practice
• An das Kompetenzniveau des Fahrschülers angepasstes
Anleiten durch Scaffolding und Fading (v. a. inhaltliche
Ausrichtung, Detailgrad und Zeitpunkt des Anleitens; Nach-
lassen des Anleitens bei steigendem Kompetenzniveau bis
hin zur selbstständigen Aufgabenbewältigung)
• Fehlvorstellungen von Fahrschülern zum Führen von Kraft-
rädern und Fahrfehler (v. a. typische Fehlvorstellungen;
Arten und Ursachen von Fahrfehlern; klassenspezifische Ein-
griffsmöglichkeiten und Eingriffsnotwendigkeiten des Fahr-
lehrers)
• Lehrübungen zur Fahrpraktischen Ausbildung der Klasse A
unter Beachtung der Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer
Ausbildung inklusive Übungen zum Eingreifen bei Fahr-
fehlern
 
1.2.24
Kompetenzbereich „Erziehen"
 
1.2.2.14
Kompetenz A-1 - Vermittlung von Verkehrssicherheitseinstellungen:
Fahrlehrer der Klasse A können die für Kraftradfahrer typischen
Fahrmotive und mögliche gruppendynamische Effekte erläutern
sowie bei der Planung und Durchführung von Theorieunterricht,
Selbstständigem Theorielernen der Fahrschüler und Fahrprak-
tischer Ausbildung berücksichtigen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Fahrmotive von Kraftradfahrern (v. a. Freizeitgestaltung;
Unabhängigkeits- und Freiheitswunsch; Abenteuerlust;
Überlegenheits- und Machtgefühle; Freude am Fahren;
Grenzen austesten)
• Flow-Erleben (v. a. Begriffsdefinition; typische Situationen
wie Fahren auf Hausstrecken und illegalen Bergrenn-
strecken; Verhaltensstrategien)
• Gruppenbildung und gruppendynamische Effekte (v. a.
Gruppen von Kraftradfahrern; verkehrssicherheitsdienliche
und sicherheitsabträgliche Einflüsse im Zusammenhang
mit dem Fahren in der Gruppe; Strategien zum Umgang mit
Erwartungen von Gruppenmitgliedern)
Bildungswissen-
schaftler
1.2.38
Kompetenzbereich „Beurteilen"
 
1.2.3.18
Kompetenz A-1 - Förderorientierte Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung:
Fahrlehrer der Klasse A können Lernprozesse und Lern-
ergebnisse von Kraftrad-Fahrschülern beurteilen. Sie kön-
nen die Ergebnisse der Beurteilung nutzen, um ihre Fahr-
schüler bezüglich des weiteren Lernwegs zu beraten und zu
fördern.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung inklusive Leis-
tungsrückmeldung und Beratung bezüglich des Lernwegs
(v. a. Zeitpunkte für Kurz-Beurteilungen und ausführliche
Beurteilungen im Ausbildungsverlauf; Instrumente zur
Durchführung von Beurteilungen; praktische Übungen zu
Lernstandsbeurteilungen inklusive zum Geben von Leis-
tungsrückmeldungen)
• Feststellung der Prüfungsreife zur TFEP und PFEP
Bildungswissen-
schaftler, Fahrlehrer
1.318
Fahrerisches Professionswissen
 
1.3.112
Kompetenzbereich „Fahraufgaben"
 
1.3.1.1 
Kompetenz A-1 - Geradeausfahren
Fahrlehrer der Klasse A können unter verschiedenen Verkehrs-
bedingungen mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und
regelkonform geradeausfahren und handeln dabei voraus-
schauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende
Fahren beim Geradeausfahren anwenden und ihr Fahrverhalten
begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Verkehrsbeobachtung beim Geradeausfahren
• Fahrzeugpositionierung beim Geradeausfahren
• Geschwindigkeitsanpassung beim Geradeausfahren
• Kommunikation beim Geradeausfahren
• Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Gerade-
ausfahren
• Kommentierendes Fahren beim Geradeausfahren
Fahrlehrer
1.3.1.2 
Kompetenz A-2 - Kurve
Fahrlehrer der Klasse A können Kurven unter verschiedenen Ver-
kehrsbedingungen mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert
und regelkonform befahren und handeln dabei vorausschauend
und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren
beim Befahren von Kurven anwenden und ihr Fahrverhalten
begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Verkehrsbeobachtung beim Befahren von Kurven
• Fahrzeugpositionierung beim Befahren von Kurven
• Geschwindigkeitsanpassung beim Befahren von Kurven
• Kommunikation beim Befahren von Kurven
• Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Be-
fahren von Kurven
• Kommentierendes Fahren beim Befahren von Kurven
Fahrlehrer
1.3.1.3 
Kompetenz A-3 - Kreisverkehr
Fahrlehrer der Klasse A können unter verschiedenen Verkehrs-
bedingungen mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und
regelkonform Kreisverkehre befahren und handeln dabei
vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommen-
tierende Fahren beim Befahren von Kreisverkehren anwenden
und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Verkehrsbeobachtung beim Befahren von Kreisverkehren
• Fahrzeugpositionierung beim Befahren von Kreisverkehren
• Geschwindigkeitsanpassung beim Befahren von Kreisver-
kehren
• Kommunikation beim Befahren von Kreisverkehren
• Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Be-
fahren von Kreisverkehren
• Kommentierendes Fahren beim Befahren von Kreisverkehren
Fahrlehrer
1.3.1.4 
Kompetenz A-4 - Kreuzung, Einmündung, Einfahren
Fahrlehrer der Klasse A können unter verschiedenen Verkehrs-
bedingungen mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und
regelkonform Kreuzungen und Einmündungen befahren sowie
einfahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichts-
voll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren
von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren
anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Verkehrsbeobachtung beim Befahren von Kreuzungen
und Einmündungen sowie beim Einfahren
• Fahrzeugpositionierung beim Befahren von Kreuzungen
und Einmündungen sowie beim Einfahren
• Geschwindigkeitsanpassung beim Befahren von Kreuzungen
und Einmündungen sowie beim Einfahren
• Kommunikation beim Befahren von Kreuzungen und Ein-
mündungen sowie beim Einfahren
• Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Be-
fahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim
Einfahren
• Kommentierendes Fahren beim Befahren von Kreuzungen
und Einmündungen sowie beim Einfahren
Fahrlehrer
1.3.1.5 
Kompetenz A-5 - Schienenverkehr
Fahrlehrer der Klasse A können unter verschiedenen Verkehrs-
bedingungen mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und
regelkonform mit Schienenverkehr umgehen und handeln dabei
vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommen-
tierende Fahren beim Umgang mit Schienenverkehr anwenden
und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Verkehrsbeobachtung beim Umgang mit Schienenverkehr
• Fahrzeugpositionierung beim Umgang mit Schienenverkehr
• Geschwindigkeitsanpassung beim Umgang mit Schienen-
verkehr
• Kommunikation beim Umgang mit Schienenverkehr
• Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Um-
gang mit Schienenverkehr
• Kommentierendes Fahren beim Umgang mit Schienen-
verkehr
Fahrlehrer
1.3.1.6 
Kompetenz A-6 - Haltestelle, Fußgängerüberweg
Fahrlehrer der Klasse A können unter verschiedenen Verkehrs-
bedingungen mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und
regelkonform Haltestellen und Fußgängerüberwege befahren
und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie
können das kommentierende Fahren beim Befahren von Halte-
stellen und Fußgängerüberwegen anwenden und ihr Fahr-
verhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Verkehrsbeobachtung beim Annähern und Vorbeifahren an
Haltestellen sowie beim Annähern an und Überqueren von
Fußgängerüberwegen
• Fahrzeugpositionierung beim Annähern und Vorbeifahren an
Haltestellen sowie beim Annähern an und Überqueren von
Fußgängerüberwegen
• Geschwindigkeitsanpassung beim Annähern und Vorbeifah-
ren an Haltestellen sowie beim Annähern an und Überqueren
von Fußgängerüberwegen
• Kommunikation beim Annähern und Vorbeifahren an Halte-
stellen sowie beim Annähern an und Überqueren von Fuß-
gängerüberwegen
• Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim An-
nähern und Vorbeifahren an Haltestellen sowie beim
Annähern an und Überqueren von Fußgängerüberwegen
• Kommentierendes Fahren beim Annähern und Vorbeifahren
an Haltestellen sowie beim Annähern an und Überqueren
von Fußgängerüberwegen
Fahrlehrer
1.3.1.7 
Kompetenz A-7 - Ein- und Ausfädelungsstreifen, Fahrstreifenwechsel
Fahrlehrer der Klasse A können sich unter verschiedenen Ver-
kehrsbedingungen mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert
und regelkonform einfädeln und ausfädeln sowie Fahrstreifen
wechseln und handeln dabei vorausschauend und rücksichts-
voll. Sie können das kommentierende Fahren beim Ein- und
Ausfädeln sowie Fahrstreifenwechsel anwenden und ihr Fahr-
verhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Verkehrsbeobachtung beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahr-
streifenwechsel
• Fahrzeugpositionierung beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahr-
streifenwechsel
• Geschwindigkeitsanpassung beim Einfädeln, Ausfädeln und
Fahrstreifenwechsel
• Kommunikation beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahrstreifen-
wechsel
• Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Ein-
fädeln, Ausfädeln und Fahrstreifenwechsel
• Kommentierendes Fahren beim Einfädeln, Ausfädeln und
Fahrstreifenwechsel
Fahrlehrer
1.3.1.8 
Kompetenz A-8 - Vorbeifahren, Überholen
Fahrlehrer der Klasse A können unter verschiedenen Verkehrs-
bedingungen mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und
regelkonform vorbeifahren und überholen und handeln dabei
vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommen-
tierende Fahren beim Vorbeifahren und Überholen anwenden
und ihr Fahrverhalten begründen.
Fahrlehrer
  Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Verkehrsbeobachtung beim Vorbeifahren und Überholen
• Fahrzeugpositionierung beim Vorbeifahren und Überholen
• Geschwindigkeitsanpassung beim Vorbeifahren und Über-
holen
• Kommunikation beim Vorbeifahren und Überholen
• Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Vor-
beifahren und Überholen
• Kommentierendes Fahren beim Vorbeifahren und Überholen
 
1.3.26
Kompetenzbereich „Grundfahraufgaben"
 
1.3.2.1 
Kompetenz A-1 - Slalom mit Schrittgeschwindigkeit
Fahrlehrer der Klasse A können mit Krafträdern der Klasse A
sicher, routiniert und regelkonform mit Schrittgeschwindigkeit
(ca. 5 km/h) Slalom fahren und handeln dabei vorausschauend
und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren
beim Slalomfahren mit Schrittgeschwindigkeit anwenden und
ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Verkehrsbeobachtung beim Slalomfahren mit Schritt-
geschwindigkeit
• Fahrzeugpositionierung beim Slalomfahren mit Schritt-
geschwindigkeit
• Geschwindigkeitsanpassung beim Slalomfahren mit Schritt-
geschwindigkeit
• Kommunikation beim Slalomfahren mit Schrittgeschwindig-
keit
• Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Slalom-
fahren mit Schrittgeschwindigkeit
• Kommentierendes Fahren beim Slalomfahren mit Schritt-
geschwindigkeit
Fahrlehrer
1.3.2.2 
Kompetenz A-2 - Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
Fahrlehrer der Klasse A können mit Krafträdern der Klasse A
sicher, routiniert und regelkonform mit höchstmöglicher Ver-
zögerung abbremsen und handeln dabei vorausschauend und
rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim
Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung anwenden und
ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Verkehrsbeobachtung beim Abbremsen mit höchstmöglicher
Verzögerung
• Fahrzeugpositionierung beim Abbremsen mit höchst-
möglicher Verzögerung
• Geschwindigkeitsanpassung beim Abbremsen mit höchst-
möglicher Verzögerung
• Kommunikation beim Abbremsen mit höchstmöglicher Ver-
zögerung
• Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Ab-
bremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
• Kommentierendes Fahren beim Abbremsen mit höchst-
möglicher Verzögerung
Fahrlehrer
1.3.2.3 
Kompetenz A-3 - Ausweichen ohne Abbremsen
Fahrlehrer der Klasse A können mit Krafträdern der Klasse A
sicher, routiniert und regelkonform ausweichen ohne ab-
zubremsen und handeln dabei vorausschauend und rück-
sichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim
Ausweichen ohne Abbremsen anwenden und ihr Fahrverhalten
begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Verkehrsbeobachtung beim Ausweichen ohne Abbremsen
• Fahrzeugpositionierung beim Ausweichen ohne Abbremsen
• Geschwindigkeitsanpassung beim Ausweichen ohne Ab-
bremsen
• Kommunikation beim Ausweichen ohne Abbremsen
• Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Aus-
weichen ohne Abbremsen
• Kommentierendes Fahren beim Ausweichen ohne Ab-
bremsen
Fahrlehrer
1.3.2.4 
Kompetenz A-4 - Ausweichen nach Abbremsen
Fahrlehrer der Klasse A können mit Krafträdern der Klasse A
sicher, routiniert und regelkonform ausweichen, nachdem sie
abgebremst haben, und handeln dabei vorausschauend und
rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim
Ausweichen nach Abbremsen anwenden und ihr Fahrverhalten
begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Verkehrsbeobachtung beim Ausweichen nach Abbremsen
• Fahrzeugpositionierung beim Ausweichen nach Abbremsen
• Geschwindigkeitsanpassung beim Ausweichen nach Ab-
bremsen
• Kommunikation beim Ausweichen nach Abbremsen
• Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Aus-
weichen nach Abbremsen
• Kommentierendes Fahren beim Ausweichen nach Ab-
bremsen
Fahrlehrer
1.3.2.5 
Kompetenz A-5 - Slalom und langer Slalom
Fahrlehrer der Klasse A können mit Krafträdern der Klasse A
sicher, routiniert und regelkonform den Slalom und den langen
Slalom bewältigen und handeln dabei vorausschauend und
rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim
Slalom und beim langen Slalom anwenden und ihr Fahr-
verhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Verkehrsbeobachtung beim (langen) Slalom
• Fahrzeugpositionierung beim (langen) Slalom
• Geschwindigkeitsanpassung beim (langen) Slalom
• Kommunikation beim (langen) Slalom
• Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim (langen)
Slalom
• Kommentierendes Fahren beim (langen) Slalom
Fahrlehrer
1.3.2.6 
Kompetenz A-6 - Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus
Fahrlehrer der Klasse A können mit Krafträdern der Klasse A
sicher, routiniert und regelkonform mit Schrittgeschwindigkeit
geradeausfahren und handeln dabei vorausschauend und
rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim
Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus anwenden und
ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Verkehrsbeobachtung beim Fahren mit Schrittgeschwindig-
keit geradeaus
• Fahrzeugpositionierung beim Fahren mit Schrittgeschwin-
digkeit geradeaus
• Geschwindigkeitsanpassung beim Fahren mit Schrittge-
schwindigkeit geradeaus
• Kommunikation beim Fahren mit Schrittgeschwindigkeit
geradeaus
• Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Fah-
ren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus
• Kommentierendes Fahren beim Fahren mit Schrittgeschwin-
digkeit geradeaus
Fahrlehrer
1.3.2.7 
Kompetenz A-7 - Stop and Go
Fahrlehrer der Klasse A können mit Krafträdern der Klasse A
sicher, routiniert und regelkonform „Stop an Go" fahren und
handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie kön-
nen das kommentierende Fahren beim „Stop and Go"-Fahren
anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Verkehrsbeobachtung beim „Stop and Go"-Fahren
• Fahrzeugpositionierung beim „Stop and Go"-Fahren
• Geschwindigkeitsanpassung beim „Stop and Go"-Fahren
• Kommunikation beim „Stop and Go"-Fahren
• Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim „Stop
and Go"-Fahren
• Kommentierendes Fahren beim „Stop and Go"-Fahren
Fahrlehrer
1.3.2.8 
Kompetenz A-8 - Kreisfahrt
Fahrlehrer der Klasse A können mit Krafträdern der Klasse A
sicher, routiniert und regelkonform im Kreis fahren und handeln
dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das
kommentierende Fahren beim Kreisfahren anwenden und ihr
Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Verkehrsbeobachtung beim Kreisfahren
• Fahrzeugpositionierung beim Kreisfahren
• Geschwindigkeitsanpassung beim Kreisfahren
• Kommunikation beim Kreisfahren
• Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Kreis-
fahren
• Kommentierendes Fahren beim Kreisfahren
Fahrlehrer


III. Fahrlehrerlaubnisklassen CE und DE - gemeinsame Ausbildung


AbschnittUnter-
einheiten
 Zulässige Lehrkräfte
gemäß § 9 DV-FahrIG
1132
Gemeinsame Ausbildung in den Fahrlehrerlaubnisklassen CE/DE
 
1.1124
Fachliches Professionswissen
 
1.1.130
Kompetenzbereich „Verkehrsverhalten"
 
1.1.1.112
Kompetenz CE+DE-1 - Fahreignung, Fahrtüchtigkeit und Fahrverhalten
Fahrlehrer der Klasse CE und/oder DE können die klassen-
spezifischen psychischen und physischen Einflussfaktoren auf
die Fahreignung, die Fahrtüchtigkeit und das Fahrverhalten von
Lkw-Fahrern, Fahrern in der Land- und Forstwirtschaft und
KOM-Fahrern sowie Verhaltensstrategien zum Umgang mit
diesen Einflussfaktoren erläutern. Sie können ihr Wissen
anwenden, um die Fahreignung und Fahrtüchtigkeit von Fahr-
schülern einzuschätzen.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
• Fahreignung und Fahrtüchtigkeit (v. a. Anforderungen an die
Eignung in den Klassen CE/DE und wiederkehrende Eig-
nungsuntersuchungen; Fahrtüchtigkeit insbesondere beim
Fahren über längere Zeiträume hinweg)
• Ablenkung, Müdigkeit und Monotonie (v. a. häufige Ab-
lenkungen inklusive Nebentätigkeiten und Auswirkungen
auf das Fahrverhalten; Auswirkungen von Müdigkeit auf das
Fahrverhalten und die Fahrtüchtigkeit; Rechtsvorschriften;
Strategien zur Vermeidung des Fahrens unter Ablenkung,
bei Müdigkeit und bei Monotonie)
• Typische klassenspezifische psychische Belastungen und
Stress (v. a. Zeitdruck, wirtschaftlicher Druck und familiärer
Druck; Umgang mit Fahrgästen; Auslandsfahrten auf un-
bekannten Strecken mit anderen Verkehrsregeln und mit
Sprachproblemen; typische klassenspezifische Auslöser
von Stress im Straßenverkehr; Auswirkungen auf das Fahr-
verhalten; Strategien zum Stressabbau)
• Typische klassenspezifische physische Belastungen (v. a.
langes Sitzen; schwere Arbeiten beim Be- und Entladen
des Fahrzeugs; wenig, unregelmäßiger und schlechter
Schlaf)
Bildungswissen-
schaftler, Fahrlehrer
1.1.1.212
Kompetenz CE+DE-2 - Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung
Fahrlehrer der Klasse CE und/oder DE können Verkehrssituatio-
nen mit Lkw, Last- und Sattelzügen, land- und forstwirtschaft-
lichen Fahrzeugen sowie KOM in Bezug auf Gefahren und Ver-
haltensmöglichkeiten beurteilen. Sie können die Verkehrswahr-
nehmung und Gefahrenvermeidung von Fahrschülern beurteilen
und im Theorieunterricht und in der Fahrpraktischen Ausbildung
durch geeignete Maßnahmen verbessern.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
• Klassenspezifische erschwerende Rahmenbedingungen bei
der Wahrnehmung der Verkehrsumwelt (v. a. schlechte Sicht
durch die bauliche Gestaltung von Schwerfahrzeugen inklu-
sive großer Toter Winkel; Dunkelheit, insbesondere in Ver-
bindung mit schlechten Witterungsverhältnissen; schlechte-
res Hören durch Gestaltung der Fahrerkabine im CE-Bereich
bzw. Lautstärke der Fahrgäste im DE-Bereich; einge-
schränkte haptische Wahrnehmung durch Fahrzeuggröße
und -gewicht)
Bildungswissen-
schaftler, Fahrlehrer
  • Mögliche klassenspezifische Gefahren im Straßenverkehr
(v. a. in Bezug auf die Straßen-, Witterungs- und Sicht-
verhältnisse, den Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer;
Fehleinschätzungen anderer Verkehrsteilnehmer zur Brems-
wirkung, zu den einsehbaren Bereichen und zur Fahrlinie;
Gefahren bei der Durchführung der Fahraufgaben und
Grundfahraufgaben)
• Antizipation gefährlicher Entwicklungsmöglichkeiten von
Verkehrssituationen (v. a. Gefahrenhinweise; mögliche ge-
fährliche Situationsverläufe)
• Typische Fehleinschätzungen von Führern von Lkw, Last-
und Sattelzügen, land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen
sowie KOM (v. a. zu Zeitpunkt, Reihenfolge und Dauer der
Spiegelnutzung insbesondere beim Abbiegen und beim Fahr-
streifenwechsel; zum Platzbedarf; zum Lenkverhalten; zum
Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer; zu den Witterungs-
verhältnissen; zu Steigungs- und Gefällestrecken; zum Fahr-
zeuggewicht; zum Überholen; zur eigenen Fahrkompetenz)
• Verhalten in potenziell gefährlichen Situationen (v. a. Gefah-
renvermeidung als präventive Fahrstrategie, Gefahrenab-
wehr in Notsituationen)
• Klassenspezifische Trainingsmöglichkeiten zur Verbesse-
rung der Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung
(v. a. computer- bzw. simulatorgestützte Trainingspro-
gramme, kommentierendes Fahren)
 
1.1.1.36
Kompetenz CE+DE-3 - Umweltschonendes Fahr- und Verkehrsverhalten
Fahrlehrer der Klasse CE und/oder DE können die klassen-
spezifischen Möglichkeiten zur umweltschonenden Gestaltung
des Fahr- und Verkehrsverhaltens mit Lkw, Last- und Sattel-
zügen, land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie KOM
erläutern.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
• Einflussfaktoren auf den Kraftstoffverbrauch bzw. Energie-
bedarf (v. a. Fahrwiderstände) sowie Strategien für ein um-
weltschonendes bzw. energiesparendes Führen von Lkw,
Last- und Sattelzügen, land- und forstwirtschaftlichen Fahr-
zeugen und KOM (v. a. Routenplanung; Wartung; Beladung;
vorausschauende Fahrweise; Beschleunigen; Motordreh-
zahl; Vorauswahl von Fahrprogramm bzw. Fahrmodus; Fahr-
zeugkomponenten wie Plane, Reifeninnendruck, Spoilerein-
stellung; Fahrzeugherstellervorgaben zum energiesparenden
Fahren)
Fahrlehrer, Ingenieur
1.1.238
Kompetenzbereich „Recht"
 
1.1.2.114
Kompetenz CE+DE-1 - Verkehrsrechtliche Vorschriften und angrenzende Rechtsgebiete
Fahrlehrer der Klasse CE und/oder DE können die klassen-
spezifischen, für das Führen von Lkw, Last- und Sattelzügen,
land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie KOM rele-
vanten rechtlichen Vorschriften des Straßenverkehrsrechts
erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fallkonstella-
tionen zu bearbeiten.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
• Klassenspezifische Rechtsvorschriften aus dem Bereich
„Verhalten im Straßenverkehr" gemäß StVO (v. a. übermäßige
Straßenbenutzung; Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsverbot
im CE-Bereich; sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden)
Fahrlehrer, Jurist
  • Klassenspezifische Besonderheiten im Fahrerlaubnisrecht
gemäß FeV, Richtlinie 2006/126/EG und StVG (v. a. Fahrer-
laubnis und Führerschein; Fahrerqualifizierungsnachweis;
Einteilung der Fahrerlaubnisklassen und Verwendung von
Schlüsselzahlen; Voraussetzungen für die und Verfahren bei
der Erteilung einer Fahrerlaubnis; Sonderbestimmungen für
Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse; Fahrzeugführerei-
genschaft des Fahrlehrers bei Ausbildungs-, Prüfungs- und
Begutachtungsfahrten; Entziehung oder Beschränkung der
Fahrerlaubnis sowie Anordnung von Auflagen; Umstellung
von Fahrerlaubnissen alten Rechts)
• Klassenspezifische Besonderheiten im Ordnungswidrig-
keiten- und Strafrecht des Straßenverkehrs gemäß BKatV,
OWiG, StGB, StPO und StVG (v. a. Geschwindigkeits-
verstöße; Missachtung der Vorfahrt-/Vorrangregelung;
Fahren ohne Fahrerlaubnis; Gefährdung des Straßen-
verkehrs; unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; fahrlässige
Körperverletzung und fahrlässige Tötung)
 
1.1.2.224
Kompetenz CE+DE-2 - Beförderungs- und Berufskraftfahrerrecht
Fahrlehrer der Klasse CE und/oder DE können die für die Tätig-
keit als Berufskraftfahrer relevanten rechtlichen Vorschriften
erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fall-
konstellationen zu bearbeiten.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
• Sozialvorschriften gemäß ArbZG, FPersG, FPersV, BOKraft,
AETR, VO (EG) Nr. 561/2006, VO (EU) Nr. 165/2014, Richt-
linie 2002/15/EG, Richtlinie 92/6/EWG, Leitlinien der EU
zur Auslegung der Sozialvorschriften (v. a. Fahrtenschreiber;
Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten)
• Fahrtenschreiber (v. a. Handhabung; Folgen von Manipula-
tion von Aufzeichnungen)
• DGUV Vorschriften (v. a. DGUV Vorschrift 70)
• Vorschriften zur Berufskraftfahrerausbildung und -qualifika-
tion sowie zur Ausbildung als Kraftverkehrsmeister; Unter-
nehmer und Verkehrsleiter (v. a. BKrFQG; BKrFQV; BKV;
PB-ZugV; GB-ZugV)
Fahrlehrer, Jurist
1.1.356
Kompetenzbereich „Technik"
 
1.1.3.140
Kompetenz CE+DE-1 - Technische Grundlagen
Fahrlehrer der Klasse CE und /oder DE kennen die Aufgaben,
den grundlegenden Aufbau und die grundlegende Funktions-
weise der wesentlichen technischen Bestandteile von Lkw, Last-
und Sattelzügen, land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen
sowie KOM. Sie kennen die entsprechenden rechtlichen Vor-
schriften. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame und
umweltschutzrelevante Bestandteile. Sie können erläutern, wie
die Betriebs- und Verkehrssicherheit bei Lkw, Last- und Sattel-
zügen, land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie KOM
kontrolliert wird und dieses Wissen anwenden.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
• Antriebsstrang (v. a. Aufgaben, Aufbau, Funktionsweise)
• Fahrwerk (v. a. Aufbau und Funktionsweise von Brems-
systemen, Räder, Reifen, Radaufhängung, Lenkung, Fede-
rung und Dämpfung)
• Lärm- und Schadstoffminderung (v. a. Aufgaben, Aufbau und
Funktionsweise der Abgasanlage; Rechtsvorschriften)
Ingenieur
  • Aktive und passive Fahrzeugsicherheit (v. a. Maßnahmen zur
Unfallvorbeugung und Unfallfolgenminderung; Funktions-
weise von Maßnahmen zum Insassenschutz)
• Kontrolle der Betriebs- und Verkehrssicherheit in Verbindung
mit Sicherheits- und Abfahrtkontrollen (v. a. Rechtsvorschrif-
ten; praktische Übungen zur Kontrolle der Betriebs- und Ver-
kehrssicherheit unter Beachtung der Sicherheits- und Ab-
fahrtkontrollen; praktische Übungen für das Anlegen der
Schneeketten; Handfertigkeiten gemäß PrKFZFPrüfRL im
DE-Bereich)
• Liegenbleiben (v. a. Rechtsvorschriften; Maßnahmen bei
Liegenbleiben)
• Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung, Prüfbücher und an-
dere Formen der Nachweispflicht
 
1.1.3.28
Kompetenz CE+DE-2 - Fahrphysik
Fahrlehrer der Klasse CE und/oder DE können fahrphysika-
lische Grundlagen des Fahrens mit Lkw, Last- und Sattelzügen,
land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie KOM
erläutern.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
• Kräfte und Momente am Fahrzeug
• Haftungsgrenze der Reifen bei kritischen Streckenverhältnis-
sen (v. a. enge Kurven; unebene Fahrbahn; starkes Gefälle),
Witterungsverhältnissen (v. a. Fahren bei Nässe, Schnee und
Eis; Aquaplaning; Seitenwind) und Fahrmanövern (v. a. Ge-
fahrbremsung; Ausweichmanöver) unter Berücksichtigung
des Kamm´schen Kreises sowie der Achs- und Radlast-
verschiebung
• Kippgrenze bei kritischen Fahrzeugeigenschaften (v. a. hohe
Schwerpunktlage; geringe Spurweite), Streckenverhältnissen
(v. a. enge Kurven; geneigte oder unebene Fahrbahn) und
Fahrmanövern (v. a. Ausweichmanöver) sowie beweglicher
Ladung
• Pendeln oder Einknicken des Anhängers oder Gelenkbusses
bei kritischen Fahrzeugeigenschaften (v. a. Höhe und Länge
des Aufbaus; Gewichtsverteilung), Streckenverhältnissen
(v. a. enge Kurven; unebene Fahrbahn), Witterungsverhält-
nissen (v. a. Fahren bei Nässe, Schnee und Eis; Seitenwind)
und Fahrmanövern (v. a. hohe Fahrgeschwindigkeit; Über-
holmanöver; Ausweichmanöver; Gefahrbremsung)
• Anhalteweg (v. a. Abhängigkeit von der Fahrgeschwindigkeit,
der Fahrbahnoberfläche, der Bereifung, der Bremsanlage
sowie dem Bremsverhalten und der Reaktionszeit des
Fahrers)
Fahrlehrer, Ingenieur
1.1.3.38
Kompetenz CE+DE-3 - Fahrerassistenzsysteme und auto-
matisiertes Fahren
Fahrlehrer der Klasse CE und/oder DE können die grund-
legenden Funktionen von Fahrerassistenzsystemen für Lkw,
Last- und Sattelzüge, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge
sowie KOM beschreiben sowie deren Einsatzmöglichkeiten,
(Sicherheits-)Potenziale und Grenzen erläutern. Dies gilt insbe-
sondere für sicherheitsbedeutsame Fahrerassistenzsysteme.
Weiterhin können sie die Grundlagen des automatisierten
Fahrens in Bezug auf das Führen von Lkw, Last- und Sattelzü-
gen, land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie KOM
beschreiben.
Bildungswissen-
schaftler, Fahrlehrer,
Ingenieur, Jurist
  Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
• Assistiertes Fahren (Stufe 1): Arten, grundlegende Funktio-
nen, (Sicherheits-)Potenziale und Grenzen inklusive Störun-
gen/Ausfällen von Fahrerassistenzsystemen bei Lkw, Last-
und Sattelzügen, land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen
sowie KOM (v. a. Abbiegeassistent; Adaptive Geschwindig-
keitsregelanlage, auch in Verbindung mit Navigations-
systemen und aktivem Eingriff; Anhänger-Stabilisierungs-
system; Antriebsschlupfregelung; Automatischer Blockier-
verhinderer; Elektronische Stabilitätskontrolle; Lichtassis-
tent; Müdigkeitswarner; Notbremsassistent; Systeme für
das Rückwärtsfahren; Spurhalteassistent und Spurverlas-
senswarner; Spurwechselassistent; Wankstabilisierung)
• Assistiertes Fahren (Stufe 1): Klassenspezifische verkehrs-
sicherheitskritische Auswirkungen der Systemnutzung auf
den Fahrer (v. a. Fehlvorstellungen zur Wirksamkeit von
Fahrerassistenzsystemen und überhöhte Erwartungen;
Risikohomöostase; Fehlgebrauch der und negative Ver-
haltensanpassung an Fahrerassistenzsysteme; Ablenkung
durch Systembedienung) sowie mögliche Gefahren im Zu-
sammenhang mit der Systemüberwachung und der Über-
nahme von Systemaufgaben
• Assistiertes Fahren (Stufe 1): Abschalten der Fahrerassis-
tenzsysteme (v. a. mögliche Gefahren im Zusammenhang
mit der Systemabschaltung)
• Assistiertes Fahren (Stufe 1): Klassenspezifische Einsatz-
möglichkeiten von Fahrerassistenzsystemen in Fahranfän-
gervorbereitung und Fahrerweiterbildung
• Teil- und hochautomatisiertes Fahren (Stufen 2 und 3): Klas-
senspezifische Potenziale (v. a. Verkehrssicherheit; Umwelt-
verträglichkeit; Verkehrseffizienz) und Risiken (v. a. Ertragen
von Monotonie; Erhalt eines ausreichenden Situations-
bewusstseins)
 
1.28
Pädagogisch-psychologisches und verkehrspädagogisches Professionswissen
 
1.2.18
Kompetenzbereich „Erziehen"
 
1.2.1.18
Kompetenz CE+DE-1 - Berücksichtigung der sozialen und kulturellen Lernbedingungen sowie der Lernvoraussetzungen:
Fahrlehrer der Klasse CE und/oder DE können Lernvoraus-
setzungen von Fahrschülern im Bereich Lkw, Last- und Sattel-
züge, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie KOM
einschätzen. Sie können die Lernvoraussetzungen bei der Pla-
nung und Durchführung von Theorieunterricht, Selbstständigem
Theorielernen der Fahrschüler und Fahrpraktischer Ausbildung
berücksichtigen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Bedeutung von Verkehrssicherheit in verschiedenen Kulturen
(v. a. Regelkonformität; Umgang mit Fahrzeugen und Ver-
kehrsinfrastruktur; Umgang mit schwächeren Verkehrs-
teilnehmern)
• Lernvoraussetzungen von Fahrschülern im Bereich Lkw,
Last- und Sattelzüge, land- und forstwirtschaftliche Fahr-
zeuge sowie KOM (v. a. typische Lernvoraussetzungen wie
mangelnde Sprachkompetenz; Umgang mit typischen Lern-
voraussetzungen)
Bildungswissen-
schaftler


IV. Fahrlehrerlaubnisklasse CE - klassenspezifische Ausbildung


AbschnittUnter-
einheiten
 Zulässige Lehrkräfte
gemäß § 9 DV-FahrIG
1160
Klassenspezifische Ausbildung Fahrlehrerlaubnisklasse CE
 
1.180
Fachliches Professionswissen
 
1.1.130
Kompetenzbereich „Verkehrsverhalten"
 
1.1.1.124
Kompetenz CE-1 - Fahraufgaben und Grundfahraufgaben
Fahrlehrer der Klasse CE können die verschiedenen Fahraufga-
ben und Grundfahraufgaben für Lkw, Last- und Sattelzüge sowie
land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge gemäß den Fahr-
aufgabenkatalogen erläutern. Sie können die Anforderungs-
und Bewertungsstandards zur sicheren Durchführung der Fahr-
aufgaben und Grundfahraufgaben erläutern. Sie können die
Kompetenz von Fahrschülern zur Durchführung von Fahraufga-
ben und Grundfahraufgaben hinsichtlich der fünf Fahrkompe-
tenzbereiche beurteilen.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
• Fahraufgaben gemäß den Fahraufgabenkatalogen für die
Fahrerlaubnisklassen C1/C1E/C/CE/T (v. a. Ein- und Aus-
fädelungsstreifen, Fahrstreifenwechsel; Kurve; Vorbeifahren,
Überholen; Kreuzung, Einmündung, Einfahren; Kreisverkehr;
Schienenverkehr; Haltestelle, Fußgängerüberweg; Gerade-
ausfahren)
• Grundfahraufgaben für die Fahrerlaubnisklassen C1/C (v. a.
Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Ein-
mündung, Kreuzung oder Einfahrt; Rückwärts in eine Park-
lücke (Längsaufstellung); Rückwärts quer oder schräg ein-
parken; Rückwärtsfahren und versetzen nach rechts an eine
Rampe zum Be- oder Entladen)
• Grundfahraufgaben für die Fahrerlaubnisklasse C1E (v. a.
Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links; Rückwärtsfahren
geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen)
• Grundfahraufgaben für die Fahrerlaubnisklasse CE (v. a.
Umkehren durch Rückwärtsfahren nach links (Gliederzüge,
keine Kombination mit Starrdeichselanhänger); Rückwärts-
fahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen
(Gliederzüge, keine Kombination mit Starrdeichselanhänger);
Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links (Sattelkraft-
fahrzeuge und Gliederzüge mit Starrdeichselanhänger);
Rückwärtsfahren und versetzen nach rechts an eine Rampe
zum Be- oder Entladen (Sattelkraftfahrzeuge und Glieder-
züge mit Starrdeichselanhänger))
• Grundfahraufgaben für die Fahrerlaubnisklasse T (v. a. Rück-
wärtsfahren geradeaus)
• Anforderungs- und Bewertungsstandards zur sicheren Durch-
führung der Fahraufgaben und Grundfahraufgaben (v. a. An-
forderungs- und Bewertungsstandards gemäß den Fahrauf-
gabenkatalogen für die Fahrerlaubnisklassen C1/C1E/C/CE/T
sowie die Grundfahraufgaben; klassenspezifische fahraufga-
benrelevante Vorschriften der StVO mit Fokus auf Straßen-
benutzung durch Fahrzeuge, Geschwindigkeit, Abstand,
Überholen, Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahr-
zeuge, Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren, besondere
Verkehrslagen, Halten und Parken, Beleuchtung, Auto-
bahnen und Kraftfahrstraßen, Allgemeine und Besondere
Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen, Richtzeichen)
Fahrlehrer
1.1.1.26
Kompetenz CE-2- Fahrkompetenzdefizite und Unfälle
Fahrlehrer der Klasse CE kennen die Unfallbeteiligung sowie die
typischen Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonder-
heiten von Lkw-Fahrern und Fahrern in der Land- und Forstwirt-
schaft. Sie können typische Unfälle dieser Gruppen analysieren.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
• Typische Unfallszenarien von Lkw-Fahrern und Fahrern in
der Land- und Forstwirtschaft
• Typische Wissensdefizite und Fehleinschätzungen von Lkw-
Fahrern und Fahrern in der Land- und Forstwirtschaft bei der
Fahrtvorbereitung (v. a. Einstellung von Spiegeln und ande-
ren Einrichtungen für die indirekte Sicht; Streckenwahl mit
der Unterstützung durch Navigationssysteme; Fahrtdauer,
physische Leistungsfähigkeit; Ausrüstung)
• Typische Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbeson-
derheiten von Lkw-Fahrern und Fahrern in der Land- und
Forstwirtschaft während der Fahrt (v. a. Schwierigkeiten bei
der Durchführung seltener Fahrmanöver und beim Führen
unbekannter Fahrzeugkombinationen; häufiges nicht regel-
konformes Verhalten in Bezug auf die Geschwindigkeit und
den Abstand)
Bildungswissen-
schaftler, Fahrlehrer
1.1.226
Kompetenzbereich „Recht"
 
1.1.2.114Kompetenz CE-1 - Verkehrsrechtliche Vorschriften und angrenzende Rechtsgebiet
Fahrlehrer der Klasse CE können die klassenspezifischen, für
das Führen von Lkw, Last- und Sattelzügen sowie land- und
forstwirtschaftlichen Fahrzeugen relevanten rechtlichen Vor-
schriften des Straßenverkehrsrechts erläutern und diese an-
wenden, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
• Klassenspezifische Besonderheiten im Zulassungsrecht ge-
mäß FZV und StVZO (v. a. Notwendigkeit einer Zulassung
und zulassungsfreie Fahrzeuge; Arten und Zuteilung sowie
Ausgestaltung und Anbringung von Kennzeichen; Zulas-
sungsbescheinigung Teil I und Teil II; Betriebserlaubnis und
Bauartgenehmigung)
• Haftungs- und Versicherungsrecht beim (gewerblichen)
Gütertransport gemäß BGB, PflVG und StVG (v. a. Fracht-
versicherungen; Gefährdungs- und Verschuldenshaftung)
• Klassenspezifische Besonderheiten im Fahrschulwesen ge-
mäß DV-FahrlG, FahrlAusbV, FahrlG, FahrlPrüfV und StVG
(v. a. Ablauf und Inhalt der Ausbildung und Prüfung von
Fahrlehrern der Klasse CE; Erfordernis, Inhalt, Voraussetzun-
gen und Erteilung der Fahrlehrerlaubnis der Klasse CE;
Pflichten des Fahrlehrers; Aufzeichnungen; Fahrlehrerschein)
Fahrlehrer, Jurist
1.1.2.212
Kompetenz CE-2 - Beförderungs- und Berufskraftfahrerrecht
Fahrlehrer der Klasse CE können die klassenspezifischen für den
gewerblichen Gütertransport relevanten rechtlichen Vorschriften
erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fallkonstella-
tionen zu bearbeiten.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
• Grundlegende Vorschriften zur Gefahrgutbeförderung ge-
mäß GGVSEB (v. a. 1.000-Punkte-Regel)
• Vorschriften zum (inter-)nationalen Gütertransport (v. a.
BFStrMG; GüKG; GüKGrKabotageV; LKW-MautV; CEMT)
Fahrlehrer, Jurist
1.1.324
Kompetenzbereich „Technik"
 
1.1.3.124
Kompetenz CE-1 - Technische Grundlagen
Fahrlehrer der Klasse CE kennen die Aufgaben, den grund-
legenden Aufbau und die grundlegende Funktionsweise der we-
sentlichen technischen Bestandteile von Last- und Sattelzügen
sowie land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugkombinationen.
Sie kennen die entsprechenden rechtlichen Vorschriften. Dies
gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame Bestandteile. Sie
können erläutern, wie Personen und Ladung in Lkw, Last- und
Sattelzügen sowie land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen
gesichert werden und dieses Wissen anwenden.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
• Anhänger und Verbindungseinrichtungen (v. a. Arten von An-
hängern; Aufgaben, Arten und Funktionsweise von Verbin-
dungseinrichtungen; Rechtsvorschriften; Zusammenstellen
von Fahrzeugkombinationen der Klassen C/CE/T; Verbinden
und Trennen von Fahrzeugkombinationen der Klassen C/CE
inklusive praktischer Übungen; Beleuchtungseinrichtungen
von Anhängern; Aufgaben, Aufbau und Funktionsweise ver-
schiedener Bremsanlagen für Anhänger)
• Personenbeförderung, Beladung und Ladungssicherung
(v. a. Rechtsvorschriften; sichere Beförderung von Perso-
nen; Ladungssicherungshilfsmittel; Aufbaufestigkeit und
Lastverteilungsplan; Berechnungen zur angemessenen und
ausreichenden Ladungssicherung für verschiedene Arten
der Ladungssicherung; Folgen unzureichender Sicherung
von Personen und Ladung; praktische Übungen zur Siche-
rung von Ladung)
• Sonstige klassenspezifische rechtliche Vorschriften zur
Technik (v. a. Richtlinien und Verordnungen EU/EG/EWG;
StVZO)
Ingenieur
1.258
Pädagogisch-psychologisches und verkehrspädagogisches Professionswissen
 
1.2.146
Kompetenzbereich „Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden"
 
1.2.1.16
Kompetenz CE-1 - System der Fahranfängervorbereitung und lebenslanges Lernen:
Fahrlehrer der Klasse CE können ihren Theorieunterricht, ihre
Fahrpraktische Ausbildung und das Selbstständige Theorie-
lernen von Fahrschülern an den Zielen, Inhalten und weiteren
rechtlichen Rahmenbedingungen der Fahrausbildung im Bereich
Lkw, Last- und Sattelzüge sowie land- und forstwirtschaftliche
Fahrzeuge ausrichten.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Theorieunterricht, Fahrpraktische Ausbildung, Selbstständiges
Theorielernen von Fahrschülern der Klassen C1/C1E/C/CE/T
(v. a. Ziele, Umfang und Abschluss der Ausbildung; Kompe-
tenzrahmen, Ausbildungsplan sowie weitere curriculare
Grundlagen; Lehrmittel; Ausbildungsfahrzeuge; Ausbil-
dungsnachweis)
• Theoretische Fahrerlaubnisprüfung (TFEP) für die Klassen
C1/C1E/C/CE/T (v. a. Zweck; Inhalte und Ablauf; Aufgaben-
arten; Umfang und Zusammenstellung der Fragen; Bewer-
tung)
• Praktische Fahrerlaubnisprüfung (PFEP) für die Klassen
C1/C1E/C/CE/T (v. a. Zweck; Inhalte und Ablauf; Prüfungs-
strecke; Bewertung; Prüfungsfahrzeuge)
Bildungswissen-
schaftler, Fahrlehrer
1.2.1.216
Kompetenz CE-2 - Gestaltung des Theorieunterrichts:
Fahrlehrer der Klasse CE können Theorieunterricht der Klassen
C/CE planen und unter Beachtung der Qualitätskriterien guten
Theorieunterrichts durchführen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Planung von Zusatzstoff-Lektionen des Theorieunterrichts
der Klassen C/CE (v. a. Lehr- und Lernvoraussetzungen;
Vorbereitung des Unterrichtsraumes; Auswahl von Metho-
den und Medien unter besonderer Beachtung digitaler
Medien; Übungen zum Erstellen von Unterrichtsplanungen)
• Lehrübungen zu Zusatzstoff-Lektionen des Theorieunter-
richts der Klassen C/CE unter Beachtung der Qualitätskrite-
rien guten Theorieunterrichts
Bildungswissen-
schaftler, Fahrlehrer
1.2.1.324
Kompetenz CE-3 - Gestaltung der Fahrpraktischen Ausbildung:
Fahrlehrer der Klasse CE können Fahrpraktische Ausbildung der
Klassen C/CE/T planen. Sie können Fahrpraktische Ausbildung
der Klassen C/CE unter Beachtung der Qualitätskriterien guter
Fahrpraktischer Ausbildung durchführen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Aufbau der Fahrpraktischen Ausbildung im Bereich Lkw,
Last- und Sattelzüge sowie land- und forstwirtschaftliche
Fahrzeuge
• Unterrichtsplanung (v. a. Lehr- und Lernvoraussetzungen;
Festlegung von Zielen; Auswahl, Gewichtung und Auf-
bereitung von Inhalten; Auswahl von Methoden und Medien;
klassenspezifische Besonderheiten bei der Streckenwahl
und zeitliche Gestaltung; Übungen zum Erstellen von Unter-
richtsplanungen der Klassen C/CE/T)
• Methoden der Fahrpraktischen Ausbildung (v. a. Demons-
trieren; Erklären; Anleiten; Kommentieren; Lernhinweise;
Üben am Modell; gedankliches Trainieren von Verkehrs-
situationen)
• Benutzung von Funkanlagen (v. a. Rechtsvorschriften;
Arten sowie damit verbundene Vor- und Nachteile bei der
Nutzung)
• An das Kompetenzniveau des Fahrschülers angepasste Auf-
gaben sowie zielgerichtetes und intensives Üben im Sinne
von Deliberate Practice
• An das Kompetenzniveau des Fahrschülers angepasstes An-
leiten durch Scaffolding und Fading (v. a. inhaltliche Ausrich-
tung, Detailgrad und Zeitpunkt des Anleitens; Nachlassen
des Anleitens bei steigendem Kompetenzniveau bis hin zur
selbstständigen Aufgabenbewältigung)
• Fehlvorstellungen von Fahrschülern zum Führen von Lkw,
Last- und Sattelzügen und land- und forstwirtschaftlichen
Fahrzeugen sowie Fahrfehler (v. a. typische Fehlvorstellun-
gen; Arten und Ursachen von Fahrfehlern; klassen-
spezifische Eingriffsmöglichkeiten und Eingriffsnotwendig-
keiten des Fahrlehrers)
• Lehrübungen zur Fahrpraktischen Ausbildung der Klassen
C/CE unter Beachtung der Qualitätskriterien guter Fahr-
praktischer Ausbildung inklusive Übungen zum Eingreifen
bei Fahrfehlern
Bildungswissen-
schaftler, Fahrlehrer
1.2.24
Kompetenzbereich „Erziehen"
 
1.2.2.14
Kompetenz CE-1 - Vermittlung von Verkehrssicherheitseinstellungen:
Fahrlehrer der Klasse CE können die für Führer von Lkw, Last-
und Sattelzügen sowie land- und forstwirtschaftlichen Fahr-
zeugen typischen Fahrmotive erläutern sowie bei der Pla-
nung und Durchführung von Theorieunterricht, Selbstständigem
Theorielernen der Fahrschüler und Fahrpraktischer Ausbildung
berücksichtigen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Fahrmotive von Führern von Lkw, Last- und Sattelzügen
sowie land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen (v. a.
Unabhängigkeits- und Freiheitswunsch; Abenteuerlust;
Überlegenheits- und Machtgefühle; Freude am Fahren;
wirtschaftlicher Zweck)
Bildungswissen-
schaftler
1.2.38
Kompetenzbereich „Beurteilen"
 
1.2.3.18
Kompetenz CE-1 - Förderorientierte Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung:
Fahrlehrer der Klasse CE können Lernprozesse und Lernergeb-
nisse von Fahrschülern beurteilen, die eine Fahrerlaubnis im
Bereich Lkw, Last- und Sattelzüge sowie land- und forst-
wirtschaftliche Fahrzeuge erwerben möchten. Sie können die Er-
gebnisse der Beurteilung nutzen, um ihre Fahrschüler bezüglich
des weiteren Lernwegs zu beraten und zu fördern.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung inklusive Leis-
tungsrückmeldung und Beratung bezüglich des Lernwegs
(v. a. Zeitpunkte für Kurz-Beurteilungen und ausführliche
Beurteilungen im Ausbildungsverlauf; Instrumente zur
Durchführung von Beurteilungen; praktische Übungen zu
Lernstandsbeurteilungen inklusive zum Geben von Leis-
tungsrückmeldungen)
• Feststellung der Prüfungsreife zur TFEP und PFEP
Bildungswissen-
schaftler, Fahrlehrer
1.322
Fahrerisches Professionswissen
 
1.3.114
Kompetenzbereich „Fahraufgaben"
 
1.3.1.1 
Kompetenz CE-1 - Geradeausfahren
Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrs-
bedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der
Klassen C/CE sicher, routiniert und regelkonform geradeaus-
fahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll.
Sie können das kommentierende Fahren beim Geradeausfahren
anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Verkehrsbeobachtung beim Geradeausfahren
• Fahrzeugpositionierung beim Geradeausfahren
• Geschwindigkeitsanpassung beim Geradeausfahren
• Kommunikation beim Geradeausfahren
• Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Gerade-
ausfahren
• Kommentierendes Fahren beim Geradeausfahren
Fahrlehrer
1.3.1.2 
Kompetenz CE-2 - Kurve
Fahrlehrer der Klasse CE können Kurven unter verschiedenen
Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinatio-
nen der Klassen C/CE sicher, routiniert und regelkonform be-
fahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll.
Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von
Kurven anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Verkehrsbeobachtung beim Befahren von Kurven
• Fahrzeugpositionierung beim Befahren von Kurven
• Geschwindigkeitsanpassung beim Befahren von Kurven
• Kommunikation beim Befahren von Kurven
• Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Be-
fahren von Kurven
• Kommentierendes Fahren beim Befahren von Kurven
Fahrlehrer
1.3.1.3 
Kompetenz CE-3 - Kreisverkehr
Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrs-
bedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der
Klassen C/CE sicher, routiniert und regelkonform Kreisverkehre
befahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichts-
voll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren
von Kreisverkehren anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Verkehrsbeobachtung beim Befahren von Kreisverkehren
• Fahrzeugpositionierung beim Befahren von Kreisverkehren
• Geschwindigkeitsanpassung beim Befahren von Kreis-
verkehren
• Kommunikation beim Befahren von Kreisverkehren
• Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Be-
fahren von Kreisverkehren
• Kommentierendes Fahren beim Befahren von Kreisverkehren
Fahrlehrer
1.3.1.4 
Kompetenz CE-4 - Kreuzung, Einmündung, Einfahren
Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrs-
bedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der
Klassen C/CE sicher, routiniert und regelkonform Kreuzungen
und Einmündungen befahren sowie einfahren und handeln
dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das
kommentierende Fahren beim Befahren von Kreuzungen und
Einmündungen sowie beim Einfahren anwenden und ihr Fahr-
verhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Verkehrsbeobachtung beim Befahren von Kreuzungen und
Einmündungen sowie beim Einfahren
• Fahrzeugpositionierung beim Befahren von Kreuzungen und
Einmündungen sowie beim Einfahren
• Geschwindigkeitsanpassung beim Befahren von Kreuzungen
und Einmündungen sowie beim Einfahren
• Kommunikation beim Befahren von Kreuzungen und Ein-
mündungen sowie beim Einfahren
• Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Be-
fahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim
Einfahren
• Kommentierendes Fahren beim Befahren von Kreuzungen
und Einmündungen sowie beim Einfahren
Fahrlehrer
1.3.1.5 
Kompetenz CE-5 - Schienenverkehr
Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrs-
bedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der
Klassen C/CE sicher, routiniert und regelkonform mit Schienen-
verkehr umgehen und handeln dabei vorausschauend und
rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim
Umgang mit Schienenverkehr anwenden und ihr Fahrverhalten
begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Verkehrsbeobachtung beim Umgang mit Schienenverkehr
• Fahrzeugpositionierung beim Umgang mit Schienenverkehr
• Geschwindigkeitsanpassung beim Umgang mit Schienen-
verkehr
• Kommunikation beim Umgang mit Schienenverkehr
• Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Um-
gang mit Schienenverkehr
• Kommentierendes Fahren beim Umgang mit Schienen-
verkehr
Fahrlehrer
1.3.1.6 
Kompetenz CE-6 - Haltestelle, Fußgängerüberweg
Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrs-
bedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der
Klassen C/CE sicher, routiniert und regelkonform Haltestellen
und Fußgängerüberwege befahren und handeln dabei voraus-
schauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende
Fahren beim Befahren von Haltestellen und Fußgängerüber-
wegen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Verkehrsbeobachtung beim Befahren von Haltestellen und
Fußgängerüberwegen
• Fahrzeugpositionierung beim Befahren von Haltestellen und
Fußgängerüberwegen
• Geschwindigkeitsanpassung beim Befahren von Haltestellen
und Fußgängerüberwegen
• Kommunikation beim Befahren von Haltestellen und Fuß-
gängerüberwegen
• Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Be-
fahren von Haltestellen und Fußgängerüberwegen
• Kommentierendes Fahren beim Befahren von Haltestellen
und Fußgängerüberwegen
Fahrlehrer
1.3.1.7 
Kompetenz CE-7 - Ein- und Ausfädelungsstreifen, Fahrstreifenwechsel
Fahrlehrer der Klasse CE können sich unter verschiedenen Ver-
kehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen
der Klassen C/CE sicher, routiniert und regelkonform einfädeln
und ausfädeln sowie Fahrstreifen wechseln und handeln dabei
vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommen-
tierende Fahren beim Ein- und Ausfädeln sowie Fahrstreifen-
wechsel anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Verkehrsbeobachtung beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahr-
streifenwechsel
• Fahrzeugpositionierung beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahr-
streifenwechsel
Fahrlehrer
  • Geschwindigkeitsanpassung beim Einfädeln, Ausfädeln und
Fahrstreifenwechsel
• Kommunikation beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahrstreifen-
wechsel
• Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Ein-
fädeln, Ausfädeln und Fahrstreifenwechsel
• Kommentierendes Fahren beim Einfädeln, Ausfädeln und
Fahrstreifenwechsel
 
1.3.1.8 
Kompetenz CE-8 - Vorbeifahren, Überholen
Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrs-
bedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der
Klassen C/CE sicher, routiniert und regelkonform vorbeifahren
und überholen und handeln dabei vorausschauend und rück-
sichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim
Vorbeifahren und Überholen anwenden und ihr Fahrverhalten
begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Verkehrsbeobachtung beim Vorbeifahren und Überholen
• Fahrzeugpositionierung beim Vorbeifahren und Überholen
• Geschwindigkeitsanpassung beim Vorbeifahren und Über-
holen
• Kommunikation beim Vorbeifahren und Überholen
• Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Vor-
beifahren und Überholen
• Kommentierendes Fahren beim Vorbeifahren und Überholen
Fahrlehrer
1.3.28
Kompetenzbereich „Grundfahraufgaben"
 
1.3.2.1 
Kompetenz CE-1 - Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrs-
bedingungen mit Fahrzeugen der Klasse C sicher, routiniert und
regelkonform unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung
oder Einfahrt rückwärts nach rechts fahren und handeln dabei
vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommen-
tierende Fahren beim Fahren nach rechts rückwärts unter Aus-
nutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt anwenden
und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Verkehrsbeobachtung beim Fahren nach rechts rückwärts
unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
• Fahrzeugpositionierung beim Fahren nach rechts rückwärts
unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
• Geschwindigkeitsanpassung beim Fahren nach rechts rück-
wärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder
Einfahrt
• Kommunikation beim Fahren nach rechts rückwärts unter
Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
• Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Fah-
ren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Ein-
mündung, Kreuzung oder Einfahrt
• Kommentierendes Fahren beim Fahren nach rechts rück-
wärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder
Einfahrt
Fahrlehrer
1.3.2.2 
Kompetenz CE-2 - Rückwärts in eine Parklücke (Längsaufstellung)
Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrs-
bedingungen mit Fahrzeugen der Klasse C sicher, routiniert und
regelkonform rückwärts in eine Parklücke fahren und handeln
dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das
kommentierende Fahren beim Rückwärtsfahren in eine Park-
lücke anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Verkehrsbeobachtung beim Rückwärtsfahren in eine Park-
lücke
• Fahrzeugpositionierung beim Rückwärtsfahren in eine Park-
lücke
• Geschwindigkeitsanpassung beim Rückwärtsfahren in eine
Parklücke
• Kommunikation beim Rückwärtsfahren in eine Parklücke
• Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Rück-
wärtsfahren in eine Parklücke
• Kommentierendes Fahren beim Rückwärtsfahren in eine
Parklücke
Fahrlehrer
1.3.2.3 
Kompetenz CE-3 - Rückwärts quer oder schräg einparken
Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrs-
bedingungen mit Fahrzeugen der Klasse C sicher, routiniert und
regelkonform rückwärts quer/schräg einparken und handeln da-
bei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kom-
mentierende Fahren beim rückwärts quer/schräg einparken an-
wenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Verkehrsbeobachtung beim rückwärts quer/schräg einparken
• Fahrzeugpositionierung beim rückwärts quer/schräg ein-
parken
• Geschwindigkeitsanpassung beim rückwärts quer/schräg
einparken
• Kommunikation beim rückwärts quer/schräg einparken
• Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim rück-
wärts quer/schräg einparken
• Kommentierendes Fahren beim rückwärts quer/schräg ein-
parken
Fahrlehrer
1.3.2.4 
Kompetenz CE-4 - Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen
Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrs-
bedingungen mit Fahrzeugen der Klasse C sicher, routiniert und
regelkonform rückwärtsfahren und versetzen nach rechts an eine
Rampe zum Be- oder Entladen und handeln dabei vorausschau-
end und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren
beim Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine
Rampe zum Be- oder Entladen anwenden und ihr Fahrverhalten
begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Verkehrsbeobachtung beim Rückwärtsfahren und Versetzen
nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen
• Fahrzeugpositionierung beim Rückwärtsfahren und Ver-
setzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen
Fahrlehrer
  • Geschwindigkeitsanpassung beim Rückwärtsfahren und
Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Ent-
laden
• Kommunikation beim Rückwärtsfahren und Versetzen nach
rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen
• Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Rück-
wärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum
Be- oder Entladen
• Kommentierendes Fahren beim Rückwärtsfahren und
Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Ent-
laden
 
1.3.2.5 
Kompetenz CE-5 - Umkehren durch Rückwärtsfahren nach links (Gliederzüge, keine Kombination mit Starrdeichselanhänger)
Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrs-
bedingungen mit Fahrzeugkombinationen der Klasse CE sicher,
routiniert und regelkonform durch Rückwärtsfahren nach links
umkehren und handeln dabei vorausschauend und rücksichts-
voll. Sie können das kommentierende Fahren beim Umkehren
durch Rückwärtsfahren nach links anwenden und ihr Fahrver-
halten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Verkehrsbeobachtung beim Umkehren durch Rückwärts-
fahren nach links
• Fahrzeugpositionierung beim Umkehren durch Rückwärts-
fahren nach links
• Geschwindigkeitsanpassung beim Umkehren durch Rück-
wärtsfahren nach links
• Kommunikation beim Umkehren durch Rückwärtsfahren
nach links
• Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Um-
kehren durch Rückwärtsfahren nach links
• Kommentierendes Fahren beim Umkehren durch Rückwärts-
fahren nach links
Fahrlehrer
1.3.2.6 
Kompetenz CE-6 - Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen (Gliederzüge, keine Kombination mit Starrdeichselanhänger)
Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrs-
bedingungen mit Fahrzeugkombinationen der Klasse CE sicher,
routiniert und regelkonform rückwärtsfahren geradeaus an eine
Rampe zum Be- oder Entladen und handeln dabei voraus-
schauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende
Fahren beim Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe
zum Be- oder Entladen anwenden und ihr Fahrverhalten
begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Verkehrsbeobachtung beim Rückwärtsfahren geradeaus an
eine Rampe zum Be- oder Entladen
• Fahrzeugpositionierung beim Rückwärtsfahren geradeaus an
eine Rampe zum Be- oder Entladen
• Geschwindigkeitsanpassung beim Rückwärtsfahren gerade-
aus an eine Rampe zum Be- oder Entladen
• Kommunikation beim Rückwärtsfahren geradeaus an eine
Rampe zum Be- oder Entladen
Fahrlehrer
  • Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Rück-
wärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Ent-
laden
• Kommentierendes Fahren beim Rückwärtsfahren geradeaus
an eine Rampe zum Be- oder Entladen
 
1.3.2.7 
Kompetenz CE-7 - Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links (Sattelkraftfahrzeuge und Gliederzüge mit Starrdeichselanhänger)
Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrs-
bedingungen mit Fahrzeugkombinationen der Klasse CE sicher,
routiniert und regelkonform rückwärtsfahren um eine Ecke nach
links und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll.
Sie können das kommentierende Fahren beim Rückwärtsfahren
um eine Ecke nach links anwenden und ihr Fahrverhalten
begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Verkehrsbeobachtung beim Rückwärtsfahren um eine Ecke
nach links
• Fahrzeugpositionierung beim Rückwärtsfahren um eine Ecke
nach links
• Geschwindigkeitsanpassung beim Rückwärtsfahren um eine
Ecke nach links
• Kommunikation beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach
links
• Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Rück-
wärtsfahren um eine Ecke nach links
• Kommentierendes Fahren beim Rückwärtsfahren um eine
Ecke nach links
Fahrlehrer
1.3.2.8 
Kompetenz CE-8 - Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen (Sattelkraftfahrzeuge und Gliederzüge mit Starrdeichselanhänger)
Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrs-
bedingungen mit Fahrzeugkombinationen der Klasse CE sicher,
routiniert und regelkonform rückwärtsfahren und versetzen nach
rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen und handeln
dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das
kommentierende Fahren beim Rückwärtsfahren und Versetzen
nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen anwenden
und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Verkehrsbeobachtung beim Rückwärtsfahren und Versetzen
nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen
• Fahrzeugpositionierung beim Rückwärtsfahren und Ver-
setzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen
• Geschwindigkeitsanpassung beim Rückwärtsfahren und
Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Ent-
laden
• Kommunikation beim Rückwärtsfahren und Versetzen nach
rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen
• Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Rück-
wärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum
Be- oder Entladen
• Kommentierendes Fahren beim Rückwärtsfahren und Ver-
setzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen
Fahrlehrer


V. Fahrlehrerlaubnisklasse DE - klassenspezifische Ausbildung ".


AbschnittUnter-
einheiten
 Zulässige Lehrkräfte
gemäß § 9 DV-FahrIG
1160
Klassenspezifische Ausbildung Fahrlehrerlaubnisklasse DE
 
1.182
Fachliches Professionswissen
 
1.1.128
Kompetenzbereich „Verkehrsverhalten"
 
1.1.1.124
Kompetenz DE-1 - Fahraufgaben und Grundfahraufgaben
Fahrlehrer der Klasse DE können die verschiedenen Fahraufga-
ben und Grundfahraufgaben für KOM gemäß den Fahraufgaben-
katalogen erläutern. Sie können die Anforderungs- und Be-
wertungsstandards zur sicheren Durchführung der Fahraufgaben
und Grundfahraufgaben erläutern. Sie können die Kompetenz
von Fahrschülern zur Durchführung von Fahraufgaben und
Grundfahraufgaben hinsichtlich der fünf Fahrkompetenzbereiche
beurteilen.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
• Fahraufgaben gemäß den Fahraufgabenkatalogen für die
Fahrerlaubnisklassen D1/D1E/D/DE (v. a. Ein- und Ausfäde-
lungsstreifen, Fahrstreifenwechsel; Kurve; Vorbeifahren,
Überholen; Kreuzung, Einmündung, Einfahren; Kreisverkehr;
Schienenverkehr; Haltestelle, Fußgängerüberweg; Gerade-
ausfahren)
• Grundfahraufgaben für die Fahrerlaubnisklassen D1/D (v. a.
Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Ein-
mündung, Kreuzung oder Einfahrt; Rückwärts in eine Park-
lücke (Längsaufstellung); Rückwärts quer oder schräg
einparken; Halten zum Ein- oder Aussteigen)
• Grundfahraufgaben für die Fahrerlaubnisklassen D1E/DE
(v. a. Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links)
• Anforderungs- und Bewertungsstandards zur sicheren Durch-
führung der Fahraufgaben und Grundfahraufgaben (v. a. An-
forderungs- und Bewertungsstandards gemäß den Fahrauf-
gabenkatalogen für die Fahrerlaubnisklassen D1/D1E/D/DE
sowie die Grundfahraufgaben; klassenspezifische fahraufga-
benrelevante Vorschriften der StVO mit Fokus auf Straßen-
benutzung durch Fahrzeuge, Geschwindigkeit, Abstand,
Überholen, Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge,
Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren, besondere Ver-
kehrslagen, Halten und Parken, Warnzeichen an Haltestellen,
Beleuchtung, Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Wechsellicht-
zeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil, Allgemeine und
Besondere Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen, Richtzeichen)
Fahrlehrer
1.1.1.24
Kompetenz DE-2- Fahrkompetenzdefizite und Unfälle
Fahrlehrer der Klasse DE kennen die Unfallbeteiligung sowie die
typischen Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonder-
heiten von KOM-Fahrern. Sie können typische KOM-Unfälle
analysieren.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
• Typische Unfallszenarien von KOM-Fahrern
• Typische Wissensdefizite und Fehleinschätzungen von KOM-
Fahrern bei der Fahrtvorbereitung (v. a. Einstellung von
Spiegeln und anderen Einrichtungen für die indirekte Sicht;
Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer gegenüber KOM; Be-
lastung durch unangemessenes Verhalten von Fahrgästen;
Fahrtdauer bzw. Fahrplanpünktlichkeit bei wechselnden Ver-
kehrsverhältnissen; Streckenwahl mit der Unterstützung
durch Navigationssysteme; physische Leistungsfähigkeit;
Ausrüstung; zusätzliche Serviceleistungen im Fahrdienst)
Bildungswissen-
schaftler, Fahrlehrer
  • Typische Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbeson-
derheiten von KOM-Fahrern während der Fahrt (v. a. Schwie-
rigkeiten bei der Durchführung seltener Fahrmanöver; Fahren
auf unbekannten Strecken mit ungewohnter Strecken-
führung, Kurvenradien und Platzbedarf; Reagieren auf un-
erwartetes Verkehrsverhalten anderer Verkehrsteilnehmer,
auch im Ausland; Fehlvorstellungen zum Lenkverhalten
durch die Sitzposition des Fahrers; Fehlvorstellungen zu
Fahrzeugüberhängen durch die Position der Achsen; Fehl-
vorstellungen zum Platzbedarf beim Ausschwenken des
Kraftfahrzeugs im Heckbereich, auch bei Gelenkbussen;
Fehlvorstellungen zum Fahren mit ständig wechselnden
Fahrzeugen)
 
1.1.226
Kompetenzbereich „Recht"
 
1.1.2.112
Kompetenz DE-1 - Verkehrsrechtliche Vorschriften und angrenzende Rechtsgebiete
Fahrlehrer der Klasse DE können die klassenspezifischen, für
das Führen von KOM relevanten rechtlichen Vorschriften des
Straßenverkehrsrechts erläutern und diese anwenden, um
beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
• Klassenspezifische Besonderheiten im Zulassungsrecht ge-
mäß FZV und StVZO (v. a. Notwendigkeit einer Zulassung;
Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II; Betriebserlaubnis
und Bauartgenehmigung)
• Haftungs- und Versicherungsrecht bei der (gewerblichen)
Personenbeförderung gemäß BGB, PflVG und StVG (v. a.
Insassenversicherungen; Gefährdungs- und Verschuldens-
haftung)
• Klassenspezifische Besonderheiten im Fahrschulwesen
gemäß DV-FahrlG, FahrlAusbV, FahrlG, FahrlPrüfV und StVG
(v. a. Ablauf und Inhalt der Ausbildung und Prüfung von
Fahrlehrern der Klasse DE; Erfordernis, Inhalt, Voraussetzun-
gen und Erteilung der Fahrlehrerlaubnis der Klasse DE;
Pflichten des Fahrlehrers; Aufzeichnungen; Fahrlehrerschein)
Fahrlehrer, Jurist
1.1.2.214
Kompetenz DE-2 - Beförderungs- und Berufskraftfahrerrecht
Fahrlehrer der Klasse DE können die klassenspezifischen für die
gewerbliche Personenbeförderung und die Tätigkeit als Berufs-
kraftfahrer relevanten rechtlichen Vorschriften erläutern und
diese anwenden, um beispielhafte Fallkonstellationen zu be-
arbeiten.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
• Über die gemeinsame Ausbildung CE+DE hinausgehende
klassenspezifische Sozialvorschriften für KOM gemäß ArbZG,
FPersG, FPersV, BOKraft, AETR, VO (EG) Nr. 561/2006,
VO (EU) Nr. 165/2014, Richtlinie 2002/15/EG, Richtlinie
92/6/EWG, Leitlinien der EU zur Auslegung der Sozial-
vorschriften (v. a. Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten; 12 Tage-
Regelung, Zweifahrerbesatzung und Nachtverkehre)
• Vorschriften zum nationalen KOM-Verkehr (v. a. allgemeine
Beförderungsbedingungen; allgemeine Reisebedingungen;
Anforderungskatalog Schulbus; DFBus; BefBedV; BOKraft;
PBefG, FrStllgV)
• Vorschriften zum internationalen KOM-Verkehr (v. a. ASOR;
EWG-VO Nr. 684/92; internationale Papiere, Schengener Ab-
kommen; Transit Linienverkehre; Interbus-Übereinkommen)
Fahrlehrer, Jurist
1.1.328
Kompetenzbereich „Technik"
 
1.1.3.128
Kompetenz DE-1 - Technische Grundlagen
Fahrlehrer der Klasse DE kennen die Aufgaben, den grund-
legenden Aufbau und die grundlegende Funktionsweise der
wesentlichen technischen Bestandteile von KOM. Sie kennen
die entsprechenden rechtlichen Vorschriften. Dies gilt ins-
besondere für sicherheitsbedeutsame Bestandteile. Sie können
erläutern, wie Personen und Ladung in KOM gesichert werden
und dieses Wissen anwenden.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
• Einteilung der Kraftomnibusse nach Aufbau, Größe, Art, Ver-
wendung
• Elektrische Anlage (v. a. Aufgaben, Aufbau, Funktionsweise
und Stromverbrauch)
• Gelenkbusse (v. a. Bremsanlage; Drehgelenk-Knickschutz)
• Anhänger und Verbindungseinrichtungen (v. a. Arten von
Anhängern; Aufgaben, Arten und Funktionsweise von Ver-
bindungseinrichtungen; Rechtsvorschriften; Zusammenstel-
len von Fahrzeugkombinationen der Klassen D/DE; Verbin-
den und Trennen von Fahrzeugkombinationen der Klassen
D/DE inklusive praktischer Übungen)
• Personenbeförderung und Gepäckmitnahme (v. a. Rechts-
vorschriften; sichere Beförderung von Personen und Ge-
päck; Folgen unzureichender Sicherung von Personen und
Gepäck)
• Technische Serviceeinrichtungen und Nothilfeeinrichtungen
• Sonstige klassenspezifische rechtliche Vorschriften zur
Technik (v. a. Richtlinien und Verordnungen EU/EG/EWG;
StVZO)
Ingenieur
1.256
Pädagogisch-psychologisches und verkehrspädagogisches Professionswissen
 
1.2.144
Kompetenzbereich „Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden"
 
1.2.1.14
Kompetenz DE-1 - System der Fahranfängervorbereitung und lebenslanges Lernen:
Fahrlehrer der Klasse DE können ihren Theorieunterricht, ihre
Fahrpraktische Ausbildung und das Selbstständige Theorie-
lernen von Fahrschülern an den Zielen, Inhalten und weiteren
rechtlichen Rahmenbedingungen der KOM-Fahrausbildung aus-
richten.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Theorieunterricht, Fahrpraktische Ausbildung, Selbstständiges
Theorielernen von Fahrschülern der Klassen D1/D1E/D/DE
(v. a. Ziele, Umfang und Abschluss der Ausbildung; Kompe-
tenzrahmen, Ausbildungsplan sowie weitere curriculare
Grundlagen; Lehrmittel; Ausbildungsfahrzeuge; Ausbildungs-
nachweis)
• Theoretische Fahrerlaubnisprüfung (TFEP) für die Klassen
D1/D1E/D/DE (v. a. Zweck; Inhalte und Ablauf; Aufgaben-
arten; Umfang und Zusammenstellung der Fragen; Bewer-
tung)
• Praktische Fahrerlaubnisprüfung (PFEP) für die Klassen
D1/D1E/D/DE (v. a. Zweck; Inhalte und Ablauf; Prüfungs-
strecke; Bewertung; Prüfungsfahrzeuge)
Bildungswissen-
schaftler, Fahrlehrer
1.2.1.216
Kompetenz DE-2 - Gestaltung des Theorieunterrichts:
Fahrlehrer der Klasse DE können Theorieunterricht der Klasse D
planen und unter Beachtung der Qualitätskriterien guten
Theorieunterrichts durchführen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Planung von Zusatzstoff-Lektionen des Theorieunterrichts
der Klasse D (v. a. Lehr- und Lernvoraussetzungen; Vor-
bereitung des Unterrichtsraumes; Auswahl von Methoden
und Medien unter besonderer Beachtung digitaler Medien;
Übungen zum Erstellen von Unterrichtsplanungen)
• Lehrübungen zu Zusatzstoff-Lektionen des Theorieunter-
richts der Klasse D unter Beachtung der Qualitätskriterien
guten Theorieunterrichts
Bildungswissen-
schaftler, Fahrlehrer
1.2.1.324
Kompetenz DE-3 - Gestaltung der Fahrpraktischen Ausbildung:
Fahrlehrer der Klasse DE können Fahrpraktische Ausbildung der
Klassen D/DE planen und unter Beachtung der Qualitätskriterien
guter Fahrpraktischer Ausbildung durchführen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Aufbau der Fahrpraktischen Ausbildung im KOM-Bereich
• Unterrichtsplanung (v. a. Lehr- und Lernvoraussetzungen;
Festlegung von Zielen; Auswahl, Gewichtung und Auf-
bereitung von Inhalten; Auswahl von Methoden und Medien;
klassenspezifische Besonderheiten bei der Streckenwahl
und zeitliche Gestaltung; Übungen zum Erstellen von Unter-
richtsplanungen der Klassen D/DE)
• Methoden der Fahrpraktischen Ausbildung (v. a. Demons-
trieren; Erklären; Anleiten; Kommentieren; Lernhinweise;
Üben am Modell; gedankliches Trainieren von Verkehrs-
situationen)
• An das Kompetenzniveau des Fahrschülers angepasste Auf-
gaben sowie zielgerichtetes und intensives Üben im Sinne
von Deliberate Practice
• An das Kompetenzniveau des Fahrschülers angepasstes An-
leiten durch Scaffolding und Fading (v. a. inhaltliche Ausrich-
tung, Detailgrad und Zeitpunkt des Anleitens; Nachlassen
des Anleitens bei steigendem Kompetenzniveau bis hin zur
selbstständigen Aufgabenbewältigung)
• Fehlvorstellungen von Fahrschülern zum Führen von KOM
sowie Fahrfehler (v. a. typische Fehlvorstellungen; Arten
und Ursachen von Fahrfehlern; klassenspezifische Eingriffs-
möglichkeiten und Eingriffsnotwendigkeiten des Fahrlehrers)
• Lehrübungen zur Fahrpraktischen Ausbildung der Klassen
D/DE unter Beachtung der Qualitätskriterien guter Fahr-
praktischer Ausbildung inklusive Übungen zum Eingreifen
bei Fahrfehlern
Bildungswissen-
schaftler, Fahrlehrer
1.2.24
Kompetenzbereich „Erziehen"
 
1.2.2.14
Kompetenz DE-1 - Vermittlung von Verkehrssicherheitseinstellungen:
Fahrlehrer der Klasse DE können die für Führer von KOM
typischen Fahrmotive und die besondere Verantwortung im
Straßenverkehr erläutern sowie bei der Planung und Durch-
führung von Theorieunterricht, Selbstständigem Theorielernen
der Fahrschüler und Fahrpraktischer Ausbildung berück-
sichtigen.
Bildungswissen-
schaftler
  Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Fahrmotive von Führern von KOM (v. a. Reiselust; Freude am
Umgang mit anderen Personen; Unabhängigkeitswunsch;
Suche nach Herausforderungen; Freude am Fahren; wirt-
schaftlicher Zweck)
• Einstellungen (v. a. Einstellungen zum Fahrzeug und Fahren;
besondere Verantwortung im Umgang mit einer großen An-
zahl an Fahrgästen, insbesondere gegenüber Kindern, älte-
ren Personen und Hilfsbedürftigen)
 
1.2.38
Kompetenzbereich „Beurteilen"
 
1.2.3.18
Kompetenz DE-1 - Förderorientierte Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung:
Fahrlehrer der Klasse DE können Lernprozesse und Lern-
ergebnisse von Fahrschülern beurteilen, die eine Fahrerlaubnis
im KOM-Bereich erwerben möchten. Sie können die Ergebnisse
der Beurteilung nutzen, um ihre Fahrschüler bezüglich des-
weiteren Lernwegs zu beraten und zu fördern.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung inklusive Leis-
tungsrückmeldung und Beratung bezüglich des Lernwegs
(v. a. Zeitpunkte für Kurz-Beurteilungen und ausführliche Be-
urteilungen im Ausbildungsverlauf; Instrumente zur Durch-
führung von Beurteilungen; praktische Übungen zu Lern-
standsbeurteilungen inklusive zum Geben von Leistungs-
rückmeldungen)
• Feststellung der Prüfungsreife zur TFEP und PFEP
Bildungswissen-
schaftler, Fahrlehrer
1.322
Fahrerisches Professionswissen
 
1.3.116
Kompetenzbereich „Fahraufgaben"
 
1.3.1.1 
Kompetenz DE-1 - Geradeausfahren
Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrs-
bedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der
Klassen D/DE sicher, routiniert und regelkonform geradeaus-
fahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll.
Sie können das kommentierende Fahren beim Geradeausfahren
anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Verkehrsbeobachtung beim Geradeausfahren
• Fahrzeugpositionierung beim Geradeausfahren
• Geschwindigkeitsanpassung beim Geradeausfahren
• Kommunikation beim Geradeausfahren
• Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Gerade-
ausfahren
• Kommentierendes Fahren beim Geradeausfahren
Fahrlehrer
1.3.1.2 
Kompetenz DE-2 - Kurve
Fahrlehrer der Klasse DE können Kurven unter verschiedenen
Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombina-
tionen der Klassen D/DE sicher, routiniert und regelkonform be-
fahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll.
Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von
Kurven anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Verkehrsbeobachtung beim Befahren von Kurven
• Fahrzeugpositionierung beim Befahren von Kurven
• Geschwindigkeitsanpassung beim Befahren von Kurven
Fahrlehrer
  • Kommunikation beim Befahren von Kurven
• Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Be-
fahren von Kurven
• Kommentierendes Fahren beim Befahren von Kurven
 
1.3.1.3 
Kompetenz DE-3 - Kreisverkehr
Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrs-
bedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der
Klassen D/DE sicher, routiniert und regelkonform Kreisverkehre
befahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichts-
voll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von
Kreisverkehren anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Verkehrsbeobachtung beim Befahren von Kreisverkehren
• Fahrzeugpositionierung beim Befahren von Kreisverkehren
• Geschwindigkeitsanpassung beim Befahren von Kreisver-
kehren
• Kommunikation beim Befahren von Kreisverkehren
• Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Be-
fahren von Kreisverkehren
• Kommentierendes Fahren beim Befahren von Kreisverkehren
Fahrlehrer
1.3.1.4 
Kompetenz DE-4 - Kreuzung, Einmündung, Einfahren
Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrs-
bedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der
Klassen D/DE sicher, routiniert und regelkonform Kreuzungen
und Einmündungen befahren sowie einfahren und handeln
dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das
kommentierende Fahren beim Befahren von Kreuzungen und
Einmündungen sowie beim Einfahren anwenden und ihr Fahr-
verhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Verkehrsbeobachtung beim Befahren von Kreuzungen und
Einmündungen sowie beim Einfahren
• Fahrzeugpositionierung beim Befahren von Kreuzungen und
Einmündungen sowie beim Einfahren
• Geschwindigkeitsanpassung beim Befahren von Kreuzungen
und Einmündungen sowie beim Einfahren
• Kommunikation beim Befahren von Kreuzungen und Ein-
mündungen sowie beim Einfahren
• Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Be-
fahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim
Einfahren
• Kommentierendes Fahren beim Befahren von Kreuzungen
und Einmündungen sowie beim Einfahren
Fahrlehrer
1.3.1.5 
Kompetenz DE-5 - Schienenverkehr
Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrs-
bedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der
Klassen D/DE sicher, routiniert und regelkonform mit Schienen-
verkehr umgehen und handeln dabei vorausschauend und
rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim
Umgang mit Schienenverkehr anwenden und ihr Fahrverhalten
begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Verkehrsbeobachtung beim Umgang mit Schienenverkehr
• Fahrzeugpositionierung beim Umgang mit Schienenverkehr
Fahrlehrer
  • Geschwindigkeitsanpassung beim Umgang mit Schienen-
verkehr
• Kommunikation beim Umgang mit Schienenverkehr
• Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Um-
gang mit Schienenverkehr
• Kommentierendes Fahren beim Umgang mit Schienen-
verkehr
 
1.3.1.6 
Kompetenz DE-6 - Haltestelle, Fußgängerüberweg
Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrs-
bedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der
Klassen D/DE sicher, routiniert und regelkonform Haltestellen
und Fußgängerüberwege befahren und handeln dabei voraus-
schauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende
Fahren beim Befahren von Haltestellen und Fußgängerüber-
wegen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Verkehrsbeobachtung beim Befahren von Haltestellen und
Fußgängerüberwegen
• Fahrzeugpositionierung beim Befahren von Haltestellen und
Fußgängerüberwegen
• Geschwindigkeitsanpassung beim Befahren von Haltestellen
und Fußgängerüberwegen
• Kommunikation beim Befahren von Haltestellen und Fuß-
gängerüberwegen
• Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Be-
fahren von Haltestellen und Fußgängerüberwegen
• Kommentierendes Fahren beim Befahren von Haltestellen
und Fußgängerüberwegen
Fahrlehrer
1.3.1.7 
Kompetenz DE-7 - Ein- und Ausfädelungsstreifen, Fahrstreifenwechsel
Fahrlehrer der Klasse DE können sich unter verschiedenen Ver-
kehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen
der Klassen D/DE sicher, routiniert und regelkonform einfädeln
und ausfädeln sowie Fahrstreifen wechseln und handeln dabei
vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommen-
tierende Fahren beim Ein- und Ausfädeln sowie Fahrstreifen-
wechsel anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Verkehrsbeobachtung beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahr-
streifenwechsel
• Fahrzeugpositionierung beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahr-
streifenwechsel
• Geschwindigkeitsanpassung beim Einfädeln, Ausfädeln und
Fahrstreifenwechsel
• Kommunikation beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahrstreifen-
wechsel
• Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Ein-
fädeln, Ausfädeln und Fahrstreifenwechsel
• Kommentierendes Fahren beim Einfädeln, Ausfädeln und
Fahrstreifenwechsel
Fahrlehrer
1.3.1.8 
Kompetenz DE-8 - Vorbeifahren, Überholen
Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrs-
bedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen
der Klassen D/DE sicher, routiniert und regelkonform vorbei-
fahren und überholen und handeln dabei vorausschauend und
rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim
Fahrlehrer
  Vorbeifahren und Überholen anwenden und ihr Fahrverhalten
begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Verkehrsbeobachtung beim Vorbeifahren und Überholen
• Fahrzeugpositionierung beim Vorbeifahren und Überholen
• Geschwindigkeitsanpassung beim Vorbeifahren und Über-
holen
• Kommunikation beim Vorbeifahren und Überholen
• Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Vor-
beifahren und Überholen
• Kommentierendes Fahren beim Vorbeifahren und Überholen
 
1.3.26
Kompetenzbereich „Grundfahraufgaben"
 
1.3.2.1 
Kompetenz DE-1 - Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrs-
bedingungen mit Fahrzeugen der Klasse D sicher, routiniert und
regelkonform unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung
oder Einfahrt rückwärts nach rechts fahren und handeln dabei
vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommen-
tierende Fahren beim Fahren nach rechts rückwärts unter Aus-
nutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt anwenden
und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Verkehrsbeobachtung beim Fahren nach rechts rückwärts
unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
• Fahrzeugpositionierung beim Fahren nach rechts rückwärts
unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
• Geschwindigkeitsanpassung beim Fahren nach rechts rück-
wärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder
Einfahrt
• Kommunikation beim Fahren nach rechts rückwärts unter
Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
• Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Fah-
ren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Ein-
mündung, Kreuzung oder Einfahrt
• Kommentierendes Fahren beim Fahren nach rechts rück-
wärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder
Einfahrt
Fahrlehrer
1.3.2.2 
Kompetenz DE-2 - Rückwärts in eine Parklücke (Längsaufstellung)
Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrs-
bedingungen mit Fahrzeugen der Klasse D sicher, routiniert und
regelkonform rückwärts in eine Parklücke fahren und handeln
dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kom-
mentierende Fahren beim Rückwärtsfahren in eine Parklücke
anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Verkehrsbeobachtung beim Rückwärtsfahren in eine Park-
lücke
• Fahrzeugpositionierung beim Rückwärtsfahren in eine Park-
lücke
• Geschwindigkeitsanpassung beim Rückwärtsfahren in eine
Parklücke
• Kommunikation beim Rückwärtsfahren in eine Parklücke
Fahrlehrer
  • Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Rück-
wärtsfahren in eine Parklücke
• Kommentierendes Fahren beim Rückwärtsfahren in eine
Parklücke
 
1.3.2.3 
Kompetenz DE-3 - Rückwärts quer oder schräg einparken
Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrs-
bedingungen mit Fahrzeugen der Klasse D sicher, routiniert und
regelkonform rückwärts quer/schräg einparken und handeln
dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das
kommentierende Fahren beim rückwärts quer/schräg einparken
anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Verkehrsbeobachtung beim rückwärts quer/schräg ein-
parken
• Fahrzeugpositionierung beim rückwärts quer/schräg ein-
parken
• Geschwindigkeitsanpassung beim rückwärts quer/schräg
einparken
• Kommunikation beim rückwärts quer/schräg einparken
• Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim rück-
wärts quer/schräg einparken
• Kommentierendes Fahren beim rückwärts quer/schräg ein-
parken
Fahrlehrer
1.3.2.4 
Kompetenz DE-4 - Halten zum Ein- oder Aussteigen
Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrs-
bedingungen mit Fahrzeugen der Klasse D sicher, routiniert und
regelkonform zum Ein- oder Aussteigen halten und handeln
dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das
kommentierende Fahren beim Halten zum Ein- oder Aussteigen
anwenden und ihr Fahrverhalten begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Verkehrsbeobachtung beim Halten zum Ein- oder Aus-
steigen
• Fahrzeugpositionierung beim Halten zum Ein- oder Aus-
steigen
• Geschwindigkeitsanpassung beim Halten zum Ein- oder
Aussteigen
• Kommunikation beim Halten zum Ein- oder Aussteigen
• Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Hal-
ten zum Ein- oder Aussteigen
• Kommentierendes Fahren beim Halten zum Ein- oder Aus-
steigen
Fahrlehrer
1.3.2.5 
Kompetenz DE-5 - Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links
Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrs-
bedingungen mit Fahrzeugkombinationen der Klasse DE sicher,
routiniert und regelkonform rückwärts um eine Ecke nach links
fahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll.
Sie können das kommentierende Fahren beim Rückwärtsfahren
um eine Ecke nach links anwenden und ihr Fahrverhalten
begründen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
• Verkehrsbeobachtung beim Rückwärtsfahren um eine Ecke
nach links
• Fahrzeugpositionierung beim Rückwärtsfahren um eine Ecke
nach links
Fahrlehrer
  • Geschwindigkeitsanpassung beim Rückwärtsfahren um eine
Ecke nach links
• Kommunikation beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach
links
• Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Rück-
wärtsfahren um eine Ecke nach links
• Kommentierendes Fahren beim Rückwärtsfahren um eine
Ecke nach links






Anlage 2 (zu § 3 Absatz 1) Qualitätskriterien für die Fahrschulausbildung



I. Qualitätskriterien für den Theoretischen Unterricht

1.
Strukturierung der Unterrichtseinheit,

2.
Motivierung der Fahrschüler und Praxisbezug,

3.
fachliche Vermittlung der Lehr-Lerninhalte,

4.
Binnendifferenzierung,

5.
angemessenes Reagieren auf Beiträge der Fahrschüler,

6.
Tempo der Vermittlung der Lehr-Lerninhalte,

7.
Festigung,

8.
Visualisierung der Lehr-Lerninhalte durch Medien,

9.
Qualität der Lehrvorträge,

10.
Organisation von Erfahrungsberichten,

11.
Organisation von Diskussionen und

12.
Durchführung von Lernkontrollen.

II. Qualitätskriterien für den Praktischen Unterricht

1.
Strukturierung der Übungsstunde,

2.
Orientierung am Ausbildungsstand des Fahrschülers,

3.
Qualität des Methodeneinsatzes,

4.
Qualität verbaler Anweisungen,

5.
fachliche Korrektheit der Lehr-Lerninhalte und Orientierung am Ausbildungsplan des Fahrlehrers,

6.
Schaffung einer guten Ausbildungsatmosphäre und

7.
angemessenes Reagieren auf Fahrfehler.


Anlage 3 (zu § 3 Absatz 1) Musterplan und Unterrichtsverteilung im Lehrpraktikum



Lfd. Nr. LernthemenInhalteUnterrichtseinheiten
(45 Minuten)
1Einführung
1.1Der Ausbildungs- und
Fahrschulbetrieb
Kennenlernen
- der Aufgaben und Tätigkeiten der Fahrschule
- der Zusammenarbeit mit der Prüforganisation
- der Mitarbeiter der Fahrschule
- der Organisation der Fahrschule
- der Geschäftszeiten der Fahrschule
- der Ausbildungsfahrzeuge
-
1.2Der Ausbildungsfahrlehrer Kennenlernen
der Aufgaben, Pflichten und Rechte des Ausbil-
dungsfahrlehrers
1.3Der Fahrlehreranwärter Aufgaben, Pflichten und Rechte des Fahrlehrer-
anwärters
Verantwortung des Fahrlehreranwärters gegen-
über
- den ihm anvertrauten Personen,
- den Fahrschülern (§ 12 FahrlG),
- den Dienst- und Ausbildungsanweisungen
des Inhabers der Fahrschule, der für die ver-
antwortliche Leitung der Fahrschule bestell-
ten Person und des Ausbildungsfahrlehrers
2Teilnahme am theoretischen
und praktischen Unterricht
sowie an der praktischen
Prüfung
2.1Theoretischer Unterricht
2.1.1Vorbesprechung- Ausbildungsplan für den Fahrschüler § 4 Ab-
satz 6 FahrschAusbO
- Materialien und Medien
- Lernziele des Unterrichts
10
2.1.2Hospitation- Beobachten mehrerer verschiedener Lektio-
nen des Grundstoffs und des klassenspezi-
fischen Stoffs der Klasse B
2.1.3Nachbesprechung- Auswerten der Beobachtungen der Hospita-
tion
- Entwickeln von Strategien für die Durchfüh-
rung des eigenen Theorieunterrichts
2.2Praktischer Unterricht/praktische
Prüfung
2.2.1Vorbesprechung- Organisation und Konzeption der prakti-
schen Ausbildung
- Lernstand der Fahrschüler
- Lernziele der Fahrstunde
15
davon 5
nach § 5
Absatz 2
FahrschAusO
2.2.2Hospitation- Beobachten der Fahrstunden in den einzel-
nen Ausbildungsstufen
- Teilnahme an Fahrerlaubnisprüfungen
2.2.3Nachbesprechung- Auswerten der Beobachtungen der Hospita-
tion
- Entwickeln von Strategien für die Planung,
Durchführung und Auswertung eigener Fahr-
stunden
3Durchführung von theoreti-
schem und praktischem
Unterricht in Anwesenheit des
Ausbildungsfahrlehrers
3.1Theoretischer Unterricht in An-
wesenheit des Ausbildungsfahr-
lehrers
3.1.1VorbesprechungVorlegen und Erläutern des Unterrichtsentwurfs
Beschreiben
- der Lerngruppen
- der Ziele und Inhalte
- der Methoden und Medien

12
3.1.2DurchführungUnterrichten mehrerer verschiedener Lektionen
des Grundstoffs und des klassenspezifischen
Stoffs der Klasse B
3.1.3Nachbesprechung- Auswerten des Unterrichts und der Lern-
standsdiagnose beim Fahrlehreranwärter
- Strategien entwickeln zur Umsetzung der
gewonnenen Erkenntnisse
- Ausbildungsstand des Fahrlehreranwärters
3.2Praktischer Unterricht in
Anwesenheit des Ausbildungs-
fahrlehrers
3.2.1Vorbesprechung- Planen der Fahrstunde
- Feststellen des Ausbildungsstands und der
Lernvoraussetzungen
- Darstellen der Ausbildungsziele und Ausbil-
dungsschwerpunkte
16
davon 8
nach § 5
Absatz 2
FahrschAusbO
3.2.2Durchführung- Durchführen von Fahrstunden in den einzel-
nen Ausbildungsstufen mit verschiedenen
Fahrschülern
- Erörtern und Dokumentieren des jeweiligen
Ausbildungsstands
3.2.3Nachbesprechung- Auswerten der Fahrstunde und Lernstands-
diagnose beim Fahrlehreranwärter
- Strategien entwickeln, um gewonnene Er-
kenntnisse zu nutzen
- Ausbildungsstand des Fahrlehreranwärters
3.3Feststellung der theoretischen
und praktischen Prüfungsreife
3.3.1VorbesprechungVorlegen und Erläutern des Plans zur Feststel-
lung der theoretischen/praktischen Prüfungs-
reife eines Fahrschülers
- Kriterien und Methoden
8
3.3.2DurchführungAnwenden der Kriterien und Methoden zur Fest-
stellung der Prüfungsreife des Fahrschülers
3.3.3Nachbesprechung- Auswerten der Feststellung der theoreti-
schen/praktischen Prüfungsreife
- Strategien entwickeln, um gewonnene Er-
kenntnisse zu nutzen
4Durchführung von theoreti-
schem und praktischem Un-
terricht ohne Anwesenheit des
Ausbildungsfahrlehrers
4.1Theoretischer Unterricht - Unterrichten möglichst aller Lektionen des
Grundstoffs und des klassenspezifischen
Stoffs der Klasse B
- Reflektieren des Unterrichts
- Austauschen der Erfahrungen mit dem Aus-
bildungsfahrlehrer
18
4.2Praktischer Unterricht - Durchführen von Fahrstunden in den einzel-
nen Ausbildungsstufen
- Reflektieren der Fahrstunden
- Austauschen der Erfahrungen mit dem Aus-
bildungsfahrlehrer
120
4.3Feststellung der Prüfungsreife - Anwenden der Kriterien und Methoden zur
Feststellung der Prüfungsreife
- Abstimmen der Entscheidung der Prüfungs-
reife mit dem Ausbildungsfahrlehrer
5
5Vorstellung von Fahrschülern
zur praktischen Prüfung
einschließlich Begleitung
und Beaufsichtigung bei der
praktischen Prüfung
 Durchführung- Erledigen der Formalitäten
- Begleiten und Beaufsichtigen des Fahrschü-
lers bei der praktischen Prüfung mit und
ohne Anwesenheit des Ausbildungsfahr-
lehrers
- Betreuung des Fahrschülers vor und nach
der praktischen Prüfung
- Austauschen der Erfahrungen mit dem Aus-
bildungsfahrlehrer
6
6Individuelle Aufteilung
 DurchführungNummer 2 bis 5 nach individueller Aufteilung
und in Absprache zwischen Ausbildungsfahr-
lehrer und Fahrlehreranwärter
120
Gesamt 330





Anlage 4 (zu § 4) Rahmenplan für die Einweisung der Ausbildungsfahrlehrer und der Inhaber beziehungsweise der für die verantwortliche Leitung von Ausbildungsfahrschulen bestellten Personen


Anlage 4 wird in 1 Vorschrift zitiert

AbschnittZeit3 Verantwortliche Lehrkraft
gemäß § 9 Absatz 1
DV-FahrlG
 40
Qualifizierung
 
112
Fachliches Professionswissen
 
1.1 
Kompetenzbereich „Recht"
 
1.1.1 Kompetenz 1 - Rechtliche Grundlagen zur Fahrlehrerausbildung
Inhaber bzw. für die verantwortliche Leitung von Ausbildungs-
fahrschulen bestellte Personen und Ausbildungsfahrlehrer
kennen den Aufbau, die Ziele und die Inhalte der Fahrlehrer-
ausbildung und Fahrlehrerprüfung sowie den Status und die
Aufgaben der an der Ausbildung und Prüfung beteiligten Insti-
tutionen und Personen. Sie können diese Aspekte und die
dazugehörigen Rechtsvorschriften erläutern.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Modularisierter Aufbau der Fahrlehrerausbildung; Ziele und In-
halte der Fahrlehrerausbildung; Aufbau und Anforderungen der
Fahrlehrerprüfung; Status und Aufgaben der an Ausbildung
und Prüfung beteiligten Institutionen (Fahrlehrerausbildungs-
stätte; Ausbildungsfahrschule; Fahrlehrerprüfungsausschuss)
und Personen (Fahrlehreranwärter; Fahrlehrer in Ausbildung;
Lehrkräfte der Fahrlehrerausbildungsstätte; Ausbildungsfahr-
lehrer; Mitglieder des Fahrlehrerprüfungsausschusses); rele-
vante Rechtsvorschriften zur Ausbildung und Prüfung von Fahr-
lehrern (z. B. DV-FahrlG; FahrlAusbVO; FahrlG; FahrlPrüfVO)
Fahrlehrer, Jurist
1.1.2 Kompetenz 2 - Rechtliche Grundlagen für den Betrieb bzw. die verantwortliche Leitung von Ausbildungsfahrschulen
Inhaber bzw. für die verantwortliche Leitung von Ausbildungs-
fahrschulen bestellte Personen und Ausbildungsfahrlehrer
kennen die Rechtsvorschriften zum Betrieb bzw. zur verant-
wortlichen Leitung von Ausbildungsfahrschulen und können
diese erläutern.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Fahrlehrerrechtliche Vorschriften zum Betrieb und zur verant-
wortlichen Leitung von Ausbildungsfahrschulen (z. B. DV-
FahrlG; FahrlAusbVO; FahrlG); arbeits- und sozialrechtliche
Vorschriften zum Betrieb und zur verantwortlichen Leitung
von Ausbildungsfahrschulen (z. B. ArbZG; BBiG; BUrlG;
EntgFG; MiLoG; MuSchG; SGB)
Fahrlehrer, Jurist
1.1.3 Kompetenz 3 - Rechtliche Grundlagen für die Tätigkeit von Ausbildungsfahrlehrern
Inhaber bzw. für die verantwortliche Leitung von Ausbildungs-
fahrschulen bestellte Personen und Ausbildungsfahrlehrer
kennen die Rechtsvorschriften bezüglich der Tätigkeit von
Ausbildungsfahrlehrern und können diese erläutern.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Fahrlehrerrechtliche Vorschriften zur Tätigkeit von Ausbil-
dungsfahrlehrern (z. B. FahrlAusbVO; FahrlG); arbeitsrechtliche
Vorschriften zur Tätigkeit von Ausbildungsfahrlehrern (z. B.
BBiG)
Fahrlehrer, Jurist
1.2 
Kompetenzbereich „Betriebswirtschaft und Arbeitsorganisation"
 
1.2.1 Kompetenz 1 - Betriebswirtschaftliche Grundlagen für den Betrieb bzw. die verantwortliche Leitung von Ausbildungsfahrschulen
Inhaber bzw. für die verantwortliche Leitung von Ausbildungs-
fahrschulen und Ausbildungsfahrlehrer bestellte Personen sind
sich ihrer Verantwortung für die hochwertige Ausbildung des
Berufsnachwuchses bewusst und berücksichtigen diese bei
der betriebswirtschaftlichen Gestaltung von Ausbildungsfahr-
schulen. Sie können den Aufwand und den Nutzen der Ausbil-
dung von auszubildenden Fahrlehrern erläutern.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Wirtschaftsethische Verantwortung beim Betrieb bzw. bei der
verantwortlichen Leitung von Ausbildungsfahrschulen; Nutzen
der Ausbildung von auszubildenden Fahrlehrern (z. B. Fach-
kräftenachwuchs, Stärkung des Berufsbildes, Wettbewerbs-
vorteil, Innovationskraft) unter Berücksichtigung des Aufwan-
des (z. B. Ausbildungsvergütung, Zeitaufwand, Fahrschüler-
bedarf, Investitionskosten)
Fahrlehrer
1.2.2 Kompetenz 2 - Arbeitsorganisatorische Grundlagen für die Durchführung der Ausbildung
Inhaber bzw. für die verantwortliche Leitung von Ausbildungs-
fahrschulen bestellte Personen und Ausbildungsfahrlehrer sind
sich ihrer Verantwortung für die hochwertige Ausbildung des
Berufsnachwuchses bewusst und berücksichtigen diese bei
der arbeitsorganisatorischen Gestaltung der Berufsausbildung.
Sie können arbeitsorganisatorische Besonderheiten bei der
Berufsausbildung und entsprechende Gestaltungsmöglichkei-
ten erläutern.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Arbeitsorganisatorische Besonderheiten bei der Ausbildung
von Fahrlehrern (z. B. zeitliche Gestaltung der Berufsausbil-
dung; Auswahl geeigneter Fahrschüler; Kooperation mit der
Fahrlehrerausbildungsstätte) und Gestaltungsmöglichkeiten
(z. B. Zeitmanagement)
Fahrlehrer
228
Pädagogisch-psychologisches und verkehrspädagogisches Professionswissen
 
2.1 
Kompetenzbereich „Beobachten, Bewerten und Beurteilen"
 
2.1.1 Kompetenz 1 - Beobachten, Bewerten und Beurteilen des Theorieunterrichts
Inhaber bzw. für die verantwortliche Leitung von Ausbildungs-
fahrschulen bestellte Personen und Ausbildungsfahrlehrer
können die Anwendung der Qualitätskriterien guten Theorieun-
terrichts fachgerecht beobachten, bewerten und beurteilen.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Qualitätskriterien guten Theorieunterrichts; Analyse und Beur-
teilung von Unterrichtsplanungen; Methodische Grundlagen
der Unterrichtsbeobachtung, -bewertung und -beurteilung
(Beobachtungskategorien, Beobachtungsindikatoren, Schätz-
skalen mit verhaltensbezogenen Indikatoren; Beobachtungs-
und Beurteilungsfehler); Verfahren der systematischen Beob-
achtung, Bewertung und Beurteilung von Unterricht; Übungen
zur Beobachtung, Bewertung und Beurteilung von Theorieun-
terricht anhand von Videobeispielen; Feststellen der Prüfungs-
reife für die Lehrprobe im Theorieunterricht
Bildungswissenschaftler
2.1.2 Kompetenz 2 - Beobachten, Bewerten und Beurteilen der Fahrpraktischen Ausbildung
Inhaber bzw. für die verantwortliche Leitung von Ausbildungs-
fahrschulen bestellte Personen und Ausbildungsfahrlehrer
können die Anwendung der Qualitätskriterien guter Fahrprakti-
scher Ausbildung fachgerecht beobachten, bewerten und
beurteilen.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung; Analyse
und Beurteilung von Ausbildungsplanungen; Methodische
Grundlagen der Ausbildungsbeobachtung, -bewertung und
-beurteilung (Beobachtungskategorien, Beobachtungsindika-
toren, Schätzskalen mit verhaltensbezogenen Indikatoren);
Verfahren der systematischen Beobachtung, Bewertung und
Beurteilung von Ausbildung; Übungen zur Beobachtung,
Bewertung und Beurteilung von Fahrpraktischer Ausbildung
anhand von Videobeispielen; Feststellen der Prüfungsreife für
die Lehrprobe in der Fahrpraktischen Ausbildung
Bildungswissenschaftler
2.1.3 Kompetenz 3 - Beobachten, Bewerten und Beurteilen des beruflichen Erlebens und Verhaltens
Inhaber bzw. für die verantwortliche Leitung von Ausbildungs-
fahrschulen bestellte Personen und Ausbildungsfahrlehrer
können die Stärken und Schwächen des beruflichen Erlebens
und Verhaltens ihrer auszubildenden Fahrlehrer beobachten,
bewerten und beurteilen.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Zusammenhänge zwischen Persönlichkeitsmerkmalen und der
Bewährung im Lehrerberuf (z. B. allgemeine Persönlichkeits-
merkmale; allgemeine Interessen; spezielle Persönlichkeits-
merkmale); Berufswahl (berufliche Interessen; Berufswahlmo-
tive; berufsbezogene Überzeugungen); Lehrerbelastung und
-gesundheit (z. B. Belastungsfaktoren; Beanspruchungsreak-
tionen und Beanspruchungsfolgen; Beanspruchungsmuster;
Möglichkeiten zur Belastungsregulation und Prävention); Erhalt
und Förderung von Arbeitsmotivation sowie von Arbeits- und
Berufszufriedenheit; Berücksichtigung diverser Informations-
quellen (Selbsteinschätzungen der auszubildenden Fahrlehrer;
Einschätzungen der Fahrschüler; Einschätzungen der Lehr-
kräfte an den Fahrlehrerausbildungsstätten)
Bildungswissenschaftler
2.2 
Kompetenzbereich „Rückmelden und Beraten"
 
2.2.1 Kompetenz 1 - Rückmelden
Inhaber bzw. für die verantwortliche Leitung von Ausbildungs-
fahrschulen bestellte Personen und Ausbildungsfahrlehrer
können ihren auszubildenden Fahrlehrern Rückmeldungen in
Bezug auf pädagogisch-psychologisch und verkehrspädago-
gisch relevante Aspekte des Theorieunterrichts und der Fahr-
praktischen Ausbildung sowie hinsichtlich ihres beruflichen
Erlebens und Verhaltens geben.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Gegenstand, Funktion und Formen von Leistungsbeurteilun-
gen; Funktion und Gestaltung von Beurteilungsgesprächen
(z. B. Kommunikation und Gesprächsführung; Wirkung von
Feedback)
Bildungswissenschaftler
2.2.2 Kompetenz 2 - Beraten
Inhaber bzw. für die verantwortliche Leitung von Ausbildungs-
fahrschulen bestellte Personen und Ausbildungsfahrlehrer
können ihre auszubildenden Fahrlehrer im Hinblick auf die
pädagogisch-psychologische und verkehrspädagogische Op-
timierung ihres Theorieunterrichts und ihrer Fahrpraktischen
Ausbildung beraten. Darüber hinaus können sie ihre auszu-
bildenden Fahrlehrer bei der Verbesserung ihres beruflichen
Erlebens und Verhaltens unterstützen.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Aufgaben von Beratern; Beziehung zwischen Beratern und
Beratenen; Klärung und Vereinbarung von Veränderungszielen
und Veränderungsmaßnahmen; Training von Rückmelde- und
Beratungsgesprächen
Bildungswissenschaftler


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Ausbildungseinheiten zu 45 Minuten.