Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 20 Euro (Gedenkmünze „100 Jahre Bauhaus" - GMünzeBauhaus k.a.Abk.)

B. v. 07.08.2019 BGBl. I S. 1375 (Nr. 32)
Geltung ab 06.09.2019; FNA: 692-5-27 Ausprägung von Euro-Münzen
Bekanntmachung
Schlussformel

Bekanntmachung



Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zum Thema „100 Jahre Bauhaus" eine deutsche Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 20 Euro prägen zu lassen. Die Münze würdigt die Gründung des Bauhauses durch Walter Gropius am 1. April 1919.

Die Auflage der Münze beträgt ca. 1,0 Millionen Stück, davon ca. 0,1 Millionen Stück in Spiegelglanzqualität. Die Prägung erfolgt durch die Hamburgische Münze (Prägezeichen J).

Die Münze wird ab dem 14. März 2019 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 18 Gramm. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.

Die Darstellung auf der Bildseite führt in eine ereignisreiche und spannungsvolle Welt des Bauhauses. Sie umfasst sämtliche Bereiche der künstlerischen Gestaltung, die das Bauhaus zu einem Gesamtkunstwerk vereinigen wollte. Die Münze gerät durch diese inhaltliche Vielschichtigkeit zu einer Erlebniswelt im Miniaturformat, die den Betrachter durch 100 Jahre Bauhaus begleitet.

Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND", Wertziffer und Wertbezeichnung, das Prägezeichen „J" der Hamburgischen Münze, die Jahreszahl 2019 sowie die zwölf Europasterne. Auf der Wertseite der Münze ist zusätzlich die Angabe „SILBER 925" aufgeprägt.

Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:

 
„DIE WELT NEU DENKEN ▲ ■ ●".

Der Entwurf stammt von dem Künstler Bastian Prillwitz aus Berlin.

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Schlussformel



Der Bundesminister der Finanzen

Olaf Scholz

Abb. Bild- und Wertseite Gedenkmünze "100 Jahre Bauhaus" (BGBl. 2019 I S. 1375)



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