Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen zahlt an die Gesellschaft für Telematik zu deren Finanzierung für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 zusätzlich zu dem in
§ 291a Absatz 7 Satz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch festgelegten Betrag von 1,00 Euro je Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung einen Betrag in Höhe von 0,04 Euro je Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft und am 31. Dezember 2020 außer Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 28. Januar 2020.