Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung - WPO)

neugefasst durch B. v. 05.11.1975 BGBl. I S. 2803; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 17.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 12
Geltung ab 05.11.1975; FNA: 702-1 Berufsrecht
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Erster Teil Allgemeine Vorschriften
§ 1 Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
§ 2 Inhalt der Tätigkeit
§ 3 Berufliche Niederlassung
§ 4 Wirtschaftsprüferkammer
§ 4a Verfahren über eine einheitliche Stelle
§ 4b Frist für den Erlass von Verwaltungsakten
Zweiter Teil Voraussetzungen für die Berufsausübung
Erster Abschnitt Zulassung zur Prüfung
§ 5 Prüfungsstelle, Rechtsschutz
§ 6 Verbindliche Auskunft
§ 7 Antrag auf Zulassung zur Prüfung
§ 8 Voraussetzungen für die Zulassung (Vorbildung)
§ 8a Anerkannte Hochschulausbildungsgänge; Verordnungsermächtigung
§ 9 Voraussetzungen für die Zulassung (Prüfungstätigkeit); Verordnungsermächtigung
§ 10 (aufgehoben)
§ 10a (aufgehoben)
§ 11 (aufgehoben)
§ 11a (aufgehoben)
Zweiter Abschnitt Prüfung
§ 12 Prüfungskommission und Gliederung der Prüfung
§ 13 Verkürzte Prüfung für Steuerberater
§ 13a Verkürzte Prüfung für vereidigte Buchprüfer
§ 13b Verkürzte Prüfung nach Anrechnung gleichwertiger Prüfungsleistungen; Verordnungsermächtigung
§ 14 Verordnungsermächtigung zu Einzelheiten des Prüfungsverfahrens
§ 14a Zulassungs- und Prüfungsgebühren
§§ 14b und 14c (aufgehoben)
Dritter Abschnitt Bestellung
§ 15 Bestellungsbehörde
§ 16 Versagung der Bestellung
§ 16a Ärztliches Gutachten im Bestellungsverfahren
§ 16b Aussetzung des Bestellungsverfahrens
§ 17 Berufsurkunde und Berufseid
§ 18 Berufsbezeichnung
§ 19 Erlöschen der Bestellung
§ 20 Rücknahme und Widerruf der Bestellung
§ 20a Ärztliches Gutachten im Widerrufsverfahren
§ 21 Zuständigkeit
§ 22 (aufgehoben)
§ 23 Wiederbestellung
§ 24 (aufgehoben)
Vierter Abschnitt (weggefallen)
§ 25 (aufgehoben)
§ 26 (aufgehoben)
Fünfter Abschnitt Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
§ 27 Rechtsform
§ 28 Voraussetzungen für die Anerkennung
§ 29 Zuständigkeit und Verfahren
§ 30 Änderungsanzeige
§ 31 Bezeichnung "Wirtschaftsprüfungsgesellschaft"
§ 32 Bestätigungsvermerke
§ 33 Erlöschen der Anerkennung
§ 34 Rücknahme und Widerruf der Anerkennung
§ 35 (aufgehoben)
§ 36 (aufgehoben)
Sechster Abschnitt Allgemeine Vorschriften für das Verwaltungsverfahren
§ 36a Untersuchungsgrundsatz, Mitwirkungspflicht, Datenübermittlung
Siebenter Abschnitt Berufsregister
§ 37 Registerführende Stelle
§ 38 Eintragung
§ 39 Löschung
§ 40 Verfahren
§ 40a Register für genossenschaftliche Prüfungsverbände und Prüfungsstellen der Sparkassen- und Giroverbände
Achter Abschnitt Verwaltungsgerichtliches Verfahren
§ 41 Unmittelbare Klage gegen Bescheide der Wirtschaftsprüferkammer
§ 42 (aufgehoben)
Dritter Teil Rechte und Pflichten der Wirtschaftsprüfer
§ 43 Allgemeine Berufspflichten
§ 43a Regeln der Berufsausübung
§ 44 Eigenverantwortliche Tätigkeit
§ 44a Wirtschaftsprüfer im öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis
§ 44b Gemeinsame Berufsausübung
§ 45 Prokuristen
§ 46 Beurlaubung
§ 47 Zweigniederlassungen
§ 48 Siegel
§ 49 Versagung der Tätigkeit
§ 50 Verschwiegenheitspflicht beschäftigter Personen
§ 50a Inanspruchnahme von Dienstleistungen
§ 51 Mitteilung der Ablehnung eines Auftrages
§ 51a Pflicht zur Übernahme der Beratungshilfe
§ 51b Handakten
§ 51c Auftragsdatei
§ 52 Werbung
§ 53 Wechsel des Auftraggebers
§ 54 Berufshaftpflichtversicherung
§ 54a Vertragliche Begrenzung von Ersatzansprüchen
§ 55 Vergütung
§ 55a Erfolgshonorar für Hilfeleistung in Steuersachen
§ 55b Internes Qualitätssicherungssystem
§ 55c Bestellung eines Praxisabwicklers
§ 56 Anwendung der Vorschriften über die Rechte und Pflichten der Wirtschaftsprüfer auf Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Vierter Teil Organisation des Berufs
§ 57 Aufgaben der Wirtschaftsprüferkammer
§ 57a Qualitätskontrolle
§ 57b Verschwiegenheitspflicht und Verantwortlichkeit
§ 57c Satzung für Qualitätskontrolle
§ 57d Mitwirkungspflichten
§ 57e Kommission für Qualitätskontrolle
§ 57f (aufgehoben)
§ 57g Freiwillige Qualitätskontrolle
§ 57h Qualitätskontrolle bei Prüfungsstellen der Sparkassen- und Giroverbände
§ 58 Mitgliedschaft
§ 58a Mitgliederakten
§ 59 Organe, Kammerversammlungen
§ 59a Abteilungen des Vorstandes und der Kommission für Qualitätskontrolle
§ 59b Ehrenamtliche Tätigkeit
§ 59c Verschwiegenheitspflicht; Inanspruchnahme von Dienstleistungen
§ 60 Satzung, Wirtschaftsplan
§ 61 Beiträge und Gebühren
Fünfter Teil Berufsaufsicht
§ 61a Zuständigkeit
§ 62 Pflicht zum Erscheinen vor der Wirtschaftsprüferkammer; Auskunfts- und Vorlagepflichten; Betretens- und Einsichtsrecht
§ 62a Zwangsgeld bei Verletzung von Mitwirkungspflichten
§ 62b Inspektionen
§ 63 (aufgehoben)
§ 63a (aufgehoben)
§ 64 Auskünfte von Nichtkammerangehörigen
§ 65 Unterrichtung der Staatsanwaltschaft
§ 66 Rechtsaufsicht
§ 66a Abschlussprüferaufsicht
§ 66b Verschwiegenheit; Schutz von Privatgeheimnissen
§ 66c Zusammenarbeit mit anderen Stellen und internationale Zusammenarbeit
§ 67 Ahndung einer Pflichtverletzung
§ 68 Berufsaufsichtliche Maßnahmen
§ 68a Untersagungsverfügung
§ 68b Vorläufige Untersagungsverfügung
§ 68c Ordnungsgeld
§ 69 Bekanntmachung von Maßnahmen, Bußgeldentscheidungen und strafrechtlichen Verurteilungen
§ 69a Anderweitige Ahndung
§ 70 Verjährung von Pflichtverletzungen
§ 71 Vorschriften für Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer, die nicht Wirtschaftsprüfer sind, und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Sechster Teil Berufsgerichtsbarkeit
Erster Abschnitt Berufsgerichtliche Entscheidung
§ 71a Antrag auf berufsgerichtliche Entscheidung
Zweiter Abschnitt Gerichte
§ 72 Kammer für Wirtschaftsprüfersachen
§ 73 Senat für Wirtschaftsprüfersachen beim Oberlandesgericht
§ 74 Senat für Wirtschaftsprüfersachen beim Bundesgerichtshof
§ 75 Berufsangehörige als Beisitzer
§ 76 Voraussetzungen für die Berufung zum Beisitzer und Recht zur Ablehnung
§ 77 Enthebung vom Amt des Beisitzers
§ 78 Stellung der ehrenamtlichen Richter und Pflicht zur Verschwiegenheit
§ 79 Reihenfolge der Teilnahme an den Sitzungen
§ 80 Entschädigung der ehrenamtlichen Richter
Dritter Abschnitt Verfahrensvorschriften
Erster Unterabschnitt Allgemeines
§ 81 Vorschriften für das Verfahren
§ 82 Keine Verhaftung von Berufsangehörigen
§ 82a Verteidigung
§ 82b Akteneinsicht; Beteiligung der Wirtschaftsprüferkammer und der Abschlussprüferaufsichtsstelle
§ 83 Verhältnis des berufsgerichtlichen Verfahrens zum Straf- oder Bußgeldverfahren
§ 83a (aufgehoben)
§ 83b Aussetzung des berufsgerichtlichen Verfahrens
§ 83c Wiederaufnahme des berufsgerichtlichen Verfahrens
Zweiter Unterabschnitt Verfahren im ersten Rechtszug
§ 84 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft
§ 84a (aufgehoben)
§ 85 Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens
§ 86 Verfahren
§ 87 (aufgehoben)
§§ 88 bis 93 (aufgehoben)
§ 94 Verlesung der berufsaufsichtlichen Entscheidung
§ 95 (aufgehoben)
§ 96 (aufgehoben)
§ 97 (aufgehoben)
§ 98 Hauptverhandlung trotz Ausbleibens der Berufsangehörigen
§ 99 (aufgehoben)
§ 100 (aufgehoben)
§ 101 Beweisaufnahme durch einen ersuchten Richter
§ 102 Verlesen von Protokollen
§ 103 Entscheidung
Dritter Unterabschnitt Rechtsmittel
§ 104 Beschwerde
§ 105 Berufung
§ 106 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Senat für Wirtschaftsprüfersachen
§ 107 Revision
§ 107a Einlegung der Revision und Verfahren
§ 108 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Bundesgerichtshof
Vierter Unterabschnitt Sicherung von Beweisen
§ 109 Anordnung der Beweissicherung
§ 110 Verfahren
Fünfter Unterabschnitt Vorläufiges Tätigkeits- und Berufsverbot
§ 111 Voraussetzung des Verbotes
§ 112 Mündliche Verhandlung
§ 113 Abstimmung über das Verbot
§ 114 Verbot im Anschluss an die Hauptverhandlung
§ 115 Zustellung des Beschlusses
§ 116 Wirkungen des Verbotes
§ 117 Zuwiderhandlungen gegen das Verbot
§ 118 Beschwerde
§ 119 Außerkrafttreten des Verbotes
§ 120 Aufhebung des Verbotes
§ 120a Mitteilung des Verbotes
§ 121 Bestellung eines Vertreters
Sechster Unterabschnitt Vorläufige Untersagung
§ 121a Voraussetzung des Verfahrens
Vierter Abschnitt Kosten des berufsgerichtlichen Verfahrens; Vollstreckung der berufsaufsichtlichen Maßnahmen und der Kosten; Tilgung
§ 122 Gerichtskosten
§ 123 (aufgehoben)
§ 124 Kostenpflicht
§ 124a (aufgehoben)
§ 125 (aufgehoben)
§ 126 Vollstreckung der berufsaufsichtlichen Maßnahmen und der Kosten
§ 126a Tilgung
Fünfter Abschnitt Anzuwendende Vorschriften
§ 127 Anzuwendende Vorschriften
Siebenter Teil Vereidigte Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften
§ 128 Berufszugehörigkeit und Berufsbezeichnung
§ 129 Inhalt der Tätigkeit
§ 130 Anwendung von Vorschriften des Gesetzes
Achter Teil EU- und EWR-Abschlussprüfungsgesellschaften
§ 131 Prüfungstätigkeit von EU- und EWR-Abschlussprüfungsgesellschaften
§ 131a Registrierungsverfahren
§ 131b Überwachung der EU- und EWR-Abschlussprüfungsgesellschaften
§§ 131c bis 131f (aufgehoben)
Neunter Teil Eignungsprüfung als Wirtschaftsprüfer
§ 131g Zulassung zur Eignungsprüfung als Wirtschaftsprüfer
§ 131h Eignungsprüfung als Wirtschaftsprüfer
§ 131i Anwendung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
§ 131j (aufgehoben)
§ 131k Bestellung
§ 131l Rechtsverordnung
§ 131m Bescheinigungen des Herkunftsmitgliedstaats
§ 131n (aufgehoben)
Zehnter Teil Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 132 Verbot verwechslungsfähiger Berufsbezeichnungen; Siegelimitate
§ 133 Schutz der Bezeichnungen "Wirtschaftsprüfungsgesellschaft" und "Buchprüfungsgesellschaft"
§ 133a Unbefugte Ausübung einer Führungsposition bei dem geprüften Unternehmen
§ 133b Unbefugte Verwertung fremder Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse
§ 133c Unbefugte Offenbarung fremder Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse
§ 133d Verwaltungsbehörde
§ 133e Verwendung der Geldbußen
Elfter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 134 Anwendung von Vorschriften dieses Gesetzes auf Abschlussprüfer, Abschlussprüferinnen und Abschlussprüfungsgesellschaften aus Drittstaaten
§ 134a Übergangsregelung
§ 135 Übergangsvorschrift zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz
§§ 136 bis 139a (aufgehoben)
§ 139b Übergangsregelung für den bis zum 31. Dezember 2003 geltenden § 51a
§ 140 (aufgehoben)
§ 141 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 57 Absatz 3a Satz 1 und § 57c Absatz 1 Satz 4) Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen
Anlage 2 (zu § 122 Satz 1) Gebührenverzeichnis


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