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Anlage 2 - Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2012 (SGB3EntGV 2012 k.a.Abk.)

V. v. 13.12.2011 BGBl. I S. 2696 (Nr. 66); aufgehoben durch § 3 V. v. 07.12.2012 BGBl. I S. 2607
Geltung ab 01.01.2012; FNA: 860-3-26-8 Sozialgesetzbuch
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Anlage 2 (zu § 2) Programmablaufplan zur maschinellen Berechnung von Kurzarbeitergeld nach dem SGB III


Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

(gültig ab dem 1. Januar 2012)

Programmablaufplan Seite 1 (BGBl. I 2011 S. 2705)


Programmablaufplan Seite 2 (BGBl. I 2011 S. 2706)


Programmablaufplan Seite 3 (BGBl. I 2011 S. 2707)


Programmablaufplan Seite 4 (BGBl. I 2011 S. 2708)


Programmablaufplan Seite 5 (BGBl. I 2011 S. 2709)


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Zitierungen von Anlage 2 Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2012

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 SGB3EntGV 2012 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB3EntGV 2012 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 SGB3EntGV 2012 Berücksichtigung des Faktorverfahrens
... nur maschinell errechnet werden. Für diese maschinelle Berechnung ist der als Anlage 2 beigefügte Programmablaufplan zur maschinellen Berechnung des Kurzarbeitergeldes zu ...