Berichtigung - Berichtigung des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (InsOuaÄndGBer k.a.Abk.)

B. v. 19.12.2011 BGBl. I S. 2800 (Nr. 67); Geltung ab 22.12.2011

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 22. Dezember 2011 InsOuaÄndG Artikel 8

Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2582) ist wie folgt zu berichtigen:

In Artikel 8 sind die Wörter „dieses wiederum geändert durch Artikel 8 Nummer 3 des Gesetzes vom 30. Juli 2009 (BGBl. I S. 2449)," zu streichen.

Bundesamt für Justiz

Im Auftrag Hannah Busse



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