Artikel 46 - Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (EinglVerbG k.a.Abk.)

Artikel 46 Änderung der Winterbeschäftigungs-Verordnung


Artikel 46 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. April 2012 WinterbeschV § 1, § 9

Die Winterbeschäftigungs-Verordnung vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 1086), die zuletzt durch Artikel 18 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2592) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 wird die Angabe „§ 175a" durch die Angabe „§ 102" ersetzt.

b)
In Absatz 2 wird die Angabe „§ 175a Abs. 2 bis 4" durch die Wörter „§ 102 Absatz 2 bis 4" ersetzt.

c)
In Absatz 3 wird die Angabe „§ 175a Abs. 2 und 3" durch die Wörter „§ 102 Absatz 2 und 3" ersetzt.

2.
In § 9 Absatz 3 wird die Angabe „§ 175a" durch die Angabe „§ 102" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 46 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 46 EinglVerbG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EinglVerbG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vierte Verordnung zur Änderung der Winterbeschäftigungs-Verordnung
V. v. 30.11.2012 BGBl. I S. 2459
Artikel 1 4. WinterbeschVÄndV Änderung der Winterbeschäftigungs-Verordnung
... vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 1086), die zuletzt durch Artikel 46 des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2854) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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