Die Verordnung regelt die Voraussetzungen, bei deren Erfüllen bestimmte Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge am Straßenverkehr abweichend von den Vorschriften der
Straßenverkehrs-Ordnung und der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung teilnehmen dürfen.