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§ 2 - Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (LKWÜberlStVAusnV)

V. v. 19.12.2011 eBAnz AT144 2011 V2; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 22.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 318
Geltung ab 01.01.2012; FNA: 9232-15 Zulassung zum Straßenverkehr
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§ 2 Streckennetz



(1) Der Verkehr mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge ist ausschließlich auf den in der Anlage festgelegten Strecken nach Maßgabe der folgenden Vorschriften zulässig.

(2) Abweichend von Absatz 1 dürfen in § 3 Satz 1 Nummer 1 bezeichnete Sattelkraftfahrzeuge das gesamte Streckennetz aller Länder - ausgenommen das Streckennetz des Landes Berlin - nutzen.





 

Frühere Fassungen von § 2 LKWÜberlStVAusnV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 30.11.2023Artikel 1 Zwölfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge
vom 22.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 318
aktuell vorher 14.11.2020Artikel 1 Zehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge
vom 06.11.2020 BAnz AT 13.11.2020 V1
aktuell vorher 02.10.2019Artikel 1 Neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge
vom 19.09.2019 BAnz AT 01.10.2019 V1
aktuell vorher 29.12.2017Artikel 1 Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge
vom 19.12.2017 BAnz AT 28.12.2017 V1
aktuell vorher 31.12.2016Artikel 1 Siebte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge
vom 19.12.2016 BAnz AT 27.12.2016 V2
aktuell vorher 23.07.2015Artikel 1 Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge
vom 15.07.2015 BAnz AT 22.07.2015 V1
aktuellvor 23.07.2015Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 2 LKWÜberlStVAusnV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 LKWÜberlStVAusnV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LKWÜberlStVAusnV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13 LKWÜberlStVAusnV Übergangs- und Anwendungsbestimmungen (vom 30.11.2023)
... Mit Ablauf des 31. Dezember 2026 sind nicht mehr anzuwenden: 1. § 2 Absatz 2 , 2. § 3 Satz 1 Nummer 1, 3. § 4 Absatz 1, 4. § ...
Anlage LKWÜberlStVAusnV (zu § 2 Absatz 1) (vom 19.10.2023)
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge
V. v. 19.12.2017 BAnz AT 28.12.2017 V1
Artikel 1 8. LKWÜberlStVAusnVÄndV
... (BAnz AT 27.12.2016 V2) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 2 Absatz 2 werden nach dem Wort „Nordrhein-Westfalen," die Wörter „Rheinland-Pfalz, ... wird gestrichen. 4. Die Anlage wird wie folgt gefasst: „Anlage (zu § 2 Absatz 1 ) Autobahn Streckenbeschreibung jeweils in beiden ...

Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge
V. v. 17.09.2013 BAnz AT 25.09.2013 V2
Artikel 1 3. LKWÜberlStVAusnVÄndV
... V1) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „Anlage zu § 2 Absatz 1 Autobahn Streckenbeschreibung jeweils in ...

Elfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge
V. v. 11.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 276
Artikel 1 11. LKWÜberlStVAusnVÄndV
... S. 48)." 2. Die Anlage wird wie folgt gefasst: „Anlage (zu § 2 Absatz 1 ) Autobahn Streckenabschnitt jeweils in beide ...

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge
V. v. 05.07.2012 BAnz AT 11.07.2012 V1
Artikel 1 1. LKWÜberlStVAusnVÄndV
... sind." 2. Die Anlage wird wie folgt gefasst: „Anlage (zu § 2 Absatz 1) Autobahn Streckenbeschreibung jeweils ...

Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge
V. v. 15.07.2015 BAnz AT 22.07.2015 V1
Artikel 1 5. LKWÜberlStVAusnVÄndV
... AT 03.09.2014 V1) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 2 Absatz 2 wird nach dem Wort „Niedersachsen," das Wort „Nordrhein-Westfalen," ... 2. Die Anlage wird wie folgt gefasst: „Anlage (zu § 2 Absatz 1) Autobahn Streckenbeschreibung  ...

Neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge
V. v. 19.09.2019 BAnz AT 01.10.2019 V1
Artikel 1 9. LKWÜberlStVAusnVÄndV
... (BAnz AT 28.12.2017 V1) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 2 Absatz 2 wird nach den Wörtern „in den Ländern" das Wort ... anzuwenden." 9. Die Anlage wird wie folgt gefasst: „Anlage (zu § 2 Absatz 1 ) Autobahn Streckenbeschreibung jeweils in ...

Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge
V. v. 29.04.2016 BAnz AT 09.05.2016 V2
Artikel 1 6. LKWÜberlStVAusnVÄndV
... V1) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „Anlage (zu § 2 Absatz 1) Autobahn Streckenbeschreibung jeweils in ...

Siebte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge
V. v. 19.12.2016 BAnz AT 27.12.2016 V2
Artikel 1 7. LKWÜberlStVAusnVÄndV
... AT 09.05.2016 V2) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 2 Absatz 2 wird die Angabe „§ 3 Nummer 1" durch die Angabe „§ 3 Satz 1 ... (2) Mit Ablauf des 31. Dezember 2023 sind nicht mehr anzuwenden: 1. § 2 Absatz 2, 2. § 3 Satz 1 Nummer 1, 3. § ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge
V. v. 26.08.2014 BAnz AT 03.09.2014 V1
Artikel 1 4. LKWÜberlStVAusnVÄndV
... V2) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „Anlage (zu § 2 Absatz 1) Autobahn Streckenbeschreibung jeweils in ...

Zehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge
V. v. 06.11.2020 BAnz AT 13.11.2020 V1
Artikel 1 10. LKWÜberlStVAusnVÄndV
... (BAnz AT 01.10.2019 V1) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 2 Absatz 2 wird nach dem Wort „Bayern," das Wort „Brandenburg," eingefügt. ... eingefügt. 2. Die Anlage wird wie folgt gefasst: „Anlage (zu § 2 Absatz 1 ) Autobahn Streckenbeschreibung jeweils in ...

Zwölfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge
V. v. 22.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 318
Artikel 1 12. LKWÜberlStVAusnVÄndV Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge
... 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 276) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Abweichend von Absatz 1 dürfen in § 3 ...