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§ 3 - Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (LKWÜberlStVAusnV)

V. v. 19.12.2011 eBAnz AT144 2011 V2; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 22.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 318
Geltung ab 01.01.2012; FNA: 9232-15 Zulassung zum Straßenverkehr
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§ 3 Fahrzeuge



1Die nachfolgenden Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge dürfen am Straßenverkehr teilnehmen:

1.
Sattelzugmaschine mit Sattelanhänger (Sattelkraftfahrzeug),

2.
Sattelkraftfahrzeug mit Zentralachsanhänger,

3.
Lastkraftwagen mit Untersetzachse und Sattelanhänger,

4.
Sattelkraftfahrzeug mit einem weiteren Sattelanhänger,

5.
Lastkraftwagen mit einem Anhänger.

2Im Fall des Satzes 1 Nummer 2 bis 5 gilt dies jedoch nur zum überwiegenden Transport von Ladung mit einem begrenzten Volumen-Masse-Verhältnis (Dichte) nach Maßgabe der Sätze 3, 4 und 5. 3Zulässig sind Punkt-zu-Punkt-Verkehre oder Transportumläufe. 4Zu Punkt-zu-Punkt-Verkehren zählt insbesondere auch eine Transportkette mit aufeinander folgenden Be- oder Entladepunkten. 5Zu Transportumläufen zählt insbesondere auch eine Leerfahrt mit anschließender Lastfahrt und abschließender Leerfahrt.





 

Frühere Fassungen von § 3 LKWÜberlStVAusnV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 31.12.2016Artikel 1 Siebte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge
vom 19.12.2016 BAnz AT 27.12.2016 V2

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 3 LKWÜberlStVAusnV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 LKWÜberlStVAusnV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LKWÜberlStVAusnV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 LKWÜberlStVAusnV Streckennetz (vom 30.11.2023)
... der folgenden Vorschriften zulässig. (2) Abweichend von Absatz 1 dürfen in § 3 Satz 1 Nummer 1 bezeichnete Sattelkraftfahrzeuge das gesamte Streckennetz aller Länder - ausgenommen das ...
§ 4 LKWÜberlStVAusnV Abmessungen (vom 02.10.2019)
... Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge nach § 3 Satz 1 Nummer 1, 2 und 4 dürfen abweichend von § 32 Absatz 4 Nummer 2 der ... von 13,38 m überschreiten. (2) Fahrzeugkombinationen mit Überlänge nach § 3 Satz 1 Nummer 2 bis 4 dürfen abweichend von § 32 Absatz 4 Nummer 3 der ... von 25,25 m überschreiten. (3) Fahrzeugkombinationen mit Überlänge nach § 3 Satz 1 Nummer 5 dürfen abweichend von § 32 Absatz 4 Nummer 3 der ...
§ 5 LKWÜberlStVAusnV Technische Anforderungen an die eingesetzten Fahrzeuge (vom 19.10.2023)
... (ABl. L 177 vom 10.7.2010, S. 211), 11. Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen nach § 3 Satz 1 Nummer 2 bis 5 : Kamera-System am Heck des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination sowie ein zugehöriger ...
§ 6 LKWÜberlStVAusnV Kombinierter Verkehr (vom 02.10.2019)
... von Satz 1 reicht es aus, wenn 1. bei Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen nach § 3 Satz 1 Nummer 1 der Sattelanhänger dauerhaft eine Ladeeinheit darstellt, die im kombinierten Verkehr ... Verkehr einsetzbar ist, oder 2. bei Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen nach § 3 Satz 1 Nummer 2 bis 5 mindestens ein Teil der Fahrzeugkombination dauerhaft eine Ladeeinheit darstellt, die im ...
§ 7 LKWÜberlStVAusnV Übereinstimmungsnachweis (vom 02.10.2019)
... Technischen Dienstes. Für Fahrzeugkombinationen mit Überlänge nach § 3 Satz 1 Nummer 1 gilt Satz 1 als erfüllt, wenn für jedes Einzelfahrzeug der Fahrzeugkombination ein ...
§ 9 LKWÜberlStVAusnV Überholen (vom 02.10.2019)
... ist das Überholen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge nach § 3 Satz 1 Nummer 2 bis 5 unzulässig. (2) Abweichend von Absatz 1 ist das Überholen von Fahrzeugen und ...
§ 10 LKWÜberlStVAusnV Transportweg (vom 31.12.2016)
... mit Überlänge gemäß § 3 Satz 1 Nummer 2 bis 5 dürfen am Straßenverkehr nur teilnehmen, wenn jeweils vor ...
§ 11 LKWÜberlStVAusnV Persönliche Anforderungen an die Fahrer (vom 02.10.2019)
... Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge nach § 3 Satz 1 Nummer 2 bis 5 dürfen am Straßenverkehr nur teilnehmen, wenn deren Fahrer seit mindestens fünf ...
§ 12 LKWÜberlStVAusnV Anzeigepflicht (vom 31.12.2016)
... es beim Verkehr mit Fahrzeugen mit Überlänge im Sinne des § 3 Satz 1 Nummer 1 zu einem Unfall oder zu Schwierigkeiten bei der Befahrbarkeit von Strecken oder ...
§ 13 LKWÜberlStVAusnV Übergangs- und Anwendungsbestimmungen (vom 30.11.2023)
... des 31. Dezember 2026 sind nicht mehr anzuwenden: 1. § 2 Absatz 2, 2. § 3 Satz 1 Nummer 1 , 3. § 4 Absatz 1, 4. § 12. (2) § 5 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge
V. v. 19.09.2019 BAnz AT 01.10.2019 V1
Artikel 1 9. LKWÜberlStVAusnVÄndV
... Wort „Kamera-System" die Wörter „Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen nach § 3 Satz 1 Nummer 2 bis 5 :" vorangestellt sowie die Wörter „einem zugehörigen" durch die ... von Satz 1 reicht es aus, wenn 1. bei Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen nach § 3 Satz 1 Nummer 1 der Sattelanhänger dauerhaft eine Ladeeinheit darstellt, die im kombinierten Verkehr ... Verkehr einsetzbar ist, oder 2. bei Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen nach § 3 Satz 1 Nummer 2 bis 5 mindestens ein Teil der Fahrzeugkombination dauerhaft eine Ladeeinheit darstellt, die im ... benannten Technischen Dienstes. Für Fahrzeugkombinationen mit Überlänge nach § 3 Satz 1 Nummer 1 gilt Satz 1 als erfüllt, wenn für jedes Einzelfahrzeug der Fahrzeugkombination ein ... „Fahrzeugkombinationen mit Überlänge" die Wörter „nach § 3 Satz 1 Nummer 2 bis 5" eingefügt. 7. In § 11 Absatz 1 werden nach den Wörtern ... „Fahrzeugkombinationen mit Überlänge" die Wörter „nach § 3 Satz 1 Nummer 2 bis 5" eingefügt. 8. § 13 wird wie folgt geändert: a) ...

Siebte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge
V. v. 19.12.2016 BAnz AT 27.12.2016 V2
Artikel 1 7. LKWÜberlStVAusnVÄndV
... wird wie folgt geändert: 1. In § 2 Absatz 2 wird die Angabe „§ 3 Nummer 1" durch die Angabe „§ 3 Satz 1 Nummer 1" ersetzt. 2. Dem ... In § 2 Absatz 2 wird die Angabe „§ 3 Nummer 1" durch die Angabe „§ 3 Satz 1 Nummer 1" ersetzt. 2. Dem § 3 werden folgende Sätze ... 1" durch die Angabe „§ 3 Satz 1 Nummer 1" ersetzt. 2. Dem § 3 werden folgende Sätze angefügt: „Im Fall des Satzes 1 Nummer 2 bis 5 ... § 4 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „§ 3 Nummer 1, 2 und 4" durch die Angabe „§ 3 Satz 1 Nummer 1, 2 und 4" ... In Absatz 1 wird die Angabe „§ 3 Nummer 1, 2 und 4" durch die Angabe „§ 3 Satz 1 Nummer 1, 2 und 4" ersetzt. b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 3 ... 3 Satz 1 Nummer 1, 2 und 4" ersetzt. b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 3 Nummer 2 bis 4" durch die Angabe „§ 3 Satz 1 Nummer 2 bis 4" ersetzt. ... In Absatz 2 wird die Angabe „§ 3 Nummer 2 bis 4" durch die Angabe „§ 3 Satz 1 Nummer 2 bis 4" ersetzt. c) In Absatz 3 wird die Angabe „§ 3 ... 3 Satz 1 Nummer 2 bis 4" ersetzt. c) In Absatz 3 wird die Angabe „§ 3 Nummer 5" durch die Angabe „§ 3 Satz 1 Nummer 5" ersetzt. 4. In ... c) In Absatz 3 wird die Angabe „§ 3 Nummer 5" durch die Angabe „§ 3 Satz 1 Nummer 5" ersetzt. 4. In § 10 wird die Angabe „§ 3 Nummer 2 ... 3 Satz 1 Nummer 5" ersetzt. 4. In § 10 wird die Angabe „§ 3 Nummer 2 bis 5" durch die Angabe „§ 3 Satz 1 Nummer 2 bis 5" ersetzt. ... In § 10 wird die Angabe „§ 3 Nummer 2 bis 5" durch die Angabe „§ 3 Satz 1 Nummer 2 bis 5" ersetzt. 5. § 12 wird wie folgt gefasst:  ... Kommt es beim Verkehr mit Fahrzeugen mit Überlänge im Sinne des § 3 Satz 1 Nummer 1 zu einem Unfall oder zu Schwierigkeiten bei der Befahrbarkeit von Strecken oder ... und Anwendungsbestimmungen (1) Mit Ablauf des 31. Dezember 2017 ist § 3 Satz 1 Nummer 2 nicht mehr anzuwenden. (2) Mit Ablauf des 31. Dezember 2023 sind nicht ... Dezember 2023 sind nicht mehr anzuwenden: 1. § 2 Absatz 2, 2. § 3 Satz 1 Nummer 1, 3. § ...

Zwölfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge
V. v. 22.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 318
Artikel 1 12. LKWÜberlStVAusnVÄndV Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge
... 2 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Abweichend von Absatz 1 dürfen in § 3 Satz 1 Nummer 1 bezeichnete Sattelkraftfahrzeuge das gesamte Streckennetz aller Länder - ausgenommen das ...