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Zitierungen von § 5 LKWÜberlStVAusnV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 LKWÜberlStVAusnV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LKWÜberlStVAusnV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 LKWÜberlStVAusnV Übereinstimmungsnachweis (vom 02.10.2019)
... Erfüllung der in den §§ 4 und 5 festgelegten Voraussetzungen sowie die Einhaltung des § 32d der ...
§ 13 LKWÜberlStVAusnV Übergangs- und Anwendungsbestimmungen (vom 30.11.2023)
... 1 Nummer 1, 3. § 4 Absatz 1, 4. § 12. (2) § 5 Absatz 1 Nummer 15 und Absatz 2 ist vorbehaltlich des Satzes 2 erst ab dem 1. Juli 2020 anzuwenden. Auf Fahrzeuge, die ... Auf Fahrzeuge, die vor dem 1. Juli 2019 erstmals in den Verkehr gekommen sind, ist § 5 Absatz 1 Nummer 15 und Absatz 2 erst ab dem 1. Juli 2022 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge
V. v. 19.12.2017 BAnz AT 28.12.2017 V1
Artikel 1 8. LKWÜberlStVAusnVÄndV
... dem Wort „Sachsen," das Wort „Sachsen-Anhalt," eingefügt. 2. § 5 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 2 werden nach dem Wort ...

Elfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge
V. v. 11.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 276
Artikel 1 11. LKWÜberlStVAusnVÄndV
... 2020 (BAnz AT 13.11.2020 V1) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 5 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Nummer 10 wird wie folgt gefasst:  ...

Neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge
V. v. 19.09.2019 BAnz AT 01.10.2019 V1
Artikel 1 9. LKWÜberlStVAusnVÄndV
... und die Angabe „13,30 m" durch die Angabe „13,38 m" ersetzt. 3. § 5 wird wie folgt geändert: a) Der Wortlaut wird Absatz 1 und wird wie folgt ... 7 Übereinstimmungsnachweis Die Erfüllung der in den §§ 4 und 5 festgelegten Voraussetzungen sowie die Einhaltung des § 32d der ... 3 wird Nummer 4. b) Folgender Absatz 2 wird angefügt: „(2) § 5 Absatz 1 Nummer 15 und Absatz 2 ist vorbehaltlich des Satzes 2 erst ab dem 1. Juli 2020 anzuwenden. Auf Fahrzeuge, die vor dem 1. ... anzuwenden. Auf Fahrzeuge, die vor dem 1. Juli 2019 erstmals in den Verkehr gekommen sind, ist § 5 Absatz 1 Nummer 15 und Absatz 2 erst ab dem 1. Juli 2022 anzuwenden." 9. Die Anlage wird wie folgt gefasst: ...