Zitierungen von § 5 LKWÜberlStVAusnV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 LKWÜberlStVAusnV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LKWÜberlStVAusnV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 LKWÜberlStVAusnV Übereinstimmungsnachweis (vom 02.10.2019)
... Erfüllung der in den §§ 4 und 5 festgelegten Voraussetzungen sowie die Einhaltung des § 32d der ...
§ 13 LKWÜberlStVAusnV Übergangs- und Anwendungsbestimmungen (vom 30.11.2023)
... 1 Nummer 1, 3. § 4 Absatz 1, 4. § 12. (2) § 5 Absatz 1 Nummer 15 und Absatz 2 ist vorbehaltlich des Satzes 2 erst ab dem 1. Juli 2020 anzuwenden. Auf Fahrzeuge, die ... Auf Fahrzeuge, die vor dem 1. Juli 2019 erstmals in den Verkehr gekommen sind, ist § 5 Absatz 1 Nummer 15 und Absatz 2 erst ab dem 1. Juli 2022 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge
V. v. 19.12.2017 BAnz AT 28.12.2017 V1
Artikel 1 8. LKWÜberlStVAusnVÄndV
... dem Wort „Sachsen," das Wort „Sachsen-Anhalt," eingefügt. 2. § 5 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 2 werden nach dem Wort ...

Elfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge
V. v. 11.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 276
Artikel 1 11. LKWÜberlStVAusnVÄndV
... 2020 (BAnz AT 13.11.2020 V1) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 5 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Nummer 10 wird wie folgt gefasst:  ...

Neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge
V. v. 19.09.2019 BAnz AT 01.10.2019 V1
Artikel 1 9. LKWÜberlStVAusnVÄndV
... und die Angabe „13,30 m" durch die Angabe „13,38 m" ersetzt. 3. § 5 wird wie folgt geändert: a) Der Wortlaut wird Absatz 1 und wird wie folgt ... 7 Übereinstimmungsnachweis Die Erfüllung der in den §§ 4 und 5 festgelegten Voraussetzungen sowie die Einhaltung des § 32d der ... 3 wird Nummer 4. b) Folgender Absatz 2 wird angefügt: „(2) § 5 Absatz 1 Nummer 15 und Absatz 2 ist vorbehaltlich des Satzes 2 erst ab dem 1. Juli 2020 anzuwenden. Auf Fahrzeuge, die vor dem 1. ... anzuwenden. Auf Fahrzeuge, die vor dem 1. Juli 2019 erstmals in den Verkehr gekommen sind, ist § 5 Absatz 1 Nummer 15 und Absatz 2 erst ab dem 1. Juli 2022 anzuwenden." 9. Die Anlage wird wie folgt gefasst: ...


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