Zitierungen von § 13 LKWÜberlStVAusnV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 LKWÜberlStVAusnV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LKWÜberlStVAusnV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge
V. v. 19.12.2017 BAnz AT 28.12.2017 V1
Artikel 1 8. LKWÜberlStVAusnVÄndV
... Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2016/799." 3. § 13 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird aufgehoben. b) Die ...

Neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge
V. v. 19.09.2019 BAnz AT 01.10.2019 V1
Artikel 1 9. LKWÜberlStVAusnVÄndV
... die Wörter „nach § 3 Satz 1 Nummer 2 bis 5" eingefügt. 8. § 13 wird wie folgt geändert: a) Der Wortlaut wird Absatz 1 und wird wie folgt ...

Siebte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge
V. v. 19.12.2016 BAnz AT 27.12.2016 V2
Artikel 1 7. LKWÜberlStVAusnVÄndV
... anzugeben sowie eine kurze Vorgangsbeschreibung beizubringen." 6. § 13 wird wie folgt gefasst: „§ 13 Übergangs- und Anwendungsbestimmungen ... beizubringen." 6. § 13 wird wie folgt gefasst: „§ 13 Übergangs- und Anwendungsbestimmungen (1) Mit Ablauf des 31. Dezember 2017 ist ...

Zwölfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge
V. v. 22.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 318
Artikel 1 12. LKWÜberlStVAusnVÄndV Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge
... Länder - ausgenommen das Streckennetz des Landes Berlin - nutzen." 2. In § 13 Absatz 1 wird die Angabe „2023" durch die Angabe „2026" ...


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