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Artikel 2 - Verordnung zur Neuregelung des Rechts der Zulassung von Seeanlagen seewärts der Begrenzung des deutschen Küstenmeeres (SeeAnlVuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 15.01.2012 BGBl. I S. 112, 2013 I 4112; Geltung ab 31.01.2012
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Artikel 2 Änderung der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 31. Januar 2012 KVR-V § 2, § 7

Die Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See vom 13. Juni 1977 (BGBl. I S. 813), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. März 2009 (BGBl. I S. 647) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 2 Absatz 3 wird die Angabe „§ 7 der Seeanlagenverordnung" durch die Angabe „§ 11 der Seeanlagenverordnung" ersetzt.

2.
§ 7 wird wie folgt geändert:

a)
In § 7 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 7 der Seeanlagenverordnung" durch die Angabe „§ 11 der Seeanlagenverordnung" ersetzt.

b)
In Absatz 3 werden

aa)
in Satz 1 die Angabe „§ 7 der Seeanlagenverordnung" durch die Angabe „§ 11 der Seeanlagenverordnung" und

bb)
in Satz 2 die Angabe „§ 8 der Seeanlagenverordnung" durch die Angabe „§ 12 der Seeanlagenverordnung"

ersetzt.

 
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Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Neuregelung des Rechts der Zulassung von Seeanlagen seewärts der Begrenzung des deutschen Küstenmeeres

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 SeeAnlVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SeeAnlVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257, 1728
Artikel 62 WSVZuAnpV Änderung der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See
... Zusammenstößen auf See vom 13. Juni 1977 (BGBl. I S. 813), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 15. Januar 2012 (BGBl. I S. 112) geändert worden ist, wird wie folgt ...