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Berichtigung - Berichtigung des Gesetzes über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts (ProdSNGBer k.a.Abk.)

B. v. 26.01.2012 BGBl. I S. 131 (Nr. 6); Geltung ab 01.12.2011

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 1. Dezember 2011 ProdSNG Artikel 1, Artikel 7, ProdSG § 33, § 37, § 39, § 40, BVLG § 2

Das Gesetz über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts vom 8. November 2011 (BGBl. I S. 2178) ist wie folgt zu berichtigen:

1.
In Artikel 1 sind

a)
in § 33 Absatz 2 Nummer 3 nach der Angabe „Absatz 1" die Angabe „Satz 1" einzufügen;

b)
in § 37 Absatz 5 Satz 3 die Angabe „Absatz 5" zu streichen;

c)
in § 39

aa)
in Absatz 1 Nummer 3 nach der Angabe „Absatz 1" die Angabe „Satz 1" einzufügen,

bb)
in den Absätzen 2 und 3 jeweils die Angabe „15" durch die Angabe „16" und die Angabe „16" durch die Angabe „17" zu ersetzen und

d)
in § 40 die Angabe „15" durch die Angabe „16" und die Angabe „16" durch die Angabe „17" zu ersetzen.

2.
In Artikel 7 sind

a)
nach dem Wort „Absatz" die Angabe „2" durch die Angabe „4" und die Wörter „wird die bisherige" durch die Wörter „werden in der" zu ersetzen und

b)
die Wörter „die Nummer 9 und es werden"

sowie die Wörter

„und die Zahl „13" durch die Zahl „8" ersetzt"

zu streichen.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Im Auftrag M. Vleurinck

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