§ 68 Anhörung beteiligter Kreise
Soweit Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften die Anhörung der beteiligten Kreise vorschreiben, ist ein jeweils auszuwählender Kreis von Vertretern der Wissenschaft, der Betroffenen, der beteiligten Wirtschaft, der für die Abfallwirtschaft zuständigen obersten Landesbehörden, der Gemeinden und Gemeindeverbände zu hören.
interne Verweise§ 4 KrWG Nebenprodukte ... (2) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 68 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates nach Maßgabe der in Absatz 1 ...
§ 5 KrWG Ende der Abfalleigenschaft (vom 29.10.2020) ... Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise ( § 68 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates nach Maßgabe der in Absatz 1 ...
§ 10 KrWG Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft (vom 29.10.2020) ... Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise ( § 68 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zur Erfüllung der Pflichten ...
§ 43 KrWG Anforderungen an Deponien (vom 13.04.2013) ... Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 68 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates vorzuschreiben, dass die Errichtung, die ... (3) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 68 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates vorzuschreiben, welche Anforderungen an die ...
§ 47 KrWG Allgemeine Überwachung (vom 16.07.2021) ... Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise ( § 68 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten zum Inhalt der ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotSonstige
Verordnung zur Änderung der Chemikalien-KlimaschutzverordnungV. v. 14.02.2017 BGBl. I S. 148
Zitat in folgenden NormenEinwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG)
Artikel 1 G. v. 11.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 124, 183
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts
G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212, 1474
Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union
G. v. 23.10.2020 BGBl. I S. 2232
Artikel 1 AbfRRL-UG Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ... Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise ( § 68 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates nach Maßgabe der in Absatz 1 ... § 23 wird die Bundesregierung ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise ( § 68 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen, dass 1. bestimmte ... § 23 wird die Bundesregierung ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise ( § 68 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen, dass Hersteller oder ... und nukleare Sicherheit wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise ( § 68 ) durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Ziele für die freiwillige ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen
G. v. 08.04.2013 BGBl. I S. 734, 3753
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