Anlage 1 - Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Artikel 1 G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212 (Nr. 10); zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56
Geltung ab 01.06.2012; FNA: 2129-56 Umweltschutz
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Anlage 1 Beseitigungsverfahren


Anlage 1 wird in 11 Vorschriften zitiert

D 1 Ablagerungen in oder auf dem Boden (zum Beispiel Deponien)

D 2 Behandlung im Boden (zum Beispiel biologischer Abbau von flüssigen oder schlammigen Abfällen im Erdreich)

D 3 Verpressung (zum Beispiel Verpressung pumpfähiger Abfälle in Bohrlöcher, Salzdome oder natürliche Hohlräume)

D 4 Oberflächenaufbringung (zum Beispiel Ableitung flüssiger oder schlammiger Abfälle in Gruben, Teiche oder Lagunen)

D 5 Speziell angelegte Deponien (zum Beispiel Ablagerung in abgedichteten, getrennten Räumen, die gegeneinander und gegen die Umwelt verschlossen und isoliert werden)

D 6 Einleitung in ein Gewässer mit Ausnahme von Meeren und Ozeanen

D 7 Einleitung in Meere und Ozeane einschließlich Einbringung in den Meeresboden

D 8 Biologische Behandlung, die nicht an anderer Stelle in dieser Anlage beschrieben ist und durch die Endverbindungen oder Gemische entstehen, die mit einem der in D 1 bis D 12 aufgeführten Verfahren entsorgt werden

D 9 Chemisch-physikalische Behandlung, die nicht an anderer Stelle in dieser Anlage beschrieben ist und durch die Endverbindungen oder Gemische entstehen, die mit einem der in D 1 bis D 12 aufgeführten Verfahren entsorgt werden (zum Beispiel Verdampfen, Trocknen, Kalzinieren)

D 10 Verbrennung an Land

D 11 Verbrennung auf See 1)

D 12 Dauerlagerung (zum Beispiel Lagerung von Behältern in einem Bergwerk)

D 13 Vermengung oder Vermischung vor Anwendung eines der in D 1 bis D 12 aufgeführten Verfahren 2)

D 14 Neuverpacken vor Anwendung eines der in D 1 bis D 13 aufgeführten Verfahren

D 15 Lagerung bis zur Anwendung eines der in D 1 bis D 14 aufgeführten Verfahren (ausgenommen zeitweilige Lagerung bis zur Sammlung auf dem Gelände der Entstehung der Abfälle) 3)

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1)
Nach EU-Recht und internationalen Übereinkünften verbotenes Verfahren.
2)
Falls sich kein anderer D-Code für die Einstufung eignet, kann das Verfahren D 13 auch vorbereitende Verfahren einschließen, die der Beseitigung einschließlich der Vorbehandlung vorangehen, zum Beispiel Sortieren, Zerkleinern, Verdichten, Pelletieren, Trocknen, Schreddern, Konditionierung oder Trennung vor Anwendung eines der unter D 1 bis D 12 aufgeführten Verfahren.
3)
Unter einer zeitweiligen Lagerung ist eine vorläufige Lagerung im Sinne des § 3 Absatz 15 zu verstehen.

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Zitierungen von Anlage 1 KrWG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 KrWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KrWG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 KrWG Begriffsbestimmungen (vom 29.10.2020)
... oder Gegenstände einer Verwertung im Sinne der Anlage 2 oder einer Beseitigung im Sinne der Anlage 1 zuführt oder die tatsächliche Sachherrschaft über sie unter Wegfall jeder weiteren ... das Verfahren zur Nebenfolge hat, dass Stoffe oder Energie zurückgewonnen werden. Anlage 1 enthält eine nicht abschließende Liste von Beseitigungsverfahren. (27) ...
§ 49 KrWG Registerpflichten (vom 29.10.2020)
... Die Betreiber von Anlagen oder Unternehmen, die Abfälle in einem Verfahren nach Anlage 1 oder Anlage 2 entsorgen (Entsorger von Abfällen), haben ein Register zu führen, in dem ... von Abfällen), haben ein Register zu führen, in dem hinsichtlich der Vorgänge nach Anlage 1 oder Anlage 2 folgende Angaben verzeichnet sind: 1. die Menge, die Art und der Ursprung ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV)
neugefasst durch B. v. 21.06.2002 BGBl. I S. 2214; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 18.11.2020 BGBl. I S. 2451
§ 2 AltfahrzeugV Begriffsbestimmungen (vom 01.01.2021)
... genannten Verfahren; 12. "Beseitigung" jedes der anwendbaren in Anlage 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes genannten Verfahren; 13. „gefährlicher Stoff" jeden Stoff, der die ...

Nachweisverordnung (NachwV)
Artikel 1 V. v. 20.10.2006 BGBl. I S. 2298; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 28.04.2022 BGBl. I S. 700
§ 1 NachwV Anwendungsbereich (vom 01.06.2014)
... 3. Betreiber von Anlagen oder Unternehmen, welche Abfälle in einem Verfahren nach Anlage 1 oder Anlage 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes entsorgen (Abfallentsorger), sowie 4. ...
Anlage 1 NachwV Formblätter zu Teil 2 Abschnitt 1 und 2 sowie § 24 Abs. 4 (vom 01.06.2012)
... Wörter „Anhang II A oder II B des KrW-/AbfG" durch die Wörter „Anlage 1 oder Anlage 2 des KrWG" ersetzt. --- [image:2006/2006I2317.gif|Formblatt: ... Wörter „Anhang II A oder II B des KrW-/AbfG" durch die Wörter „Anlage 1 oder Anlage 2 des KrWG" ersetzt. --- [image:2006/2006I2319.gif|Begleitschein ...

PCB/PCT-Abfallverordnung (PCBAbfallV)
Artikel 1 V. v. 26.06.2000 BGBl. I S. 932; zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 21 G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212
§ 2 PCBAbfallV Pflichten zur Entsorgung (vom 01.06.2012)
... nur mit den Verfahren D8, D9 oder D15, dem sich die Verfahren D10 oder D12 entsprechend Anlage 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes anschließen, sowie D10 oder D12 erfolgen. Bei dem Verfahren ...

POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung (POP-Abfall-ÜberwV)
Artikel 1 V. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2644; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 28.04.2022 BGBl. I S. 700
§ 5 POP-Abfall-ÜberwV Registerpflichten
... Abfällen haben ein Register zu führen, in dem hinsichtlich der Vorgänge nach Anlage 1 oder Anlage 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes folgende Angaben verzeichnet sind: 1. ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts
G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212, 1474
Artikel 3 KrWAbfRNOG Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
... II A des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes" durch die Wörter „Anlage 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes" ersetzt. e) Absatz 12 wird wie folgt ...
Artikel 5 KrWAbfRNOG Folgeänderungen (vom 01.06.2012)
... II A des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes" durch die Wörter „Anlage 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes" ersetzt. 2. In § 3 Absatz 2 Satz 1 werden ... II A des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes" durch die Wörter „Anlage 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes" ersetzt. 2. In § 4 Absatz 2 Satz 1 werden ... A oder II B des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes" durch die Wörter „Anlage 1 oder Anlage 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes" ersetzt. 4. § 11 wird wie ... A oder II B des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes" durch die Wörter „Anlage 1 oder Anlage 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes" ersetzt. 2. § 2 Absatz 1 wird ... Wörter „Anhang II A oder II B des KrW-/AbfG" durch die Wörter „Anlage 1 oder Anlage 2 des KrWG" ersetzt. (28) Die Deponieverordnung vom 27. April 2009 ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
G. v. 16.03.2005 BGBl. I S. 762; aufgehoben durch Artikel 7 G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1739
§ 3 ElektroG Begriffsbestimmungen (vom 13.06.2014)
... Verwertung. (9) Beseitigung im Sinne dieses Gesetzes umfasst die in Anlage 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes genannten Verfahren. (10) Behandlung im Sinne dieses ...

Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
V. v. 19.06.2002 BGBl. I S. 1938; aufgehoben durch § 15 V. v. 18.04.2017 BGBl. I S. 896
§ 9 GewAbfV Kontrolle bei Vorbehandlungsanlagen (vom 01.06.2017)
... und Anschrift des Betreibers der Entsorgungsanlage, 2. das Entsorgungsverfahren nach Anlage 1 oder Anlage 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie 3. die Art der Entsorgungsanlage, ...


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