Artikel 6 - Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts (KrWAbfRNOG k.a.Abk.)

G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212, 1474 (Nr. 10); Geltung ab 01.06.2012, abweichend siehe Artikel 6
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Artikel 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 6 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Juni 2012 KrW-/AbfG mWv. 1. März 2012 KrWG

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Juni 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 6. Oktober 2011 (BGBl. I S. 1986) geändert worden ist, außer Kraft.

(2) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 treten Artikel 1 § 4 Absatz 2, § 5 Absatz 2, § 8 Absatz 2, die §§ 10 und 11 Absatz 2 und 3, § 12 Absatz 7, die §§ 16 und 23 Absatz 4, die §§ 24, 25 und 26 Absatz 1, § 36 Absatz 4 Satz 4, § 38 Absatz 1 Satz 2, § 41 Absatz 2, die §§ 43 und 48 Satz 2, die §§ 52 und 53 Absatz 6, § 54 Absatz 7, § 55 Absatz 2, die §§ 57 und 59 Absatz 1 Satz 2, § 60 Absatz 3, die §§ 61, 65, 67 und 68 sowie Artikel 3 Nummer 7 und 9 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 29. Februar 2012.

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Zitierungen von Artikel 6 Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 KrWAbfRNOG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KrWAbfRNOG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid
G. v. 17.08.2012 BGBl. I S. 1726
Artikel 4 KSpGEG Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes 4)*)
... der Schriftleitung: Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ist zwischenzeitlich durch Artikel 6 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) am 1. Juni 2012 außer ...


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