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Änderung Anlage 2 Verordnung über die Prüfung zu anerkannten Fortbildungsabschlüssen in der Finanzdienstleistungswirtschaft vom 08.12.2017

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

Anlage 2 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 08.12.2017 geltenden Fassung
Anlage 2 n.F. (neue Fassung)
in der am 08.12.2017 geltenden Fassung
durch Artikel 13 V. v. 30.11.2017 BGBl. I S. 3827
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 2 (zu § 7 Absatz 4)


(Text neue Fassung)

Anlage 2 (aufgehoben)


vorherige Änderung

Muster Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachberater für Finanzdienstleistungen/Geprüfte Fachberaterin für Finanzdienstleistungen (BGBl. I 2012 S. 282)




 
 (keine frühere Fassung vorhanden)

 
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