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Artikel 3 - Verordnung zur Änderung von Vorschriften zu regelmäßigen Datenübermittlungen der Meldebehörden an öffentliche Stellen des Bundes (2. BMeldDÜVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt vorbehaltlich von Satz 2 am 1. November 2012 in Kraft. Artikel 2 tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 27. April 2012.