Die
EMAS-Privilegierungs-Verordnung vom
24. Juni 2002 (BGBl. I S. 2247), die zuletzt durch Artikel
5 Absatz 24 des Gesetzes vom
24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 5 Absatz 1 Nummer 4 werden die Wörter „Umfüllen und Lagern" durch die Wörter „Umfüllen oder Lagern" ersetzt und werden nach dem Wort „Ottokraftstoffen" ein Komma und die Wörter „Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin" eingefügt.
- 2.
- In § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 werden die Wörter „Umfüllen und Lagern" durch die Wörter „Umfüllen oder Lagern" ersetzt und werden nach dem Wort „Ottokraftstoffen" ein Komma und die Wörter „Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin" eingefügt.
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, zur Änderung der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte und zum Erlass einer Bekanntgabeverordnung
V. v. 02.05.2013 BGBl. I S. 973, 3756