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§ 39a - Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Artikel 1 V. v. 26.04.2012 BGBl. I S. 679 (Nr. 18); zuletzt geändert durch Artikel 8 V. v. 20.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 199
Geltung ab 05.05.2012; FNA: 9232-16 Zulassung zum Straßenverkehr
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§ 39a Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger



(1) Die in Personenkraftwagen und Kraftomnibussen sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen - ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen - eingebauten Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger müssen eine Kennzeichnung haben, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.

(2) Die in Kraftfahrzeuge nach § 30a Absatz 3 eingebauten Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger müssen eine Kennzeichnung haben, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.

(3) Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen müssen Betätigungseinrichtungen haben, deren Einbau, Position, Funktionsweise und Kennzeichnung den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.



 

Zitierungen von § 39a StVZO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 39a StVZO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StVZO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 53a StVZO Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage, Warnweste (vom 01.05.2014)
...  3. Dem Fahrzeugführer muss durch eine auffällige Kontrolleuchte nach § 39a angezeigt werden, dass das Warnblinklicht eingeschaltet ist. (5) Warnblinkanlagen an ...
§ 69a StVZO Ordnungswidrigkeiten (vom 28.07.2021)
... 11. des § 39 über Einrichtungen zum Rückwärtsfahren; 11a. des § 39a über Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger; 12. des § ...
Anhang StVZO (vom 03.07.2021)
... Berichtigung der Richtlinie 95/56/EG (ABl. L 103 vom 3.4.1998, S. 38). § 39a Absatz 1 Anhänge I bis IV der Richtlinie 78/316/EWG des Rates vom 21. Dezember 1977 ... der Kommission vom 15. November 1994 (ABl. L 299 vom 22.11.1994, S. 26). § 39a Absatz 2 Anhang I der Richtlinie 93/29/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über  ... oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. L 188 vom 29.7.1993, S. 1). § 39a Absatz 3 Anhänge II bis IV der Richtlinie 86/415/EWG des Rates vom 24. Juli 1986 ...