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Artikel 5 - Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen (TKGuaÄndG k.a.Abk.)

G. v. 03.05.2012 BGBl. I S. 958, 1717 (Nr. 19); Geltung ab 10.05.2012, abweichend siehe Artikel 5
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Artikel 5 Inkrafttreten *)


Artikel 5 hat 2 frühere Fassungen, wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 0. Dezember 0000 TKG offen

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung**) in Kraft.

(2) Artikel 1 tritt vorbehaltlich der Sätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung**) in Kraft. Die §§ 66a, 66b und 66c sind mit dem Inkrafttreten einer Rechtsverordnung nach § 45n Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 4 Nummer 1, § 45d Absatz 2 ist mit Inkrafttreten einer Rechtsverordnung nach § 45n Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 6 Nummer 1 und § 45d Absatz 3 ist mit Inkrafttreten einer Rechtsverordnung nach § 45n Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 6 Nummer 2 nicht mehr anzuwenden. § 150 Absatz 7 tritt am ersten Tag des vierten, § 46 Absatz 1 Satz 3 tritt am ersten Tag des siebten, § 66b Absatz 1 Satz 4, die §§ 66g, 66h Nummer 8 und § 149 Absatz 1 Nummer 13i und j treten am ersten Tag des dreizehnten auf die Verkündung**) dieses Gesetzes folgenden Kalendermonats in Kraft.

(3) Artikel 2 tritt am 11. Mai 2012 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: gemäß Entscheidung des BVerfG, B. v. 7. Mai 2012 (BGBl. I S. 1021), tritt Artikel 1 Nummer 62 Buchstabe a) aa) nicht vor dem 1. August 2012 in Kraft.
**)
Die Verkündung erfolgte am 9. Mai 2012.





 

Frühere Fassungen von Artikel 5 Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 10.05.2012 (20.08.2012)Berichtigung des Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
vom 08.08.2012 BGBl. I S. 1717
aktuell vorher 10.05.2012Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 367/12 - (zu Artikel 1 Nummer 62 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa des Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen)
vom 07.05.2012 BGBl. I S. 1021
aktuellvor 10.05.2012Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 TKGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TKGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Berichtigung des Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
B. v. 08.08.2012 BGBl. I S. 1717
Berichtigung TKGuaÄndGBer
... Regelungen vom 3. Mai 2012 (BGBl. I S. 958) ist wie folgt zu berichtigen: Artikel 5 Absatz 2 Satz 2 muss wie folgt lauten: „Die §§ 66a, 66b und 66c sind ...