(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung**) in Kraft.
(2) Artikel 1 tritt vorbehaltlich der Sätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung**) in Kraft. Die §§
66a,
66b und
66c sind mit dem Inkrafttreten einer Rechtsverordnung nach §
45n Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 4 Nummer 1, §
45d Absatz 2 ist mit Inkrafttreten einer Rechtsverordnung nach §
45n Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 6 Nummer 1 und §
45d Absatz 3 ist mit Inkrafttreten einer Rechtsverordnung nach §
45n Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 6 Nummer 2 nicht mehr anzuwenden. §
150 Absatz 7 tritt am ersten Tag des vierten, §
46 Absatz 1 Satz 3 tritt am ersten Tag des siebten, §
66b Absatz 1 Satz 4, die §§ 66g,
66h Nummer 8 und §
149 Absatz 1 Nummer 13i und j treten am ersten Tag des dreizehnten auf die Verkündung**) dieses Gesetzes folgenden Kalendermonats in Kraft.
(3) Artikel 2 tritt am 11. Mai 2012 in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: gemäß Entscheidung des BVerfG, B. v. 7. Mai 2012 (BGBl. I S. 1021), tritt Artikel 1 Nummer 62 Buchstabe a) aa) nicht vor dem 1. August 2012 in Kraft.
- **)
- Die Verkündung erfolgte am 9. Mai 2012.
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Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
B. v. 08.08.2012 BGBl. I S. 1717