Artikel 1 - Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes und von steuerlichen Vorschriften (GemFinRefGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes


Artikel 1 wird in 4 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2012 GemFinRefG § 3

§ 3 Absatz 1 Satz 4 des Gemeindefinanzreformgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2009 (BGBl. I S. 502) wird wie folgt gefasst:

 
„Die Schlüsselzahl ergibt sich aus dem Anteil der Gemeinde an der Summe der durch die Bundesstatistiken über die veranlagte Einkommensteuer und über die Lohnsteuer ermittelten Einkommensteuerbeträge, die auf die zu versteuernden Einkommensbeträge bis zu 35.000 Euro jährlich, in den Fällen des § 32a Absatz 5 oder des § 32a Absatz 6 des Einkommensteuergesetzes in der jeweils am letzten Tag des für die Bundesstatistik maßgebenden Veranlagungszeitraumes geltenden Fassung auf die zu versteuernden Einkommensbeträge bis zu 70.000 Euro jährlich entfallen."

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Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes und von steuerlichen Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 GemFinRefGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GemFinRefGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Einkommensteuerschlüsselzahlenermittlungsverordnung (EStSchlEV)
V. v. 17.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 284
Eingangsformel EStSchlEV
... 3 in Verbindung mit Absatz 1 des Gemeindefinanzreformgesetzes, von dem Absatz 1 zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Mai 2012 (BGBl. I S. 1030 ) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium der ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG)
G. v. 19.07.2016 BGBl. I S. 1730; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1682
Artikel 9 InvStRefG Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2009 (BGBl. I S. 502), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Mai 2012 (BGBl. I S. 1030) geändert worden ist, werden die Wörter ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Einkommensteuerschlüsselzahlenermittlungsverordnung (EStSchlEV)
V. v. 27.09.2017 BGBl. I S. 3517
Eingangsformel EStSchlEV
... 3 in Verbindung mit Absatz 1 des Gemeindefinanzreformgesetzes, von denen Absatz 1 zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Mai 2012 (BGBl. I S. 1030 ) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium der ...

Einkommensteuerschlüsselzahlenermittlungsverordnung (EStSchlEV)
V. v. 21.09.2020 BGBl. I S. 2017
Eingangsformel EStSchlEV
... 3 in Verbindung mit Absatz 1 des Gemeindefinanzreformgesetzes, von dem Absatz 1 zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Mai 2012 (BGBl. I S. 1030 ) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium der ...


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