Artikel 2 - Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (14. LuftVGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 12. Mai 2012 LuftVZO § 1, § 43a, § 53

Die Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Juli 2008 (BGBl. I S. 1229), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. Februar 2011 (BGBl. I S. 317) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 Absatz 4 Nummer 2 wird wie folgt gefasst:

„2.
unbemannte Luftfahrtsysteme."

2.
§ 43a wird aufgehoben.

3.
In § 53 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 43a Abs. 1," gestrichen.

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Zitierungen von Artikel 2 Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 14. LuftVGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 14. LuftVGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über die Prüfung, die Zulassung und den Betrieb von Luftfahrtgerät, über das Luftfahrtpersonal und die Kosten der Luftfahrtverwaltung
V. v. 15.02.2013 BGBl. I S. 293
Artikel 2 LuftGerPVEV Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Juli 2008 (BGBl. I S. 1229), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Mai 2012 (BGBl. I S. 1032) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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