Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 4 - Gesetz zur Neuordnung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts (EnVKNOG k.a.Abk.)

Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis



Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie kann den Wortlaut der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

Anzeige