Artikel 5 - Gesetz zur Neuordnung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts (EnVKNOG k.a.Abk.)

Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 5 ändert mWv. 17. Mai 2012 EnVKG EnVHV

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft:

1.
das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz vom 30. Januar 2002 (BGBl. I S. 570), das zuletzt durch Artikel 169 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, und

2.
die Energieverbrauchshöchstwerteverordnung vom 6. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4517), die zuletzt durch Artikel 399 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 16. Mai 2012.



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