Artikel 4 - Zweite Verordnung zur Änderung der Fruchtsaftverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften (2. FrSaftVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 4 Aufhebung der Verordnung über koffeinhaltige Erfrischungsgetränke


Artikel 4 ändert mWv. 1. Juni 2012 KoffeinV

Die Verordnung über koffeinhaltige Erfrischungsgetränke in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2125-4-14, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 8. Mai 2008 (BGBl. I S. 797) geändert worden ist, wird aufgehoben.



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