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§ 28 - Prüfungsordnung für Fahrlehrer (FahrlPrüfO k.a.Abk.)

§ 28 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 28 ändert mWv. 23. Juni 2012 FahrlPrüfO

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Prüfungsordnung für Fahrlehrer vom 18. August 1998 (BGBl. I S. 2307, 2331), die durch Artikel 7 der Verordnung vom 7. August 2002 (BGBl. I S. 3267) geändert worden ist, außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 22. Juni 2012.

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