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Anlage 2.6 - Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO k.a.Abk.)

V. v. 19.06.2012 BGBl. I S. 1318 (Nr. 27); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 498
Geltung ab 23.06.2012; FNA: 9231-7-12 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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Anlage 2.6 (zu § 4) Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in der Klasse L (2 Doppelstunden)



1. Verkehrsbeobachtungen und Verkehrsverhalten, Zusammenstellen von


 
Zügen

Einfahren in Straßen

Überqueren von Straßen

Abbiegen, auch unter Berücksichtigung ausschwenkender Teile

Beobachtung nach hinten (Spiegel, Teleskopspiegel, toter Winkel)

Fahrbahnbenutzung

Sonstige Pflichten von Führern langsamer Fahrzeuge bei Kolonnenbildung

Zusammenstellen von Zügen

Zusammenstellen von Zügen mit unterschiedlichen Bremsanlagen

Achsenabhängig (ein- oder mehrachsig)

selbstfahrende Arbeitsmaschine, auch mit Anhänger, Zuggabel, Anhängerkupplung,

Stützrad bei Einachsanhängern

Beachtung der fahrzeugbezogenen Vorschriften

Zulassungsfreiheit und Zulassungspflicht auch bei Anhängern; Geschwindigkeitsschilder, Fabrikschild und vorgezogene Untersuchungen

Kennzeichnungspflichten

Kenntlichmachung von verkehrsgefährdenden Fahrzeug- oder Anbauteilen

Überbreite, Überlänge, Zwillingsräder.

2. Technik und Sicherungseinrichtungen


 
Bremsen

Betriebsbremse, hydraulische Bremse

Druckluftbremse

Auflaufbremse und Feststellbremse

Einzelradbremsen

Unterlegkeile

Lenkung

Räder/Bereifung

Anbaugeräte und Ladung

Be- und Entlastung der Achsen

Betriebsgeschwindigkeit

Ladung.