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Anlage 6 - Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO k.a.Abk.)

V. v. 19.06.2012 BGBl. I S. 1318 (Nr. 27); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 498
Geltung ab 23.06.2012; FNA: 9231-7-12 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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Anlage 6 (zu § 5 Absatz 5) Für die Klassen BE, C1, C, C1E, CE, D1, D1E, D, DE und T



Funktions- und Sicherheitskontrolle sowie entsprechende Handfertigkeiten

Kontrolle der Kraftfahrzeuge und Anhänger auf Verkehrs- und Betriebssicherheit

1. Fahrtenschreiber (Klassen C1, C, D1 und D)


Analoger Fahrtenschreiber Digitaler Fahrtenschreiber
Bedienung und Handhabung des analogen Fahrten-
schreibers
- Ausfüllen und Einlegen eines Schaublattes
- Bedienung der Schalter
- Bedeutung der Kontrolllampen und Ausfall eines
Fahrtenschreibers kennen
- Benennung der Symbole auf dem Fahrten-
schreiber
Bedienung und Handhabung des digitalen Fahrten-
schreibers unter Verwendung der Fahrerkarte
- vor Beginn der Fahrt, einschließlich Nachtragun-
gen in Form von manuellen Eintragungen bei
Arbeitszeiten außerhalb der Ruhezeiten
- während der Fahrt
- beim Verlassen des Fahrzeugs
- Bedienung der Schalter
- Bedeutung der Kontrolllampen und Ausfall eines
Fahrtenschreibers kennen
- Benennung der Symbole auf dem Fahrten-
schreiber
Auswertung des Schaublattes
a) Wie viele Kilometer wurden gefahren?
b) Wie lange war die Fahrtunterbrechung?
c) Nach wie vielen Stunden wurde die erste Pause
eingelegt?
d) Welche Höchstgeschwindigkeit wurde gefahren?
- am Ende einer Fahrt
- bei Ausfall des Gerätes
 


2. Bremsen (alle Klassen)


 
Sichtprüfung des Standes der Bremsflüssigkeit

Prüfen der Druckwarneinrichtung

Vorratsdruck aufbauen, Fahrbereitschaft feststellen

Prüfen, ob Pedalwege frei sind

Sichtprüfung der Betriebs- und Feststellbremse

Wirkung des Lufttrockners prüfen; oder bei älteren Fahrzeugen Vorrat des Frostschutzmittels prüfen

3. Räder, Radaufhängung, Reifen und Lenkung (alle Klassen)


 
Prüfen der Reifengröße anhand des Fahrzeugscheins

Prüfen der Tragfähigkeit und der Höchstgeschwindigkeit der Reifen anhand des Fahrzeugscheins

Prüfen des Reifenzustandes/Reifendruckes (Profil, Beschädigung, Fremdkörper)

Sichtprüfung des Sitzes der Radmuttern

Prüfen der Felgen auf Beschädigung

Prüfung Reserverad, Sicherung, Zustand

Sichtprüfung der Radaufhängung

Funktion der Lenkhilfe prüfen (stehender, laufender Motor)

Lenkungsspiel prüfen

Ölstand der Servolenkung prüfen

4. Elektrische Ausstattung/Beleuchtungseinrichtungen/Kontrolleinrichtungen (alle Klassen)


 
Standlicht, Abblendlicht, Fernlicht, Umrissleuchte vorne, Funktion prüfen

Bremsleuchten, Kennzeichenbeleuchtung, Rückstrahler prüfen

Hupe/Lichthupe/Warnblinklicht/Seitenmarkierungsleuchten, Funktion prüfen

Batterie (Anschlüsse, Befestigung) prüfen

Reihenfolge des An- und Abklemmens beim Fremdstart benennen

Kontrolllampen - Blinker/Warnblinklicht/Fernlicht/Handbremse/Automatischer Blockierverhinderer/Temperaturanzeigen benennen bzw. kontrollieren oder Kontrollsysteme erläutern

Schluss-, Umrissleuchten hinten, Funktion prüfen

5. Motor/Betriebsstoffe (alle Klassen)


 
Sichtprüfung von Kühler und Kühlleitungen, Kontrolle des Kühlflüssigkeitsstandes

Kontrolle des Motorölstandes

Dichtheit der Kraftstoffanlage, Kraftstoffleitung, Kraftstoffvorrat prüfen

Sichtprüfung des Antriebs von Nebenaggregaten (z. B. Lichtmaschine, Servo- und Wasserpumpe)

Wasservorrat in Scheiben- und Scheinwerferwaschanlage kontrollieren

Einstellung der Scheibenwasch-Spritzdüsen prüfen, gegebenenfalls reinigen

Überprüfung der Zustandsanzeige für die Luftfilteranlage

6. Ausrüstung/Aufbau/Zusatzeinrichtung (alle Klassen)


 
Warnleuchte (Funktion), Warndreieck, Warnweste (Vorhandensein)

Unterlegkeile (Anzahl, Unterbringung, Zustand)

Verbandkasten (Unterbringung)

Bordwände, Verschlüsse, Gepäckklappen, Plane, Ladeeinrichtung, Ladungssicherung (Zustandskontrolle)

Sichtprüfung der Anhängekupplung

Zustand der Scheiben und Spiegel (Sauberkeit, Beschädigung)

Plane/Spriegel (Zustand und Befestigung kontrollieren, prüfen, ob Plane frei von Wasser oder u. U. von Schnee und Eis)

7. Handfertigkeiten (Klassen D1 und D)


 
Erläutern eines Radwechsels

Auswechseln einer Glühlampe im Scheinwerfer (gegebenenfalls erläutern) (gilt nicht für Gasentladungslampe)

Auswechseln einer Lampe in Brems-, Blink- oder Schlussleuchte

Funktionsprüfung der Verständigungsanlage mit Regelung der Lautstärke und Umschalten zwischen Fahrer- und Beifahrermikrofon

Funktionsprüfung der Türbetätigungsanlage (auch von außen)

Erläutern oder Demonstrieren des vorschriftsmäßigen Absicherns eines liegen gebliebenen Fahrzeugs

Erläutern oder Demonstrieren der Notbetätigung der Türen

Beschreibung der Handhabung des Feuerlöschers

Kontrolle/Wechsel einer Sicherung bzw. Handhabung des Sicherungsautomaten bei Ausfall

Bedienung der Heizungs- und Lüftungsanlage erklären

8. Handfertigkeiten (Klassen BE, DE, D1E, CE und C1E)


 
Funktions- und Sicherheitskontrolle, Handfertigkeiten

Prüfung der Bremsanlagen

Kontrolle der Druckluftbremsanschlüsse und der elektrischen Anschlüsse

Funktionsprüfung der Druckluftbremsanschlüsse oder der Auflaufbremse

Kontrolle von Aufbau, Planen, Bordwänden und sonstigen Einrichtungen zur Sicherung der Ladung





 

Frühere Fassungen von Anlage 6 Fahrschüler-Ausbildungsordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 18.08.2017Artikel 3 Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher und straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
vom 08.08.2017 BGBl. I S. 3158

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 6 Fahrschüler-Ausbildungsordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 6 FahrschAusbO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FahrschAusbO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 FahrschAusbO Praktischer Unterricht (vom 18.08.2017)
... beziehen und inhaltlich mit dieser zu verzahnen. Er hat sich an den in den Anlagen 3 bis 6 aufgeführten Inhalten zu orientieren und die praktische Anwendung der Kenntnisse ... praktische Unterweisung in der Erkennung und Behebung technischer Mängel nach Anlage 6 . (6) Die in den Absätzen 3 bis 5 vorgeschriebenen Ausbildungseinheiten sind ...
Anlage 3 FahrschAusbO (zu § 5 Absatz 1) Sachgebiete für den praktischen Unterricht für alle Klassen (vom 19.01.2013)
... 19.1.1 Praktische Unterweisung in der Erkennung und Behebung technischer Mängel nach Anlage 6 19.1.2 Zusätzliche Überprüfung 19.1.2.1 Überprüfung ... 20.1.1 Praktische Unterweisung in der Erkennung und Behebung technischer Mängel nach Anlage 6 20.1.2 Zusätzliche Überprüfungen Handfertigkeiten 20.1.2.1 ... 21.3.1 Praktische Unterweisung in der Erkennung und Behebung technischer Mängel nach Anlage 6 21.3.2 Prüfen der Kupplungseinrichtung (Kontrolle der Befestigung und ... 22.3.1 Praktische Unterweisung in der Erkennung und Behebung technischer Mängel nach Anlage 6 22.3.2 Prüfen der Kupplungseinrichtung (Kontrolle der Befestigung und ... 23.1.1 Praktische Unterweisung in der Erkennung und Behebung technischer Mängel nach Anlage 6 23.1.2 Zusätzliche Überprüfungen 23.1.2.1 ... 23.5.1 Praktische Unterweisung in der Erkennung und Behebung technischer Mängel nach Anlage 6 23.5.2 Prüfen der Kupplungseinrichtung (Kontrolle der Befestigung und ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher und straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 08.08.2017 BGBl. I S. 3158
Artikel 3 FPersuStVRÄndV Änderung der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
... die Wörter „den Fahrtenschreiber (EU) Nr. 165/2014" ersetzt. 5. In Anlage 6 wird Nummer 1 wie folgt gefasst: „1. Fahrtenschreiber (Klassen C1, C, D1 und ...