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§ 19 - Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz (FahrlGDV k.a.Abk.)

§ 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 19 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 23. Juni 2012 FahrlGDV

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz vom 18. August 1998 (BGBl. I S. 2307), die zuletzt durch Artikel 59 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2515) geändert worden ist, außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 22. Juni 2012.



 

Zitierungen von § 19 Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 FahrlGDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FahrlGDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 FahrlGDV Preisaushang nach § 19 des Fahrlehrergesetzes