Zitierungen von § 5 Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 FahrlGDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FahrlGDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 12 FahrlGDV Lehrfahrzeuge
... die Fahrlehrerausbildung zu verwendenden Fahrzeuge müssen den Anforderungen des § 5  ...
§ 18 FahrlGDV Ordnungswidrigkeiten
... § 4 die dort vorgeschriebenen Lehrmittel nicht vorhält, 2. entgegen § 5 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 oder Absatz 3 Satz 1 für die Ausbildung andere als die dort ... dort vorgeschriebenen Fahrzeuge verwendet oder verwenden lässt, 3. entgegen § 5 Absatz 2 Satz 2 für die Ausbildung Fahrzeuge verwendet oder verwenden lässt, die keine ... Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung nicht erteilt worden ist, 4. entgegen § 5 Absatz 3 Satz 2 Schaublätter nicht aufbewahrt oder nicht vorlegt oder 5. entgegen ... 3 Satz 2 Schaublätter nicht aufbewahrt oder nicht vorlegt oder 5. entgegen § 5 Absatz 4 Satz 3 ein Schild mit der Aufschrift „FAHRSCHULE" bei einer anderen als einer ... vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 5 Absatz 3 Satz 2 Schaublätter nicht aufbewahrt oder nicht vorlegt, 2. entgegen ... Fahrzeuge verwendet oder verwenden lässt, die nicht den Vorschriften des § 5  ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Fahrschüler-Ausbildungsordnung
V. v. 19.06.2012 BGBl. I S. 1318; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 498
§ 5 FahrschAusbO Praktischer Unterricht (vom 18.08.2017)
... nach Anlage 4 überwiegend vorausfahren zu lassen. Dabei ist eine Funkanlage nach § 5 Absatz 2 Satz 1 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz zu benutzen. Bei Ausbildungen in der Klasse T ist bei Fahrten auf öffentlichen ... Bei den Ausbildungsfahrten auf Fahrzeugen der Klassen C1, C, D1 und D ist der nach § 5 Absatz 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz vorgeschriebene Fahrtenschreiber zu benutzen. Für jeden Tag der praktischen ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Achte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 10.01.2013 BGBl. I S. 35
Artikel 2 8. FeVuaÄndV Weitere Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... Kennzeichnung der zu Prüfungsfahrten verwendeten Kraftfahrzeuge als Schulfahrzeuge (§ 5 Absatz 4 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz vom 19. Juni 2012 (BGBl. I S. ...

Elfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 21.12.2016 BGBl. I S. 3083
Artikel 3 11. FeVuaÄndV Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
... § 5 Absatz 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz vom 19. Juni 2012 (BGBl. I S. ...

Sechste Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 07.01.2011 BGBl. I S. 3; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 10.01.2013 BGBl. I S. 35
Artikel 1 6. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (vom 15.01.2013)
... sein. Sie dürfen ein Schild mit der Aufschrift „FAHRSCHULE" entsprechend § 5 Absatz 4 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz führen. 5. ...

Siebte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 26.06.2012 BGBl. I S. 1394; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 10.01.2013 BGBl. I S. 35
Artikel 4 7. FeVuaÄndV Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
... § 5 Absatz 2 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz vom 19. Juni 2012 (BGBl. I S. 1346) ...

Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher und straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 08.08.2017 BGBl. I S. 3158
Artikel 3 FPersuStVRÄndV Änderung der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
... geändert: 1. In § 5 Absatz 10 Satz 1 werden die Wörter „das nach § 5 Absatz 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz vorgeschriebene Kontrollgerät zu benutzen" durch die Wörter „der nach § ... vorgeschriebene Kontrollgerät zu benutzen" durch die Wörter „der nach § 5 Absatz 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz vorgeschriebene Fahrtenschreiber zu benutzen" ersetzt. 2. In § 8 Absatz 2 ...


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