interne Verweise§ 18 FahrlGDV Ordnungswidrigkeiten ... § 4 die dort vorgeschriebenen Lehrmittel nicht vorhält, 2. entgegen § 5 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 oder Absatz 3 Satz 1 für die Ausbildung andere als die dort ... dort vorgeschriebenen Fahrzeuge verwendet oder verwenden lässt, 3. entgegen § 5 Absatz 2 Satz 2 für die Ausbildung Fahrzeuge verwendet oder verwenden lässt, die keine ... Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung nicht erteilt worden ist, 4. entgegen § 5 Absatz 3 Satz 2 Schaublätter nicht aufbewahrt oder nicht vorlegt oder 5. entgegen ... 3 Satz 2 Schaublätter nicht aufbewahrt oder nicht vorlegt oder 5. entgegen § 5 Absatz 4 Satz 3 ein Schild mit der Aufschrift „FAHRSCHULE" bei einer anderen als einer ... vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 5 Absatz 3 Satz 2 Schaublätter nicht aufbewahrt oder nicht vorlegt, 2. entgegen ... Fahrzeuge verwendet oder verwenden lässt, die nicht den Vorschriften des § 5 ...
Zitat in folgenden NormenFahrschüler-Ausbildungsordnung
V. v. 19.06.2012 BGBl. I S. 1318; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 498
§ 5 FahrschAusbO Praktischer Unterricht (vom 18.08.2017) ... nach Anlage 4 überwiegend vorausfahren zu lassen. Dabei ist eine Funkanlage nach § 5 Absatz 2 Satz 1 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz zu benutzen. Bei Ausbildungen in der Klasse T ist bei Fahrten auf öffentlichen ... Bei den Ausbildungsfahrten auf Fahrzeugen der Klassen C1, C, D1 und D ist der nach § 5 Absatz 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz vorgeschriebene Fahrtenschreiber zu benutzen. Für jeden Tag der praktischen ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 10.01.2013 BGBl. I S. 35
Elfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 21.12.2016 BGBl. I S. 3083
Sechste Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 07.01.2011 BGBl. I S. 3; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 10.01.2013 BGBl. I S. 35
Siebte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 26.06.2012 BGBl. I S. 1394; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 10.01.2013 BGBl. I S. 35
Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher und straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 08.08.2017 BGBl. I S. 3158
Artikel 3 FPersuStVRÄndV Änderung der Fahrschüler-Ausbildungsordnung ... geändert: 1. In § 5 Absatz 10 Satz 1 werden die Wörter „das nach § 5 Absatz 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz vorgeschriebene Kontrollgerät zu benutzen" durch die Wörter „der nach § ... vorgeschriebene Kontrollgerät zu benutzen" durch die Wörter „der nach § 5 Absatz 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz vorgeschriebene Fahrtenschreiber zu benutzen" ersetzt. 2. In § 8 Absatz 2 ...
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